Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 09.10.2008 - 4b O 205/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Fremdteilausscheider
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage bei Richten des Klagebegehrens auf eine tatsächliche Vorfrage als Voraussetzung eines im Wege der Stufenklage geltend gemachten Anspruchs auf Auskunft, Rechnungslegung und Zahlung; Berechtigung eines Lizenznehmers zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 2 U 118/08
- LG Düsseldorf - O 205/07
- LG Düsseldorf, 09.10.2008 - 4b O 205/07
- OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 2 U 118/08
- OLG Düsseldorf, 14.08.2017 - 2 W 13/17
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98
Entfernung der Herstellungsnummer II
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.10.2008 - 4b O 205/07
Zwar kann auch eine Negativauskunft, dass nämlich keine schutzrechtsverletzenden bzw. lizenzpflichtigen Gegenstände hergestellt oder vertrieben worden seien, grundsätzlich den Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch erfüllen, sofern nicht diese Auskunft von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGH GRUR 1994, 630, 631 - Cartier-Armreif; BGH GRUR 2001, 841, 844 - Entfernung der Herstellungsnummer II). - BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93
Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.10.2008 - 4b O 205/07
Zwar kann auch eine Negativauskunft, dass nämlich keine schutzrechtsverletzenden bzw. lizenzpflichtigen Gegenstände hergestellt oder vertrieben worden seien, grundsätzlich den Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch erfüllen, sofern nicht diese Auskunft von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGH GRUR 1994, 630, 631 - Cartier-Armreif; BGH GRUR 2001, 841, 844 - Entfernung der Herstellungsnummer II). - BGH, 18.10.1961 - V ZR 192/60
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.10.2008 - 4b O 205/07
(BGH NJW 1962, 245, 246;… Staudinger/Bittner, BGB, Neubearbeitung 2004, § 259 Rn. 32).
- OLG Düsseldorf, 14.08.2017 - 2 W 13/17
Vergleichsvorschlag des Berufungsgerichts in einem Patentverletzungsverfahren
Der Senat greift die von beiden Parteien an ihn herangetragene Bitte auf, eine abschließende gütliche Einigung der Parteien zur Beendigung ihrer Auseinandersetzung, die Gegenstand des Erkenntnisverfahrens 4b O 205/07, LG Düsseldorf = I-2 U 118/08, OLG Düsseldorf = X ZR 1/10, BGH, sowie der nachfolgenden Vollstreckungsverfahren war/ist, zu unterstützen.Rn. 32 C. Die Kosten des Zwangsmittelverfahrens 4b O 205/07 ZV, LG Düsseldorf = I-2 U 13/17, OLG Düsseldorf, trägt die Beklagte.
Rn. 33 D. Mit dem Abschluss und der Erfüllung des Vergleichs sind alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus und im Zusammenhang mit dem Streitstoff des Erkenntnisverfahrens 4b O 205/07, LG Düsseldorf = I-2 U 118/08, OLG Düsseldorf = X ZR 1/10, BGH, erledigt.
- BPatG, 22.03.2012 - 2 Ni 15/09 Die dagegen seitens des Beklagten erhobene Klage auf Feststellung, dass der Lizenzvertrag durch die Kündigungserklärung des Beklagten vom 2. Februar 2007 nicht beendet worden ist, wurde durch Urteil des LG Düsseldorf vom 9. Oktober 2008 im Verfahren 4b O 205/07 abgewiesen.
Denn das Urteil des OLG Düsseldorf, mit dem die Berufung des Beklagten gegen die Abweisung seiner auf Unwirksamkeit der vorgenannten Kündigung gerichteten (negativen) Feststellungsklage durch Urteil des LG Düsseldorf vom 9. Oktober 2008 - 4b O 205/07 - zurückgewiesen wurde, was rechtlich dieselbe Rechtskraftwirkung wie ein Urteil hat, das das Gegenteil dessen, was mit der negativen Feststellungsklage begehrt wird, positiv feststellt (hier: Beendigung des Lizenzvertrags aufgrund Kündigung der Klägerin vom 2. Februar 2007; vgl. BGH, NJW 1995, 1757;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 322 Rdnr. 11), ist aufgrund der seitens der Klägerin und Verletzungsbeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nicht rechtskräftig.
- BPatG, 20.01.2011 - 2 Ni 13/09
Patentfähigkeit einer Fremdfaserdetektion an einer Öffnungsmaschine mit …
Denn aufgrund des Urteils des OLG Düsseldorf vom 17. Dezember 2009 -Az.: I -2 U 118/08, mit dem die Berufung der Beklagten gegen die Abweisung ihrer auf Unwirksamkeit der Kündigung der Klägerin vom 2. Februar 2007 gerichteten (negativen) Feststellungsklage durch Urteil des LG Düsseldorf vom 9. Oktober 2008 -4b O 205/07 -rechtskräftig zurückgewiesen wurde, ist mit bindender Wirkung festgestellt (§ 322 ZPO), dass der Vertrag durch die vorgenannte Kündigung beendet worden ist.
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