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   VGH Hessen, 03.09.2008 - 5 A 688/08   

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VGH Hessen, 03.09.2008 - 5 A 688/08 (https://dejure.org/2008,13150)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.09.2008 - 5 A 688/08 (https://dejure.org/2008,13150)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. September 2008 - 5 A 688/08 (https://dejure.org/2008,13150)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Verwaltungsakts durch Angabe der zu Unrecht berücksichtigten oder nicht berücksichtigten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse i.S.d. § 113 Abs. 2 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Rechtskraft der vom Verwaltungsgericht i.R.v. § 113 Abs. 2 S. 2 ...

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 113 Abs. 2 Satz 2
    Ausbaubeiträge - Reichweite der Rechtskraft: Anfechtung; Änderung eines Verwaltungsakts; Einflussgrössen; Geldleistung; Neubereichnung; Rechtskraft; Rechtsmittelbefugnis; Reichweite; tatsächliche und rechtliche Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1463 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.12.2004 - 10 B 25.04

    Betragshöhe; Ermittlung; Berechnung; Neuberechnung; Rechenvorgang; Rechenwerk;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.2008 - 5 A 688/08
    Zur Bedeutung des § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 10 B 25.04 - (HSGZ 2005, 71 f.) aus:.
  • VGH Hessen, 18.06.2002 - 5 TG 441/02

    Straßenbeitrag; Beitragspflicht; ausräumbares Hindernis; Verantwortlichkeit der

    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.2008 - 5 A 688/08
    Solange die Beklagten also ein die verkehrssichere Zugangsmöglichkeit eröffnendes tatsächliches, ausräumbares Hindernis nicht beseitigt, fehlt es an der eine Beitragspflicht auslösenden vorteilhaften Inanspruchnahmemöglichkeit (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2002 - 5 TG 441/02 -, HSGZ 2003, 32 f., und vom 18. Juni 1990 - 5 TH 3227/87 -, HSGZ 1992, 242 f.).
  • VGH Hessen, 18.06.1990 - 5 TH 3227/87

    Straßenbeitrag; Erschlossensein eines Grundstücks; Baulast der Gemeinde

    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.2008 - 5 A 688/08
    Solange die Beklagten also ein die verkehrssichere Zugangsmöglichkeit eröffnendes tatsächliches, ausräumbares Hindernis nicht beseitigt, fehlt es an der eine Beitragspflicht auslösenden vorteilhaften Inanspruchnahmemöglichkeit (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2002 - 5 TG 441/02 -, HSGZ 2003, 32 f., und vom 18. Juni 1990 - 5 TH 3227/87 -, HSGZ 1992, 242 f.).
  • VG Kassel, 20.02.2020 - 6 K 1413/17

    Straßenbeitrag bei nicht gefangenem Hinterliegergrundstück

    Davon ist bereits dann auszugehen, wenn das vordere und das dahinterliegende Grundstück im Eigentum desselben Eigentümers (Fall der "Eigentümeridentität") stehen - unabhängig vom Vorliegen einer beide Grundstücke erfassenden einheitlichen Nutzung - (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 688/08 -, juris, Rn. 26; Urteil vom 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 -, juris, Rn. 22 ).

    Bei den anderen Hinterliegergrundstücken, also den Grundstücken, deren - aus der Sicht der betreffenden Anliegergrundstücke - rückwärtige Teilflächen ihrerseits an eine Gemeindestraße angrenzen, ist zusätzlich eine Bewertung der Inanspruchnahmemöglichkeit vorzunehmen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 688/08 -, juris, Rn. 26).

    Das wiederum ist nur dann zu bejahen, wenn die Möglichkeit der Inanspruchnahme auch dieser Verkehrsanlage für das hintere Grundstück "von Wert" ist, d. h. einen Vorteil in noch nennenswertem Umfang eröffnet (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 688/08 -, juris, Rn. 26; Urteil vom 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 -, juris, Rn. 24 ).

    Eine Abkehr von den oben dargestellten Ausführungen im Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 688/08 -, juris, Rn. 26 und Urteil vom 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 -, juris, Rn. 24 , die sowohl nach "gefangenen" als auch "nicht gefangenen" Hinterliegergrundstücken unterscheiden, und für letztere eine Bewertung der Inanspruchnahmemöglichkeit fordern, was das Gericht hier vorgenommen hat, erfolgt daher nicht.

  • BVerwG, 03.06.2010 - 9 C 4.09

    Straßenausbaubeitrag; Verfahrensfehler; Fortwirkung im Berufungsverfahren;

    (2) Hessischer VGH - 03.09.2008 - AZ: VGH 5 A 688/08.
  • VG Wiesbaden, 20.09.2021 - 1 K 1747/17

    Fehlen einer beitragsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit wegen Verhinderung des

    Solange die Beklagte ein tatsächliches Hindernis, hier die Absperrgeländer, nicht beseitigt, fehlt es an einer die Beitragspflicht auslösenden vorteilhaften Inanspruchnahmemöglichkeit (Anschluss an Hess. VGH, Urteil vom 03.09.2008 - 5 A 688/08 -, Juris Rn. 24).

    Solange aber die Beklagte ein die verkehrssichere Zugangsmöglichkeit eröffnendes tatsächliches, ausräumbares Hindernis nicht beseitigt, fehlt es an der eine Beitragspflicht auslösenden vorteilhaften Inanspruchnahmemöglichkeit (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 688/08 -, juris Rn. 24).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 220/13

    Straßenausbaubeitragserhebung; wirtschaftlicher Vorteil für

    Vielmehr bedarf es als Korrektiv zusätzlich einer wertenden Betrachtung (so auch OVG Bautzen, Urt. v. 31.01.2013 - 5 A 783/10 -, juris und Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 348/08 -, SächsVBl 2009, 40; VGH Kassel, Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 688/08 -, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -, KStZ 2007, 178; VGH München, Beschl. v. 24.03.2014 - 6 ZB 13.2465 -, juris; in diese Richtung auch VG Schwerin, Urt. v. 04.01.2013 - 4 A 420/09 - a. A. OVG Weimar, Beschl. v. 17.03.2009 - 4 EO 269/07 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2007 - 9 LA 92/06 -, NStN 2007, 186 = DVBl. 2007, 851; VG Greifswald, Urt. v. 22.11.2013 - 3 A 217/12 -, juris; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht auch VGH Kassel, Beschl. v. 14.12.2012 - 5 A 1884/12 - juris, das Revisionsverfahren hierzu ist beim BVerwG - 9 B 9/13 - anhängig).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 81/13

    Berücksichtigung eines Hinterliegergrundstücks bei Eigentümeridentität zwischen

    Vielmehr bedarf es als Korrektiv zusätzlich einer wertenden Betrachtung (so auch OVG Bautzen, Urt. v. 31.01.2013 - 5 A 783/10 -, juris und Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 348/08 -, SächsVBl 2009, 40; VGH Kassel, Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 688/08 -, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -, KStZ 2007, 178; VGH München, Beschl. v. 24.03.2014 - 6 ZB 13.2465 -, juris; in diese Richtung auch VG Schwerin, Urt. v. 04.01.2013 - 4 A 420/09 - a. A. OVG Weimar, Beschl. v. 17.03.2009 - 4 EO 269/07 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2007 - 9 LA 92/06 -, NStN 2007, 186 = DVBl. 2007, 851; VG Greifswald, Urt. v. 22.11.2013 - 3 A 217/12 -, juris; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht auch VGH Kassel, Beschl. v. 14.12.2012 - 5 A 1884/12 - juris, das Revisionsverfahren hierzu ist beim BVerwG - 9 B 9/13 - anhängig).
  • VG Kassel, 11.05.2017 - 6 L 821/17
    Solange ein die verkehrssichere Zugangsmöglichkeit eröffnendes tatsächliches, ausräumbares Hindernis nicht beseitigt ist, fehlt es an der eine Beitragspflicht auslösenden vorteilhaften Inanspruchnahmemöglichkeit (HessVGH, Urteil v. 03.09.2008 - 5 A 688/08 -, juris, Rn. 24).
  • VGH Hessen, 18.02.2020 - 5 A 1646/18

    Straßenausbaubeitragspflicht eines nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks

    Sowohl bei gefangenen Hinterliegergrundstücken, d. h. den Hinterliegergrundstücken, die ausschließlich über die jeweils vorgelagerten Anliegergrundstücke eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben, als auch bei nicht gefangenen Hinterliegergrundstücken, also den Grundstücken, deren - aus Sicht der betreffenden Anliegergrundstücke - rückwärtige Teilflächen ihrerseits an eine Gemeindestraße angrenzen, ist entscheidend, ob dem Eigentümer des Hinterliegergrundstücks ein beitragsrechtlich relevanter Vorteil geboten wird, weil er vom Hinterliegergrundstück aus eine dauerhafte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besitzt (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 3. September 2008 - 5 A 688/08 -, Juris Rn. 26).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 18.07.2012 - 5 A 688/08   

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https://dejure.org/2012,26218
OVG Sachsen, 18.07.2012 - 5 A 688/08 (https://dejure.org/2012,26218)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.07.2012 - 5 A 688/08 (https://dejure.org/2012,26218)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 5 A 688/08 (https://dejure.org/2012,26218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Vorausleistungen, Ablösung eines Vorausleistungsbescheides

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen, 31.01.2018 - 5 A 361/15

    Abwassergebühren; Unterscheidung zwischen Festsetzung der Abgabe und

    Bedeutung gewinnt dies u. a. bei der Frage, ob sich die vorläufige Festsetzung einer Abgabe nebst darauf bezogener Zahlungsaufforderung (etwa bei Vorauszahlungen, §§ 15, 23 SächsKAG) durch deren endgültige Festsetzung mit Zahlungsaufforderung erledigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 1997 - 8 B 244/97 -, juris Rn. 9; SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2009 - 5 B 265/09 -, juris Rn. 4 ff., und v. 18. Juli 2012 - 5 A 688/08 -, juris Rn. 16).
  • VG Köln, 15.05.2018 - 14 K 5451/16
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244/97 -, juris, Rn. 8 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 2 S 2555/09 -, juris, Rn. 16; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 5 A 688/08 -, juris, Rn. 16.
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