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   BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 134/76   

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https://dejure.org/1977,7427
BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 134/76 (https://dejure.org/1977,7427)
BAG, Entscheidung vom 22.06.1977 - 5 AZR 134/76 (https://dejure.org/1977,7427)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 134/76 (https://dejure.org/1977,7427)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters

    Auszug aus BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 134/76
    Danach kann durch praktische Durchführung und Gestaltung der Vertragsbeziehungen trotz entgegenstehender Erklärungen ein Arbeitsverhältnis entstehen das durch einen höheren Grad an persönlicher Abhängigkeit gekennzeichnet ist (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 9. März 1977 - 5 A7.T? 110/76 - [demnächst] AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 1 a der Grunde] - Pernsehreporterin - mit weiteren Nachweisen).

    Auch daraus folgt ein erhebliches Maß an persönlicher Abhängigkeit (vgl. Ur teil des Senats vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - F e m sehreporterin - [demnächst] AP Br. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 2 c der Gründe]).

  • BAG, 08.10.1975 - 5 AZR 430/74

    Abhängigkeit - Freier Mitarbeiter - Rundfunkanstalt - Redakteur - Reporter -

    Auszug aus BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 134/76
    Bei der imstreitig großen Intensität der Inanspruchnahme bestand auch kein Anlaß, eine von beiden Seiten möglicherweise gewollte losere Form der Zusammenarbeit ernsthaft in Betracht zu ziehen (vgl. Urteil vom 8 . Oktober 1975 - 5 AZR 430/74- - [demnächst] AP Br. 18 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu II 5 der Gründe] - Rundfunkredakteur).
  • BAG, 02.06.1976 - 5 AZR 131/75

    Abhängigkeit - Befristeter Arbeitsvertrag - Feststellung der

    Auszug aus BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 134/76
    Der Senat hat das Rechtsschutzinteresse an der begehrten Feststellung, daß ein Mitarbeiter der Rundfunkanstalten Arbeitnehmer ist (sog. Statusklage) in vergleichbaren Fällen regelmäßig bejaht, weil von dieser Grundfrage alle weiteren Rechte abhängen, insbesondere der Bestandsschütz nach dem Eündigungsschutzgesetz (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 2. Juni 1976 - 5 AZR 131/75 - Außenrequisiteur - [dem nächst] AP Nr. 20 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu I 2 der Gründe]).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    1. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 134/76, 5 AZR 498/76, 5 AZR 753/75 -, vom 20. September 1978 - 5 AZR 1101/77 -, vom 13. Dezember 1978 - 5 AZR 487/77 -, vom 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1102/77 -, vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - und vom 16. Juli 1980 - 5 AZR 339/78 - verletzen Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
  • ArbG Kempten, 18.01.2017 - 3 Ca 582/16

    Ein Reiseleiter vor Ort kann Arbeitnehmer sein

    Die Beklagte hatte die Klägerin in ihrer Programmgestaltung fest eingeplant um deren regelmäßigen Mitarbeit gerechnet (vgl. BAG 22.06.1977 - 5 AZR 134/76).

    Die unstreitig große Intensität der Inanspruchnahme der Klägerin stellt ein wesentliches Indiz der persönlichen Abhängigkeit als Arbeitnehmerin dar (vgl. BAG 22.06.77 - 5 AZR 134/76).

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 150/82
    Durch Urteil vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 134/76 - hat der Senat die Revision des beklagten Senders zurückgewiesen.
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