Rechtsprechung
| BSG, 08.10.1987 - 4b RV 15/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zur Berechnung des Berufsschadensausgleichs auf der Basis eines auf 75 % gekürzten Vergleichseinkommens
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufsschadensausgleich - Altersruhegeld - Änderung der Verhältnisse - Vergleichseinkommen
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 02.07.1985 - S 11 V 308/85
- LSG Bayern, 05.02.1986 - L 07 V 221/85
- BSG, 08.10.1987 - 4b RV 15/86
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2007 - L 5 V 29/03
Kürzung eines gewährten Berufsschadensausgleichs (BSA) nach anerkannten …
Rn. 35 Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist bei Kriegsbeschädigten, die - wie im vorliegenden Fall-schädigungsbedingt bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem Erwerbsleben ausscheiden, bei Vollendung des 63. Lebensjahres eine Kürzung des Vergleichseinkommens auf 75 v.H. zu prüfen (vgl. etwa: BSG, Urteile vom 8. Oktober 1987 und 9. März 1988 - 4b RV 15/86 und 9/9a RV 28/86, SozR 3642 § 8 Nr. 1 und 3).Rn. 39 Für diese Glaubhaftmachung ist ausreichend, dass zugunsten des Kriegsbeschädigten eine Fortsetzung der Erwerbstätigkeit (bei Hinwegdenken der Schädigungsfolgen) über die Vollendung des 63. Lebensjahres hinaus überwiegend wahrscheinlich gemacht worden ist (BSG, Urteil vom 8. Oktober 1987 - 4b RV 15/86, SozR 3642 § 8 Nr. 1) bzw. die "gute Möglichkeit" besteht, dass es sich so zugetragen hat, wie es der Kriegsbeschädigte behauptet (BSG…, Urteil vom 9. März 1988 - 9/9a RV 28/86, SozR 3642 § 8 Nr. 3).
- BSG, 13.08.1997 - 9 RV 26/95
Kürzung des Anspruchs auf Berufsschadensausgleich
Vollendet ein bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschiedener Beschädigter das 63. Lebensjahr, so darf deswegen sein Anspruch auf Berufsschadensausgleich nur dann entsprechend § 8 Abs. 1 S 1 Nr. 2 1. Alternative i.V.m. S 3 BSchAV gekürzt werden, wenn seine Anwartschaften auf Altersversorgung und sein Verhalten konkrete Anhaltspunkte dafür liefern, daß er zu diesem Zeitpunkt aus dem "Hätteberuf" ausgeschieden wäre (Abgrenzung zu BSG vom 8.10.1987 - 4b RV 15/86, BSG vom 9.3.1988 - 9/9a RV 28/86 = SozR 3642 § 8 Nrn 1 und 3). - LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2002 - L 10/9 V 24/98
Höhe des Berufsschadensausgleichs
In den vom BSG entschiedenen Sachverhalten, Urteile vom 10. Mai 1994, Az.: 9 RV 29/93, SozR3-3100 § 30 Nr. 9, vom 15. Juli 1992, Az.: 9 a RV 8/92, SozR3-3642 § 8 Nr. 5, und vom 8. Oktober 1987, Az.: 4b RV 15/86, SozR 3642 § 8 Nr. 1, war die Konstellation jeweils so, dass ein Beschädigter mit Vollendung des 60. Lebensjahres einerseits Altersrente wegen schädigungsbedingter Schwerbehinderung und andererseits Rente zum selben Zeitpunkt und in selber Höhe wegen Arbeitslosigkeit, wegen schädigungsfremder Schwerbehinderung bzw. wegen Berufsunfähigkeit hätte in Anspruch nehmen können.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".