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   VG Oldenburg, 09.02.2011 - 5 A 1435/09   

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https://dejure.org/2011,9366
VG Oldenburg, 09.02.2011 - 5 A 1435/09 (https://dejure.org/2011,9366)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09.02.2011 - 5 A 1435/09 (https://dejure.org/2011,9366)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 5 A 1435/09 (https://dejure.org/2011,9366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abfallrechtliche Anordnungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung asbesthaltigen Bauschutts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 S. 1 KrW-/AbfG; § 3 Abs. 7 KrW-/AbfG; § 10 Abs. 4 KrW-/AbfG
    Ermittlung der Risikotragung für die Sortierung und die Entsorgung sowie die Verwertung betreffenden Abfallkonzepte im Falle von den Konzepten des Abfallbesitzers entgegenstehenden gesetzlichen Vorschriften; Anforderungen an die Auslegung einer mehrgliedrigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Risikotragung für die Sortierung und die Entsorgung sowie die Verwertung betreffenden Abfallkonzepte im Falle von den Konzepten des Abfallbesitzers entgegenstehenden gesetzlichen Vorschriften; Anforderungen an die Auslegung einer mehrgliedrigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Entsorgung asbesthaltigen Bauschutts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Asbesthaltiger Bauschutt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entsorgung asbesthaltigen Bauschutts

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1053
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92

    Ist Bauschutt Abfall?

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.02.2011 - 5 A 1435/09
    Bei unsortiertem Bauschutt, der - wie hier - beim Abriss oder Umbau von Gebäuden anfällt, handelt es sich regelmäßig um Abfall im objektiven Sinn, weil typischerweise neben unbedenklichem mineralischen Material zahlreiche, potenziell schadstoffhaltige Bestandteile enthalten sind, die Gewässer und Boden gefährden können, also eine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls bei unsortierter Lagerung oder Verwendung auslösen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 11.92 - juris Rn. 19; VG Ansbach, Urteil vom 22. Juni 2006 - AN 11 K 05.01428 - juris Rn. 22 m. w. N.).
  • VG Ansbach, 22.06.2006 - AN 11 K 05.01428
    Auszug aus VG Oldenburg, 09.02.2011 - 5 A 1435/09
    Bei unsortiertem Bauschutt, der - wie hier - beim Abriss oder Umbau von Gebäuden anfällt, handelt es sich regelmäßig um Abfall im objektiven Sinn, weil typischerweise neben unbedenklichem mineralischen Material zahlreiche, potenziell schadstoffhaltige Bestandteile enthalten sind, die Gewässer und Boden gefährden können, also eine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls bei unsortierter Lagerung oder Verwendung auslösen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 11.92 - juris Rn. 19; VG Ansbach, Urteil vom 22. Juni 2006 - AN 11 K 05.01428 - juris Rn. 22 m. w. N.).
  • VG Sigmaringen, 04.09.2019 - 10 K 31/18

    Waldwegebau mit Bauschutt; Abfallrechtliche Anordnung; Produkteigenschaft nach

    Das ist jedoch nicht der Fall, weil auch die hier allein in Betracht kommende Verwendung im Wegebau regelmäßig eine Vorsortierung, Aufbereitung und Beprobung voraussetzt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2013, a.a.O., Seite 13 m. w. N.; vgl. Beschluss vom 13.01.1995 - 10 S 3057/94 -, juris Rn. 3, 4; VG München, Urteil vom 21.01.2016 - M 17 K 14.5755 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 06.07.2015 - M 17 S 15.557 -, juris Rn. 76; VG Oldenburg, Urteil vom 09.02.2011 - 5 A 1435/09 -, juris Rn. 39; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.09.1991 - 7 A 10042/91 -, juris Rn. 40; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2014 - 4 Ss 232/14 -, juris Rn. 17 ff.).
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