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   VG Lüneburg, 26.07.2006 - 5 A 330/05   

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VG Lüneburg, 26.07.2006 - 5 A 330/05 (https://dejure.org/2006,40052)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 26.07.2006 - 5 A 330/05 (https://dejure.org/2006,40052)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 5 A 330/05 (https://dejure.org/2006,40052)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Lüneburg, 22.01.2008 - 1 A 150/07

    Voraussetzungen des Entstehens der rechtsanwaltsvergütungsrechtlichen

    Auch nur telefonische Besprechungskontakte reichen für das Entstehen der Terminsgebühr aus (Nds. OVG, Beschl. v. 25.10.2006 - 5 A 330/05 - ).
  • VG Ansbach, 23.06.2008 - AN 1 M 08.00236

    Keine Erledigungsgebühr mangels besonderer anwaltlicher Mitwirkung; keine

    Da nach dem Sinn und Zweck der genannten Regelungen bereits die bloße Wahrnehmung von Besprechungskontakten, die auf die gütliche Beilegung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind, die Terminsgebühr auslösen sollen, weil honoriert werden soll (vgl. BT-Drs. 15/1971, S. 260), wenn ein Rechtsanwalt ohne Beteiligung des Gerichts zu einer möglichst frühzeitigen, der Sach- und Rechtslage entsprechenden Beendigung des Verfahrens beiträgt, genügen zwar nach der Rechtsprechung bereits telefonische Kontakte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.10.2006, 5 A 330/05) oder der Austausch von e-mails (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.5.2007, 14 W 373/07, MDR 2007, 985), wenn nur Rahmenbedingungen für eine mögliche Einigung abgeklärt bzw. unterschiedliche Vorstellungen der Prozessparteien über die Erledigung ausgetauscht werden (vgl. BGH, NJW 2007, 2858 f.).
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   VG Berlin, 29.08.2007 - 5 A 330.05   

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VG Berlin, Entscheidung vom 29.08.2007 - 5 A 330.05 (https://dejure.org/2007,66413)
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