Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 17.10.2005 - 4b O 269/02 (ZV II) B |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhängung eines Ordnungsgeldes i.H.v. 100.000 EUR wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen ein gerichtliches Unterlassungsgebot
- Wolters Kluwer
Einleitung eines Ordnungsmittelverfahrens nach Verstoß gegen des Unterlassungsgebot zur weiteren Belieferung von Einkaufsmärkten mit Münzschlössern für Einkaufswagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4b O 269/02
- OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 2 U 71/03
- LG Düsseldorf, 17.10.2005 - 4b O 269/02 (ZV II) B
- BGH, 21.12.2005 - X ZR 13/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.01.1995 - 4 StR 742/94
Einheitlicher Tatentschluß - Verschiedene Gefahrenlagen - Natürliche …
Auszug aus LG Düsseldorf, 17.10.2005 - 4b O 269/02
Eine natürliche Handlungseinheit ist anzunehmen, wenn mehrere im wesentlichen gleichartige rechtlich erhebliche Betätigungen von einem einheitlichen Willen getragen sind und zwischen ihnen ein derart enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, daß sich das gesamte Handeln objektiv auch für einen Dritten als einheitliches, zusammengehöriges Tun darstellt (st. Rspr., vgl. z.B. BGH NJW 1995, 1766 (zum Strafrecht); Schuschke, WRP 2000, 1008 [1010 /1012]). - OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 2 W 8/05
Zuwiderhandlung gegen Unterlassungsgebot bei Inverkehrbringen eines abgewandelten …
Auszug aus LG Düsseldorf, 17.10.2005 - 4b O 269/02
Die Kammer verweist ergänzend auf den Beschluß vom 23.03.2005 und die dazu ergangenen Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.09.2005 (Az. 1-2 W 8/05).
- OLG Düsseldorf, 27.06.2024 - 2 U 37/24
Zahnersatz
Eine natürliche Handlungseinheit liegt vor, wenn mehrere, im wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und die betroffenen Verhaltensweisen auf Grund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen (…BGH, GRUR 2009, 427, Rn. 13 - Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel; LG Düsseldorf, Beschl. v. 17.10.2005, Az.: 4b O 269/02, Rn. 19, zitiert nach juris). - LG Düsseldorf, 28.07.2022 - 4b O 37/21 Eine natürliche Handlungseinheit liegt vor, wenn mehrere, im wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und die betroffenen Verhaltensweisen auf Grund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen (…BGH, GRUR 2009, 427, Rn. 13 - Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel; LG Düsseldorf, Beschl. v. 17.10.2005, Az.: 4b O 269/02, Rn. 19, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 b O 269/02 U |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Patentrechtliche Utnerlassungsansprüche im Zusammenhang mit einem Patent betreffend den Anbau eines Münzschlosses an Einkaufswagen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 b O 269/02 U
- OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 2 U 71/03
- LG Düsseldorf, 17.10.2005 - 4b O 269/02
- BGH, 21.12.2005 - X ZR 13/05
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 27.01.2009 - 4b O 318/05
Münzschloss II
Rn. 14 Die Klägerin nahm die ( … ) vor dem angerufenen Landgericht Düsseldorf wegen Verletzung sowohl des Klagepatents (Rechtsstreit unter dem Az. 4b O 269/02) als auch des EP '274 (Rechtsstreit und dem Az. 4b O 242/00) in Anspruch.
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