Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 02.05.2025 - 4b O 59/22 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 4v O 59/22
- LG Düsseldorf, 15.08.2023 - 4b O 59/22
- OLG Düsseldorf, 16.05.2024 - 2 U 70/23
- LG Düsseldorf, 02.05.2025 - 4b O 59/22
- BGH, 24.06.2025 - X ZR 51/24
- OLG Düsseldorf, 29.01.2026 - 2 W 11/25
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 29.01.2026 - 2 W 11/25
Abänderung des Zwangsmittelbeschlusses für die Nichterfüllung der Auskunfts- und …
Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 02.05.2025 (Az. 4b O 59/22 ZV), soweit er die Schuldnerin zu 2) betrifft, - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:Die Schuldnerin zu 2) wird durch ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,00 EUR, ersatzweise einen Tag Zwangshaft je 2.500,00 EUR, wobei die Zwangshaft an ihrem Geschäftsführer Matthias Drong zu vollziehen ist, dazu angehalten, der Gläubigerin gemäß Ziffern I. 1. und 2. des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 15.08.2023 (Az. 4b O 59/22) und unter der Maßgabe von Ziffer I. des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16.05.2024 Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen.Im Übrigen wird der gegen die Schuldnerin zu 2) gerichtete Zwangsmittelantrag zurückgewiesen.II. Von den Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens erster Instanz gegen die Schuldnerin zu 2) haben die Gläubigerin 14 % und die Schuldnerin zu 2) 86 % zu tragen.
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| LG Düsseldorf, 15.08.2023 - 4b O 59/22 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 4v O 59/22
- LG Düsseldorf, 15.08.2023 - 4b O 59/22
- OLG Düsseldorf, 16.05.2024 - 2 U 70/23
- LG Düsseldorf, 02.05.2025 - 4b O 59/22
- BGH, 24.06.2025 - X ZR 51/24
- OLG Düsseldorf, 29.01.2026 - 2 W 11/25
Wird zitiert von ...
- BPatG, 17.09.2025 - 4 Ni 13/24 Die beklagte Patentinhaberin hat die hiesige Klägerin in einem parallelen Verletzungsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf (Az.: 4b O 59/22) aus dem Streitpatent in Anspruch genommen.
Demnach - und wie auch vom Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. August 2023 zum Az.: 4b O 59/22 dahingehend ausgelegt - entnimmt die Fachperson dem Wortlaut des Merkmals 2.1, dass mit dem ersten Stanzelement zumindest Teile der Polabschnitte ausgestanzt werden, dass es also auch möglich ist, die Polabschnitte vollständig mit dem ersten Stanzelemente auszustanzen.
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