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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 20.04.2017 - 4c O 67/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45627
LG Düsseldorf, 20.04.2017 - 4c O 67/16 (https://dejure.org/2017,45627)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2017 - 4c O 67/16 (https://dejure.org/2017,45627)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2017 - 4c O 67/16 (https://dejure.org/2017,45627)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.2013 - X ZR 3/13

    Arbeitnehmererfindung: Verjährungshemmung für einen Vergütungsanspruch des …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.04.2017 - 4c O 67/16
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH hemmt die Anrufung der Schiedsstelle die Verjährung zwar nicht nach § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB, wohl aber in entsprechender Anwendung des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB (vgl. BGH GRUR 2014, 357, 358f. - Profilstrangpressverfahren).

    Die Hemmung endet gemäß § 204 Abs. 2 BGB auch erst sechs Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem eine Seite frist- und formgerecht Widerspruch gegen den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle eingelegt hat (vgl. BGH GRUR 2014, 357, 360 - Profilstrangpressverfahren).

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 110/11

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.04.2017 - 4c O 67/16
    Rn. 25 Nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.02.2014, Az. I-2 U 110/11, zitiert nach juris; BGH GRUR 2002, 609, 610 - Drahtinjektionseinrichtung; GRUR 1994, 898, 899 - Copolyester) hat der Arbeitnehmererfinder gegen seinen Arbeitgeber, der von einer Diensterfindung Gebrauch macht, einen Anspruch auf Auskunftserteilung, die auch eine Pflicht zur Rechnungslegung nach § 259 BGB zum Inhalt haben kann, da der Erfinder ohne Kenntnis der mit der Erfindung erzielten Umsätze und der Unterlagen, auf Grund derer die Vergütung vom Arbeitgeber berechnet worden ist, weder das Bestehen eines Vergütungsanspruchs feststellen noch die Höhe evtl. gezahlter Vergütungsbeträge überprüfen und den Umfang seiner Vergütungsansprüche berechnen kann.

    In Bezug auf den Auskunftsanspruch des Arbeitnehmererfinders reicht es jedenfalls aus, dass der Arbeitnehmer Kenntnis von der Inanspruchnahme und der Benutzung der Erfindung durch den Arbeitgeber hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.02.2014, Az. I-2 U 110/11, zitiert nach juris).

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 145/11

    Fluch der Karibik

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.04.2017 - 4c O 67/16
    Ansprüche auf Auskunft verjähren auch dann selbstständig, wenn sie - wie hier - der Bezifferung eines Zahlungsanspruchs dienen (BGH GRUR 2012, 1248, 1250 - Fluch der Karibik).
  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.04.2017 - 4c O 67/16
    Erforderlich ist ein so vollständiges und sicheres Wissen um die den Anspruch begründenden Umstände, dass der Gläubiger zwar keinen risikolosen, aber doch einen einigermaßen aussichtsreichen Erfolg einer Klage absehen kann, so dass ihm bei verständiger Würdigung der Sachlage eine Klage zuzumuten ist (BGH GRUR 2012, 1279, 1284 - Das große Rätselheft).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.04.2017 - 4c O 67/16
    Rn. 25 Nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte (…vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.02.2014, Az. I-2 U 110/11, zitiert nach juris; BGH GRUR 2002, 609, 610 - Drahtinjektionseinrichtung; GRUR 1994, 898, 899 - Copolyester) hat der Arbeitnehmererfinder gegen seinen Arbeitgeber, der von einer Diensterfindung Gebrauch macht, einen Anspruch auf Auskunftserteilung, die auch eine Pflicht zur Rechnungslegung nach § 259 BGB zum Inhalt haben kann, da der Erfinder ohne Kenntnis der mit der Erfindung erzielten Umsätze und der Unterlagen, auf Grund derer die Vergütung vom Arbeitgeber berechnet worden ist, weder das Bestehen eines Vergütungsanspruchs feststellen noch die Höhe evtl. gezahlter Vergütungsbeträge überprüfen und den Umfang seiner Vergütungsansprüche berechnen kann.
  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00

    Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.04.2017 - 4c O 67/16
    Rn. 25 Nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte (…vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.02.2014, Az. I-2 U 110/11, zitiert nach juris; BGH GRUR 2002, 609, 610 - Drahtinjektionseinrichtung; GRUR 1994, 898, 899 - Copolyester) hat der Arbeitnehmererfinder gegen seinen Arbeitgeber, der von einer Diensterfindung Gebrauch macht, einen Anspruch auf Auskunftserteilung, die auch eine Pflicht zur Rechnungslegung nach § 259 BGB zum Inhalt haben kann, da der Erfinder ohne Kenntnis der mit der Erfindung erzielten Umsätze und der Unterlagen, auf Grund derer die Vergütung vom Arbeitgeber berechnet worden ist, weder das Bestehen eines Vergütungsanspruchs feststellen noch die Höhe evtl. gezahlter Vergütungsbeträge überprüfen und den Umfang seiner Vergütungsansprüche berechnen kann.
  • LG München I, 09.12.2020 - 21 O 10149/19

    Vertragliche Ansprüche des GmbH-Geschäftsführers wegen einer Diensterfindung

    In Bezug auf den Auskunftsanspruch des Arbeitnehmererfinders reicht es jedenfalls aus, dass der Erfinder Kenntnis von der Inanspruchnahme und der Benutzung der Erfindung durch den Arbeitgeber hat (…OLG Düsseldorf Urt. v. 28.02.2014 - I-2 U 109/11, BeckRS 2014, 5729; LG Düsseldorf, Urt. v. 20.04.2017, Az. 4c O 67/16, juris).
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