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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 4c O 7/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39996
LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 4c O 7/19 (https://dejure.org/2019,39996)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2019 - 4c O 7/19 (https://dejure.org/2019,39996)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 4c O 7/19 (https://dejure.org/2019,39996)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 4c O 7/19
    Diese "Sondersituation" hat nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung zur Konsequenz, dass in Patentverletzungsfällen der Erlass einer Unterlassungsverfügung grundsätzlich nur dann in Betracht kommt, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatents als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten der Antragstellerin zu beantworten ist, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.12.2011, Az. I-2 U 80/11, zitiert nach juris - Tintenpatrone; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 413 - VA-LCD-Fernseher).

    Rn. 90 Nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf kommt eine einstweilige Verfügung nur in Betracht, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungsschutzrechts im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Verfügungsklägers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (vgl. etwa: OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140 - Olanzapin; OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset).

    Davon kann regelmäßig nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Düsseldorf).

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 4c O 7/19
    Dies bedeutet zwar keinesfalls, dass eine einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung generell nicht oder nur in ganz besonders seltenen Ausnahmefällen in Betracht zu ziehen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.05.2008, Az. 2 W 47/07, GRUR-RR 2008, 329, 330 - Olanzapin).

    Rn. 90 Nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf kommt eine einstweilige Verfügung nur in Betracht, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungsschutzrechts im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Verfügungsklägers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (vgl. etwa: OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140 - Olanzapin; OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset).

    Davon kann regelmäßig nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Düsseldorf).

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 4c O 7/19
    Unter anderem aus Vorbereitungshandlungen kann sich die Gefahr einer Benutzung ergeben (BGHZ 3, 270 = GRUR 1952, 410 - Constanze I; BGH, GRUR 1987, 125 - Berühmung; GRUR 1995, 595 - Kinderarbeit; GRUR 1992, 612 - Nicola).

    Ausreichend ist das Vorliegen von Umständen, die darauf schließen lassen, dass der Entschluss zur Verletzung bereits gefasst ist und es nur noch vom potenziellen Verletzer abhängt, ob es zu einer Verletzung kommt oder nicht (BGH, GRUR 1992, 612 - Nicola).

    Nicht ausreichend für die Bejahung einer Erstbegehungsgefahr ist die bloße Möglichkeit, dass sich die Gefahr eines Patenteingriffs ergeben könnte, selbst wenn die Übernahme einer förmlichen Unterlassungsverpflichtung abgelehnt wird (BGH, GRUR 1957, 348 - Klasen-Möbel; GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; GRUR 1992, 318 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1992, 612 - Nicola) oder bei auslaufendem Patentschutz ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an einer durch einstweilige Verfügung nicht mehr abzuwendenden Patentverletzung besteht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013.241 -HIV-Medikament; Mitt 2006, 426 = BeckRS 2006, 05129 - Terbinafin).

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 4c O 7/19
    Neben einer objektiv möglichen zukünftigen Patentverletzung müssen also konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verletzung ernsthaft und greifbar zu besorgen ist (BGH, GRUR 1991, 470- Telefonwerbung IV; GRUR 1992, 318 - Jubiläumsverkauf).

    Nicht ausreichend für die Bejahung einer Erstbegehungsgefahr ist die bloße Möglichkeit, dass sich die Gefahr eines Patenteingriffs ergeben könnte, selbst wenn die Übernahme einer förmlichen Unterlassungsverpflichtung abgelehnt wird (BGH, GRUR 1957, 348 - Klasen-Möbel; GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; GRUR 1992, 318 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1992, 612 - Nicola) oder bei auslaufendem Patentschutz ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an einer durch einstweilige Verfügung nicht mehr abzuwendenden Patentverletzung besteht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013.241 -HIV-Medikament; Mitt 2006, 426 = BeckRS 2006, 05129 - Terbinafin).

  • BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67

    Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 4c O 7/19
    Rn. 78 Eine Erstbegehungsgefahr setzt konkrete Tatsachen voraus, aus denen sich greifbar ergibt, dass ein Eingriff in das Klageschutzrecht drohend bevorsteht (BGH, GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; GRUR 2001, 1174 - Berühmungsaufgabe).

    Nicht ausreichend für die Bejahung einer Erstbegehungsgefahr ist die bloße Möglichkeit, dass sich die Gefahr eines Patenteingriffs ergeben könnte, selbst wenn die Übernahme einer förmlichen Unterlassungsverpflichtung abgelehnt wird (BGH, GRUR 1957, 348 - Klasen-Möbel; GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; GRUR 1992, 318 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1992, 612 - Nicola) oder bei auslaufendem Patentschutz ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an einer durch einstweilige Verfügung nicht mehr abzuwendenden Patentverletzung besteht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013.241 -HIV-Medikament; Mitt 2006, 426 = BeckRS 2006, 05129 - Terbinafin).

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 4c O 7/19
    Diese soll vorliegen, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falles mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BGH, Urt. v. 21.10.2010, Az. V ZB 210/09, MDR 2011, 68, Rz. 7 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 4c O 7/19
    Unter anderem aus Vorbereitungshandlungen kann sich die Gefahr einer Benutzung ergeben (BGHZ 3, 270 = GRUR 1952, 410 - Constanze I; BGH, GRUR 1987, 125 - Berühmung; GRUR 1995, 595 - Kinderarbeit; GRUR 1992, 612 - Nicola).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 110/93

    Kinderarbeit - Gefühlsbetonte Werbung; Erstbegehungsgefahr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 4c O 7/19
    Unter anderem aus Vorbereitungshandlungen kann sich die Gefahr einer Benutzung ergeben (BGHZ 3, 270 = GRUR 1952, 410 - Constanze I; BGH, GRUR 1987, 125 - Berühmung; GRUR 1995, 595 - Kinderarbeit; GRUR 1992, 612 - Nicola).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 4c O 7/19
    Rn. 78 Eine Erstbegehungsgefahr setzt konkrete Tatsachen voraus, aus denen sich greifbar ergibt, dass ein Eingriff in das Klageschutzrecht drohend bevorsteht (BGH, GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; GRUR 2001, 1174 - Berühmungsaufgabe).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11

    Leflunomid/Teriflunomid II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 4c O 7/19
    Aus der regelmäßigen Notwendigkeit einer positiven streitigen Rechtsbestandsentscheidung folgt umgekehrt auch, dass, sobald sie vorliegt, prinzipiell von einem ausreichend gesicherten Bestand des Verfügungspatents auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.11.2011, Az.: I-2 U 41/11;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.02.2016, Az.: I-2 U 54/15, BeckRS 2016, 06344).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 54/15

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die …

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch …

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - 2 U 44/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Erstbegehungsgefahr im …

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2006 - 2 W 43/05

    Kostenpflicht des Antragstellers nach § 91a ZPO bei unzureichendem …

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2 U 69/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen magnetischen …

  • BGH, 04.12.1956 - I ZR 106/55

    Klasen-Möbel

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 80/11

    Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung …

  • BPatG, 26.09.2013 - 10 Ni 27/11
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2021 - 15 U 32/10

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents …

    Ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist erst- (LG Düsseldorf, Az: 4c O 7/19, vorgelegt als Anlage K9) und zweitinstanzlich (OLG Düsseldorf, Az: I-2 U 23/19, vorgelegt als Anlage NK14) stattgegeben worden.
  • LG Düsseldorf, 28.07.2020 - 4c O 47/19

    Wärmedämmung 4

    Rn. 18 Zwischen den Parteien war vor der hiesigen Kammer auch bereits ein Verfügungsverfahren anhängig (4c O 7/19), in welchem die Klägerin die Beklagten mit Blick auf die auch vorliegend streitgegenständlichen Wärmedämmelemente wegen der Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents EP P (nachfolgend: EP P) in Anspruch genommen hatte.
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