Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 10.10.2013 - 4c O 11/12 |
Volltextveröffentlichung
- d-prax.de
Messsensor mit Vorspannvorrichtung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 10.10.2013 - 4c O 11/12
- OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 2 U 79/13
- OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 2 U 41/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96
"Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents
Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2013 - 4c O 11/12
Schließlich führt auch der Zwischenbescheid des Europäischen Patentamts in der Ladung zur Verhandlung über die gegen das Klagepatent erhobenen Einsprüche (Anlage B 9), welcher im Verletzungsverfahren als sachkundige Äußerung bei der Auslegung des Klagepatents zu würdigen ist (BGH GRUR 1998, 895 - Regenbecken;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl. Rdn. 55), zu keinem anderen Ergebnis. - OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 2 U 110/03
Zum Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung des Patents für einen Faltenbalg
Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2013 - 4c O 11/12
Im Rahmen der gemäß § 140 b PatG bestehenden Auskunftspflicht hat die Beklagte außerdem die betreffenden Belege zu überlassen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 5, 249 - Faltenbalg). - OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2013 - 4c O 11/12
Nach Auffassung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe) und den Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) bestätigt wurde, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG). - LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 4 O 357/93
Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2013 - 4c O 11/12
Nach Auffassung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe) und den Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) bestätigt wurde, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG).
- OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 2 U 41/19
Restitutionsbeklagte wegen Verletzung eines europäischen Patents
Das am 10. Oktober 2013 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer desLandgerichts Düsseldorf (Az.: 4c O 11/12) und das am 7. April 2016verkündete Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf(Az.: I-2 U 79/13) werden aufgehoben.III.Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten des vorausgegangenenVerletzungsverfahrens (LG Düsseldorf, Az.: 4c O 11/12; OLG Düsseldorf, Az.: I-2 U 79/13; BGH, Az.: X ZR 52/16) einschließlich der Kosten der Streithilfe werden der Klägerin (= Restitutionsbeklagte) auferlegt.
Rn. 4 Mit Urteil vom 10.10.2013 (Az.: 4c O 11/12) hat das Landgericht die Restitutionsklägerin zu 1. wegen wortsinngemäßer Verletzung des europäischen Patents 1 590 XXA zur Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung, Vernichtung und Rückruf verurteilt sowie die Verpflichtung der Restitutionsklägerin zu 1. zur Leistung von Schadensersatz festgestellt.
Rn. 8 Im Verhandlungstermin vor dem Senat am 19.12.2019 hat die Klägerin auf die mit der Patentverletzungsklage geltend gemachten und zu ihren Gunsten titulierten Ansprüche auf Unterlassung, Rechnungslegung, Auskunftserteilung, Vernichtung, Rückruf und Schadensersatz wegen Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents EP 1 590 XXA durch Angebot und Vertrieb piezoelektrischer Kraftaufnehmer des Typs CFT XB (Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2013 (Az.: 4c O 11/12) und dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.04.2016 (Az.: I-2 U 79/13) sowie auf die in dem erst- und zweitinstanzlichen Verletzungsrechtsstreit (Az.: 4c O 11/12 und I-2 U 79/13) ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlüsse verzichtet.
Rn. 15 Rn. 16 3. der Restitutionsbeklagten die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten des vorangegangenen Verletzungsprozesses (LG Düsseldorf, Az.: 4c O 11/12; OLG Düsseldorf, Az.: I-2 U 79/13; BGH, Az.: X ZR 52/16) einschließlich der Kosten der Streithelferin aufzuerlegen.
Rn. 18 Rn. 19 4. der Restitutionsbeklagten die Kosten des Verletzungsprozesses (LG Düsseldorf, Az.: 4c O 11/12; OLG Düsseldorf, Az.: I-2 U 79/13; BGH, Az.: X ZR 52/16)einschließlich der Kosten der Streithelferin aufzuerlegen,.
- OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 2 U 79/13
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Messsensor mit …
die unter Ziffer 1. bezeichneten, seit dem 22. Oktober 2010 in Verkehr gebrachten Erzeugnisse gegenüber den gewerblichen Abnehmern unter Hinweis auf den gerichtlich (Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Oktober 2013, 4c O 11/12) festgestellten patentverletzenden Zustand der Sache und mit der verbindlichen Zusage zurückzurufen, etwaige Entgelte zu erstatten sowie notwendige Verpackungs- und Transportkosten sowie mit der Rückgabe verbundene Zoll- und Lagerkosten zu übernehmen und die Erzeugnisse wieder an sich zu nehmen..
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