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   BAG, 24.09.2004 - 5 AZB 46/04   

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https://dejure.org/2004,4369
BAG, 24.09.2004 - 5 AZB 46/04 (https://dejure.org/2004,4369)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2004 - 5 AZB 46/04 (https://dejure.org/2004,4369)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2004 - 5 AZB 46/04 (https://dejure.org/2004,4369)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten (ArbG); Streit um vertraglich vorgesehene Erstattung von Kosten im Nebentätigkeitsbereich; Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 4 lit. a
    Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Arbeitsverhältnis leitender Krankenhausärzte und Kostenerstattungsanspruch des Krankenhausträgers wegen deren Nebentätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kosten der Nebentätigkeit eines angestellten Krankenhausarztes: Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Erstattungsanspruch des Krankenhausträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Arbeits- oder Zivilgericht? Kostenerstattung im Nebentätigkeitsbereich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1215 (Ls.)
  • DB 2004, 2484
  • NZA-RR 2005, 49
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.09.2002 - 5 AZB 3/02

    Rechtsweg - Arbeitnehmerentsendung - Bürgenhaftung

    Auszug aus BAG, 24.09.2004 - 5 AZB 46/04
    Die Ansprüche müssen innerlich eng zusammengehören, also einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen (vgl. BAG 11. September 2002 - 5 AZB 3/02 - BAGE 102, 343, 345, zu II 2 b bb der Gründe; 23. August 2001 - 5 AZB 20/01 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 76 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 54, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 20/01

    Wider-Widerklage als Zusammenhangsklage

    Auszug aus BAG, 24.09.2004 - 5 AZB 46/04
    Die Ansprüche müssen innerlich eng zusammengehören, also einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen (vgl. BAG 11. September 2002 - 5 AZB 3/02 - BAGE 102, 343, 345, zu II 2 b bb der Gründe; 23. August 2001 - 5 AZB 20/01 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 76 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 54, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

    Der Zusammenhang kommt besonders deutlich dann zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (BAG 24. September 2004 - 5 AZB 46/04 - zu II 1 der Gründe) .
  • ArbG Düsseldorf, 08.03.2013 - 11 Ca 6953/12

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - "Partner-Vertrag" - Vertrag über

    Die Ansprüche müssen innerlich eng zusammengehören, also einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen (BAG 24.9.2004 - 5 AZB 46/04 - zu II. 1. der Gründe, NZA-RR 2005, 49; vgl. auch BAG 11.9.2002 - 5 AZB 3/02 - zu II. 2. b] bb] der Gründe, BAGE 102, 343).

    Der Zusammenhang kommt besonders deutlich zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (BAG 24.9.2004 - 5 AZB 46/04 - zu II. 1. der Gründe, NZA-RR 2005, 49; vgl. auch Germelmann/Matthes/Schlewing, ArbGG, 7. Aufl., 2009, § 2 ArbGG Rn. 85; GK-ArbGG/Schütz, Stand: 82. Ergänzungslieferung, Dezember 2012, § 2 ArbGG Rn. 150a).

  • ArbG Düsseldorf, 07.10.2021 - 9 Ca 2977/21

    AGB-Prüfung: Arbeitgeberdarlehen für eine Fortbildung ( Arbeitsvertraglichen

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn eine nicht aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Leistung im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis erbracht wird oder beansprucht werden kann (BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 - Rn. 11; 24. September 2004 - 5 AZB 46/04 -) , etwa bei Ansprüchen aus einem mit Rücksicht auf ein Arbeitsverhältnis vereinbarten Arbeitgeberdarlehen (Walker, in Schwab/Weth ArbGG 5. Aufl., § 2 Rn. 150; ErfK/Koch, 21. Aufl., § 2 ArbGG Rn. 20; Schlewing, in Germelmann ua. ArbGG 9. Aufl., § 2 Rn. 85) , auch hinsichtlich eines zu begründenden Arbeitsverhältnisses (OLG Düsseldorf 26. September 2011 - 17 W 55/11 - ErfK/Koch, 21. Aufl., § 2 ArbGG Rn. 20) .
  • LAG Hessen, 31.05.2021 - 7 Ta 12/21
    Die Ansprüche müssen innerlich eng zusammengehören, also einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen (BAG vom 24.09.2004 - 5 AZB 46/04-).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2011 - 17 W 55/11

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche auf Rückzahlung eines Darlehens

    Der hiernach erforderliche unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang liegt vor, wenn der Anspruch auf demselben wirtschaftlichen Verhältnis beruht oder wirtschaftliche Folge desselben Tatbestandes ist; die Ansprüche müssen innerlich eng zusammengehören; dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn eine nicht aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Leistung im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis erbracht wird oder beansprucht werden kann (BAG, B. vom 24.09.2004, NZA-RR 2005, 49f., Rz. 18; Koch, aaO, Rn. 23).
  • ArbG Köln, 18.01.2019 - 3 Ca 4777/18

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts i.R.d. Erwerbs von Aktien des Arbeitgebers

    Die Ansprüche müssen innerlich eng zusammen gehören, also einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen (BAG vom 24.09.2004 - 5 AZB 46/04 - NZA-RR 2005, 49).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.08.2013 - 3 Ta 18/13

    Rechtswegzuständigkeit - Darlehensvereinbarung - unmittelbarer wirtschaftlicher

    Der Zusammenhang muss derart sein, dass das Rechtsverhältnis, aus dem die Streitigkeit folgt, ohne das Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen wäre (BAG vom 24.09.2004 - 5 AZB 46/04, Juris, Rd.-Nr. 18; OLG Karlsruhe vom 28.01.1992 - 18a U 149/91, NJW-RR 1992, Seite 562, 563).
  • ArbG Köln, 06.07.2020 - 20 Ca 6687/19
    Der hiernach erforderliche unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang liegt vor, wenn der Anspruch auf demselben wirtschaftlichen Verhältnis beruht oder wirtschaftliche Folge desselben Tatbestandes ist; die Ansprüche müssen innerlich eng zusammengehören; dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn eine nicht aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Leistung im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis er-bracht wird oder beansprucht werden kann (BAG, Beschluss vom 24.09.2004 - 5 AZB 46/04 - juris Rdn. 18).
  • ArbG Hannover, 23.02.2017 - 2 Ca 331/16

    Rechtswegbeschluss; rechtswegfremde Aufrechnung; verlängerte

    Der Zusammenhang kommt besonders deutlich dann zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (BAG 24.09.2004 - 5 AZB 46/04 - zu II 1 der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.07.2015 - 3 Ta 123/15

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - wirtschaftlicher Zusammenhang - Privatnutzung

    Diese Voraussetzungen liegen regelmäßig vor, wenn eine nicht aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Leistung im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis erbracht wird oder beansprucht werden kann (BAG vom 24.09.2004, 5 AZB 46/04, Juris, Rz. 18 m.w.N.; BAG vom 11.09.2002 - 5 AZB 3/02; BAG vom 23.08.2001 - 5 AZB 20/01, jeweils zitiert nach Juris).
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