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   BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 219/82   

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https://dejure.org/1984,16282
BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 219/82 (https://dejure.org/1984,16282)
BAG, Entscheidung vom 25.07.1984 - 5 AZR 219/82 (https://dejure.org/1984,16282)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 1984 - 5 AZR 219/82 (https://dejure.org/1984,16282)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 134/80

    Annahmeverzug des Arbeitsgebers und Lohnzahlungspflicht - Tarifvertragliche

    Auszug aus BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 219/82
    Es ist vielmehr Sache des Arbeitnehmers, zu diesem Erfüllungsort zu gelangen und die hierfür notwendigen Kosten zu tragen (vgl. BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 134/80 - BAG 41, 123 = AP Nr. 58 zu § 616 BGB).
  • BAG, 24.02.1975 - 5 AZR 235/74

    Arbeitgeberdarlehen: Rückzahlbarkeit der Umzugskosten bei Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 219/82
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Klauseln, die den Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Umzugs kosten und dergleichen verpflichten, wenn er vor einem bestimmten Zeitpunkt kündigt, dann unwirksam, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten sind und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus keinem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entsprechen (vgl. insbesondere BAG Urteil vom 24. Februar 1975 - 5 AZR 235/74 - AP Nr. 50 zu Art. 12 GG).
  • BAG, 30.03.1962 - 2 AZR 101/61

    Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Krankengeldzuschuß - Rahmentarifvertrag für

    Auszug aus BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 219/82
    Dies wurde zunächst damit gerechtfertigt, daß das Unabdingbarkeitsprinzip lediglich die Entstehung und Durchführung der Ansprüche sichere, nicht aber wie lange sie geltend gemacht werden können (vgl. BAG 10, 1 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 11, 150 und BAG 13, 57 = AP Nr. 27 und 28 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 24.05.1973 - 5 AZR 21/73

    Ausschlußfristen - Lohnfortzahlungsanspruch - Tarifliche Ausschlußfristen -

    Auszug aus BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 219/82
    Für den Lohnfortzahlungsanspruch hat der erkennende Senat die Wirksamkeit tariflicher Ausschlußfristen ebenfalls bejaht (Urteil vom 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - AP Nr. 52 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 1 der Gründe und Urteil vom 15. November 1973 - 5 AZR 226/73 - AP Nr. 53 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59

    Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 219/82
    Dies wurde zunächst damit gerechtfertigt, daß das Unabdingbarkeitsprinzip lediglich die Entstehung und Durchführung der Ansprüche sichere, nicht aber wie lange sie geltend gemacht werden können (vgl. BAG 10, 1 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 11, 150 und BAG 13, 57 = AP Nr. 27 und 28 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 26.08.1960 - 1 AZR 425/58

    Ausschlußfrist - Fortgeltende Tarifordnung - Ansprüche auf Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 219/82
    Dies wurde zunächst damit gerechtfertigt, daß das Unabdingbarkeitsprinzip lediglich die Entstehung und Durchführung der Ansprüche sichere, nicht aber wie lange sie geltend gemacht werden können (vgl. BAG 10, 1 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 11, 150 und BAG 13, 57 = AP Nr. 27 und 28 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 12.03.1971 - 3 AZR 224/70

    Provisionsbasis - Verdienstausfall - Autoverkäufer - Organisationszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 219/82
    Der Dritte Senat hat die Anwendbarkeit tariflicher Ausschlußfristen auf unabdingbare Ansprüche zusätzlich mit der Ordnungsfunktion der Ausschlußfristen begründet (vgl. Urteil vom 12. März 1971 - 3 AZR 224/70 - BAG 23, 248 = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin).
  • BAG, 15.11.1973 - 5 AZR 226/73

    Ausschlußfristen - Tarifliche Ausschlußfristen - Krankenkasse - Vom Gesetz

    Auszug aus BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 219/82
    Für den Lohnfortzahlungsanspruch hat der erkennende Senat die Wirksamkeit tariflicher Ausschlußfristen ebenfalls bejaht (Urteil vom 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - AP Nr. 52 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 1 der Gründe und Urteil vom 15. November 1973 - 5 AZR 226/73 - AP Nr. 53 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Die Unabdingbarkeit des Entgeltfortzahlungsanspruchs gem. § 12 EFZG steht einem Verfall nicht entgegen (vgl. nur BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 430/00 - AP EntgeltFG § 3 Nr. 13 = EzA EntgeltfortzG § 12 Nr. 1, zu 2 b cc der Gründe mwN; 25. Juli 1984 - 5 AZR 219/82 -, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 168/00

    Weihnachtsgratifikation - Arbeitsvertragliche Ausschlußfrist

    c) Grundsätzlich können die Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit gemäß §§ 241, 305 BGB in Arbeitsverträgen Verfallklauseln für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis vereinbaren (st. Rspr.; vgl. BAG 25. Juli 1984 - 5 AZR 219/82 - nv.; 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 - AP BGB § 241 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 74; 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 - aaO).

    Dies wäre dann der Fall, wenn die Klausel inhaltlich nicht ausgewogen wäre und die Rechte des Klägers einseitig beschneiden würde (BAG 25. Juli 1984 aaO und 24. März 1988 aaO).

    Die Vereinbarung solcher zweistufigen Ausschlußfristen in Arbeitsverträgen ist in der Rechtsprechung grundsätzlich als zulässig angesehen worden (vgl. BAG 15. Oktober 1981 aaO; 25. Juli 1984 aaO; 24. März 1988 aaO).

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87

    Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung;

    Das BAG (Urteil vom 25. Juli 1984 - 5 AZR 219/82 - n. v.) hat die Möglichkeit einer einzelvertraglichen Verfallvereinbarung selbst für den Fall bejaht, daß sich eine Ausschlußklausel auf unabdingbare Rechte des Arbeitnehmers bezieht.
  • BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 5/94

    Anspruch auf Zahlung von Sonderzuwendungen - Eintritt der Ausschlussfrist - Keine

    Darüber hinaus hat der Fünfte Senat mit Urteil vom 25. Juli 1984 (- 5 AZR 219/82 -, nicht veröffentlicht) die Möglichkeit einer einzelvertraglichen Verfallsvereinbarung auch für den Fall bejaht, daß sich eine Ausschlußklausel auf unabdingbare Rechte des Arbeitnehmers bezieht.
  • LAG Nürnberg, 18.01.1994 - 6 Sa 270/92

    Arbeitszeugnis: Anspruch bei einzelvertraglich vereinbarter Ausschlußklausel

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.07.1984 (5 AZR 219/82) würden auch unabdingbare Rechte des Arbeitnehmers von einzelvertraglich vereinbarten Verfallklauseln erfaßt, weshalb auch der ansonsten noch allgemeiner Meinung grundsätzlich unabdingbare Zeugnisanspruch des Arbeitnehmers (vgl. Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 6. Aufl., § 146 I 7) der Ausschlußklausel unterliege.

    In dieser Entscheidung weist das Bundesarbeitsgericht darauf hin, daß im Urteil vom 25.07.1984, Aktenzeichen 5 AZR 219/82, die Möglichkeit einer einzelvertraglichen Verfallklausel selbst für den Fall bejaht wurde, daß sich eine Ausschlußklausel auf unabdingbare Rechte des Arbeitnehmers bezieht.

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.2002 - 17 Sa 27/02

    Wirksamkeit einer zweistufigen vertraglichen Ausschlussfrist; Anwendbarkeit der

    Sie bringt zwar den Anspruch als solchen zum Erlöschen; dies ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem Verzicht oder einer Beschränkung des Anspruchs (BAG, Urteil vom 25.07.1984 - 5 AZR 219/82 - n.v.; Urteil v. 16.01.2001 - 5 AZR 470/99, NZA 2002, 746 zur einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist).
  • BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 12/83

    Auslegung einer Rückzahlungsklausel - Zulässigkeit der Auslegung von einem

    Im Hinblick auf das (nicht veröffentlichte) Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juli 1984 - 5 AZR 219/82 - sieht sich der erkennende Senat gehindert, dieser Würdigung zu folgen.
  • ArbG Jena, 03.04.2002 - 1 Ca 487/01

    Zustandekommen von Arbeitsverträgen nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht;

    Eine solche, die einseitige Benachteiligung des Arbeitnehmers bewirkende Vertragsvereinbarung ist gem. § 138 BGB sittenwidrig (BAG Urteil vom 25.07.1984 - 5 AZR 219/82; vom 24.3.1988 - 2 AZR 630/87 = EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 72).
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