Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 07.08.2012 - 4b O 90/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Patentrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EPÜ Art. 64 Abs. 1
Voraussetzungen für die Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents betreffend eine Vorrichtung zur Änderung der Geschwindigkeit von Fahrrädern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents betreffend eine Vorrichtung zur Änderung der Geschwindigkeit von Fahrrädern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.08.2012 - 4b O 90/08
Rn. 95 Denn der Begriff des Sperrklinkensatzes ist anhand der Patentschrift selbst auszulegen; die Patentschrift stellt insoweit ihr eigenes Lexikon dar (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube). - BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00
Schneidmesser I
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.08.2012 - 4b O 90/08
Darüber hinaus müssen die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt. - BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01
Kunststoffrohrteil
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.08.2012 - 4b O 90/08
Darüber hinaus müssen die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt.
- BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05
Kettenradanordnung
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.08.2012 - 4b O 90/08
Darüber hinaus müssen die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt. - BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01
"Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.08.2012 - 4b O 90/08
Darüber hinaus müssen die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt. - BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00
Custodiol I
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.08.2012 - 4b O 90/08
Darüber hinaus müssen die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt. - BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01
Custodiol II
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.08.2012 - 4b O 90/08
Darüber hinaus müssen die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt. - BGH, 22.11.2005 - X ZR 81/01
Stapeltrockner
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.08.2012 - 4b O 90/08
Darüber hinaus müssen die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt. - LG Düsseldorf, 24.06.2003 - 4b O 298/02
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.08.2012 - 4b O 90/08
Selbst wenn aber der Fachmann vor diesem Hintergrund mit Hilfe seines allgemeinen Wissens erkennen mag, dass die erfindungsgemäße Aufgabe - die Vermeidung einer Wirkungsverzögerung - bei entsprechender Ausgestaltung der Sperrzähne des Sonnenrades auch durch nur eine Sperrklinke pro Sonnenrad gelöst werden kann, so führt ihn die Patentschrift dennoch zu dem Schluss, dass diese Abwandlung vom Patent nicht erfasst sein soll (vgl. hierzu LG Düsseldorf, InstGE 3, 163 - Stent).
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Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 08.02.2010 - 4b O 90/08 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 09.07.2010 - 2 W 18/10
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten, Übersetzungs- und Dolmetscherkosten sowie …
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 08.03.2010 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 08.02.2010 - Az.: 4b O 90/08 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels dahingehend teilweise abgeändert, dass die Klägerin der Beklagten aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 09.06.2009 24.234,- EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.06.2009 zu erstatten hat.
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Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 90/08 |
Volltextveröffentlichung
- d-prax.de
Hinterradnabe
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 90/08
Denn der Begriff des Sperrklinkensatzes ist anhand der Patentschrift selbst auszulegen; die Patentschrift stellt insoweit ihr eigenes Lexikon dar (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube). - BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00
Schneidmesser I
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 90/08
Darüber hinaus müssen die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt. - BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01
Kunststoffrohrteil
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 90/08
Darüber hinaus müssen die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt.
- BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05
Kettenradanordnung
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 90/08
Darüber hinaus müssen die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt. - BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01
"Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 90/08
Darüber hinaus müssen die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt. - BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00
Custodiol I
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 90/08
Darüber hinaus müssen die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt. - BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01
Custodiol II
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 90/08
Darüber hinaus müssen die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt. - BGH, 22.11.2005 - X ZR 81/01
Stapeltrockner
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 90/08
Darüber hinaus müssen die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt. - LG Düsseldorf, 24.06.2003 - 4b O 298/02
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 90/08
Selbst wenn aber der Fachmann vor diesem Hintergrund mit Hilfe seines allgemeinen Wissens erkennen mag, dass die erfindungsgemäße Aufgabe - die Vermeidung einer Wirkungsverzögerung - bei entsprechender Ausgestaltung der Sperrzähne des Sonnenrades auch durch nur eine Sperrklinke pro Sonnenrad gelöst werden kann, so führt ihn die Patentschrift dennoch zu dem Schluss, dass diese Abwandlung vom Patent nicht erfasst sein soll (vgl. hierzu LG Düsseldorf, InstGE 3, 163 - Stent).
- OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 2 U 81/09
Abweisung der Klage betreffend die Verletzung eines Patents für eine Schaltung, …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 09.06.2009 - Az.: 4b O 90/08 - wird zurückgewiesen.Rn. 32 das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 09.06.2009 - Az.: 4b O 90/08 - abzuändern und.
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