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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,61664
LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 16/14 (https://dejure.org/2015,61664)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2015 - 4c O 16/14 (https://dejure.org/2015,61664)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 4c O 16/14 (https://dejure.org/2015,61664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentfähigkeit des Klagepatents "Stent-Transplantat-Membran zum Platzieren an einer Behandlungs-Stelle innerhalb eines Körpers oder Organs zum Unterstützen und Leiten von Fluid-Fluss als Erfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 16/14
    Zweck- und Funktionsangaben in einem Sachanspruch beschränken als solche dessen Gegenstand regelmäßig nicht (BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 2006, 570 Tz. 21 - extracoronales Geschiebe; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze).

    Sie haben vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. die im Patentanspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X Z R 115/07, Umdr.

  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 16/14
    Zweck- und Funktionsangaben in einem Sachanspruch beschränken als solche dessen Gegenstand regelmäßig nicht (BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 2006, 570 Tz. 21 - extracoronales Geschiebe; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze).

    Sie haben vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. die im Patentanspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X Z R 115/07, Umdr.

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 139/09

    Teilweiser Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Verletzung …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 16/14
    Rn. 168 Damit in Einklag steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, I-2 U 139/09 vom 29.07.2010 - Traktionshilfe.

    Dies bestätigt zum einen, dass wenn eine im Patentanspruch vorgesehene Größe von dem eingesetzten Messverfahren abhängt, für den Fachmann erkennbar sein muss, unter welchen Bedingungen die Messung durchzuführen ist, und zum anderen, dass eine zuverlässige Bestimmung des Schutzbereichs eines Patents möglich sein muss (OLG Düsseldorf, I-2 U 139/09, Urteil vom 29.07.2010 - Traktionshilfe, Rn 17 (zitiert nach juris)).

  • BGH, 03.11.1988 - X ZR 107/87

    Begriff der Handlung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 16/14
    Sieht man dementsprechend in einem solchen Fall als Gegenstand der ersten Klage nur die so beschriebene Gesamtvorrichtung an, wie sie durch die besondere Ausgestaltung jenes Teils der Vorrichtung charakterisiert ist, dann betrifft die weitere Klage aus einem anderen Patent, das die Gesamtvorrichtung wegen der besonderen Ausgestaltung eines anderen Teils der Vorrichtung zum Gegenstand hat, nicht "dieselbe Handlung", wenn sich der Klageantrag der weiteren Klage auf die durch die konkrete Ausgestaltung des anderen Teils charakterisierte Gesamtvorrichtung bezieht (BGH, GRUR 1989, 187 (189) - Kreiselegge II).

    Als "gleichartig" sind nur solche weiteren Handlungen der Beklagten zu verstehen, die im Vergleich zu der im Erstprozess angegriffenen Verletzungshandlung zusätzliche oder abgewandelte Merkmale aufweisen, bei denen es sich wegen eines engen technischen Zusammenhangs aufdrängt, sie gemeinsam in einer Klage aus mehreren Patenten anzugreifen, damit den Beklagten mehrere Rechtsstreite darüber erspart bleiben (BGH, GRUR 1989, 187 (189) - Kreiselegge II; BGH, GRUR 2011, 411 (414) - Raffvorhang).

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 16/14
    Sie haben vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. die im Patentanspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X Z R 115/07, Umdr.
  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 79/04

    extracoronales Geschiebe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 16/14
    Zweck- und Funktionsangaben in einem Sachanspruch beschränken als solche dessen Gegenstand regelmäßig nicht (BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 2006, 570 Tz. 21 - extracoronales Geschiebe; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze).
  • BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79

    Anmeldung eines Patents - Vertrieb eines Mähdreschers - Vorliegen einer …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 16/14
    Sie haben vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. die im Patentanspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X Z R 115/07, Umdr.
  • BGH, 25.01.2011 - X ZR 69/08

    Raffvorhang

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 16/14
    Als "gleichartig" sind nur solche weiteren Handlungen der Beklagten zu verstehen, die im Vergleich zu der im Erstprozess angegriffenen Verletzungshandlung zusätzliche oder abgewandelte Merkmale aufweisen, bei denen es sich wegen eines engen technischen Zusammenhangs aufdrängt, sie gemeinsam in einer Klage aus mehreren Patenten anzugreifen, damit den Beklagten mehrere Rechtsstreite darüber erspart bleiben (BGH, GRUR 1989, 187 (189) - Kreiselegge II; BGH, GRUR 2011, 411 (414) - Raffvorhang).
  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 73/09

    Unzulässige Erweiterung des Gegenstands eines Patents bzgl. eines Verfahrens zum …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 16/14
    Danach gilt, dass dann, wenn es zur Feststellung, ob ein im Patentanspruch vorgesehener Parameter eingehalten ist, einer Messung bedarf, die Erfindung in aller Regel nur dann als ausführbar angesehen werden kann, wenn die Patentschrift Angaben zur Messmethode enthält, in der Patentschrift auf eine in einer anderen Veröffentlichung hinreichend erläuterte Messmethode verwiesen wird oder aber der Fachmann aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder seiner praktischen Erfahrung weiß, welches Messverfahren er anzuwenden hat (BGH, X ZR 73/09, Urteil vom 12.06.2012, Rn 21).
  • LG Frankfurt/Main, 15.06.2005 - 6 O 442/04
    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 16/14
    Rn. 179 Der in diesem Zusammenhang von der Klägerin angeführte Gedanke, dass rein funktional abgefasste Merkmale auch durch eine Konstruktion verwirklicht werden, die dem Fachmann am Prioritätstag noch nicht zur Verfügung gestanden hat, sondern erst durch die spätere technische Entwicklung möglich geworden ist (LG Frankfurt, InstGE 6, 1 (Rn 33) - Kunstharzzusammensetzung, Kühnen, a.a.O., Rn 79), lässt sich auf die vorliegende Konstellation nach Auffassung der Kammer nicht übertragen.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 36/17

    Ansprüche wegen Patentverletzung für eine Ceroxid enthaltende Zusammensetzung auf …

    Eine im Laufe der Zeit eintretende Veränderung, beispielsweise durch das Auffinden besserer Analyseverfahren, darf weder zu einer Einschränkung noch zu einer Erweiterung des Schutzbereichs führen; denn ein sich über die Zeit verändernder Schutzbereich wäre mit dem Gebot der Rechtssicherheit nicht vereinbar (…vgl. auch: Senat, Urt. v. 29.07.2010, I-2 U 139/09, Rn 17 - Traktionshilfe; LG Düsseldorf, Urt. v. 22.01.2015, 4c O 16/14, Rn 142 ff, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2024 - 2 U 33/24

    Halbleitervorrichtung

    Eine im Laufe der Zeit eintretende Veränderung, beispielsweise durch das Auffinden besserer Produktionsverfahren, darf weder zu einer Einschränkung noch zu einer Erweiterung des Schutzbereichs führen; denn ein sich über die Zeit verändernder Schutzbereich wäre mit dem Gebot der Rechtssicherheit nicht vereinbar (Senat, GRUR-Prax 2024, 103 - Zusammensetzung auf der Basis von Zirkoniumoxid und Ceroxid;… vgl. auch: Senat, Urt. v. 29.07.2010, I-2 U 139/09, Rn. 17 - Traktionshilfe; LG Düsseldorf, Urt. v. 22.01.2015, 4c O 16/14, Rn. 142 ff, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2024 - 2 U 32/24

    Halbleitervorrichtung

    Eine im Laufe der Zeit eintretende Veränderung, beispielsweise durch das Auffinden besserer Produktionsverfahren, darf weder zu einer Einschränkung noch zu einer Erweiterung des Schutzbereichs führen; denn ein sich über die Zeit verändernder Schutzbereich wäre mit dem Gebot der Rechtssicherheit nicht vereinbar (Senat, GRUR-Prax 2024, 103 - Zusammensetzung auf der Basis von Zirkoniumoxid und Ceroxid;… vgl. auch: Senat, Urt. v. 29.07.2010, I-2 U 139/09, Rn. 17 - Traktionshilfe; LG Düsseldorf, Urt. v. 22.01.2015, 4c O 16/14, Rn. 142 ff, zitiert nach juris).
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