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   VG Oldenburg, 08.07.2015 - 5 A 2763/12   

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https://dejure.org/2015,18296
VG Oldenburg, 08.07.2015 - 5 A 2763/12 (https://dejure.org/2015,18296)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 08.07.2015 - 5 A 2763/12 (https://dejure.org/2015,18296)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 5 A 2763/12 (https://dejure.org/2015,18296)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 16.10.2014 - 8 LA 52/14

    Beurteilung der zweckgerechten Verwendung einer im Rahmen des

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.07.2015 - 5 A 2763/12
    Aus dem Bewilligungsbescheid vom 31. Juli 2007 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 20. November 2009 lässt sich nach dem maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont (Nds. OVG, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 8 LA 52/14 -, juris Rn. 20) eindeutig entnehmen, dass die Zuwendung nur nach Maßgabe der Förderrichtlinie erfolgt, und dass die Mittelverwendung im Bewilligungszeitraum von der Beklagten als Teil des Zuwendungszwecks bestimmt worden ist.

    Sowohl die in dem Abschnitt "Zuwendungszweck" des Bewilligungsbescheides vom 31. Juli 2007 getroffene Regelung, dass Mittel im Förderzeitraum zu verwenden sind, als auch die im Abschnitt "Bewilligungszeitraum und Auszahlung" enthaltene Bestimmung, dass der Bewilligungszeitraum der Zeitraum ist, "für den die Fördermittel zur zweckentsprechenden Verwendung zur Verfügung stehen", lassen deutlich erkennen, dass der Bewilligungszeitraum mit dem Zuwendungszweck in der Weise verknüpft sein soll, dass nur eine Mittelverwendung im Bewilligungszeitraum eine zweckentsprechende Verwendung darstellt (so in einem parallel gelegenen Fall VG Osnabrück, Urteil vom 4. März 2014 - 1 A 41/13 -, bestätigt durch das Nds. OVG, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 8 LA 52/14 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.07.2015 - 5 A 2763/12
    Im Falle des Zuwendungswiderrufs wegen Zweckverfehlung handelt es sich um einen Fall des intendierten Ermessens, weil den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (vgl. § 7 Abs. 2 LHO) eine ermessenslenkende Funktion zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, juris Rn. 16; Sächs. OVG, a.a.O., juris Rn. 7; VG Osnabrück, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2001 - 4 A 325/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Widerrufs- und Rückforderungsbescheides

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.07.2015 - 5 A 2763/12
    Wie sich bereits aus der Formulierung des § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 1 Alt. VwVfG ("in dem Verwaltungsakt bestimmten Zweck") ergibt, ist es Sache des Zuwendungsgebers, den Zuwendungszweck im Bewilligungsbescheid festzulegen (OVG NW, Beschluss vom 24. Januar 2001 - 4 A 325/00 -, juris Rn. 12).
  • VG Osnabrück, 04.03.2014 - 1 A 41/13

    Keine Entscheidung darüber, ob allein die Flucht aus Syrien und das Stellen eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.07.2015 - 5 A 2763/12
    Sowohl die in dem Abschnitt "Zuwendungszweck" des Bewilligungsbescheides vom 31. Juli 2007 getroffene Regelung, dass Mittel im Förderzeitraum zu verwenden sind, als auch die im Abschnitt "Bewilligungszeitraum und Auszahlung" enthaltene Bestimmung, dass der Bewilligungszeitraum der Zeitraum ist, "für den die Fördermittel zur zweckentsprechenden Verwendung zur Verfügung stehen", lassen deutlich erkennen, dass der Bewilligungszeitraum mit dem Zuwendungszweck in der Weise verknüpft sein soll, dass nur eine Mittelverwendung im Bewilligungszeitraum eine zweckentsprechende Verwendung darstellt (so in einem parallel gelegenen Fall VG Osnabrück, Urteil vom 4. März 2014 - 1 A 41/13 -, bestätigt durch das Nds. OVG, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 8 LA 52/14 -, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 05.11.2012 - 1 A 733/11

    Zuwendung, Zweckverfehlung, Arbeitsverhältnis

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.07.2015 - 5 A 2763/12
    Denn der Widerruf nach § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 1 Alt. VwVfG setzt auf der Tatbestandsebene kein Verschulden voraus (Sächs. OVG, Beschluss vom 5. November 2012 - 1 A 733/11 -, juris Rn. 6; Stelkens / Bonk / Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 49 Rn. 99).
  • VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14

    Spendung von Honoraren an Auftraggeber; Zweckwidrige Verwendung von Mitteln;

    Denn es kommt nicht allein darauf an, ob der mit einer Zuwendung verfolgte Zweck im Ergebnis erreicht worden ist, sondern auch darauf, ob die für den Zuwendungsempfänger erkennbar dem Zweck zugeordneten Mittel zur anteiligen Finanzierung der konkret benannten förderfähigen Ausgaben des Vorhabens zweckentsprechend oder zweckwidrig verwendet worden sind (ebenso VG Oldenburg, Urt. v. 8.7.2015, 5 A 2763/12, juris).
  • VG Hamburg, 01.12.2023 - 3 K 490/23

    Erfolgreiche Klage gegen den Widerruf einer Zuwendung, die zum Zweck der

    Der Zuwendungsbescheid enthielt auch sonst keine diesbezüglichen Hinweise (insoweit anders die Bescheide in den Fällen des OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.10.2014, 8 LA 52/14, juris Rn. 23 und des VG Oldenburg, Urt. v. 8.7.2015, 5 A 2763/12, juris Rn. 30).
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