Rechtsprechung
BAG, 07.10.1981 - 5 AZR 338/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Drachenfliegen als gefährliche Sportart
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Drachenfliegen - Gefährliche Sprotart - Lohnfortzahlungsbestimmung - Sicherheitsvorkehrung
Verfahrensgang
- LAG München, 20.02.1979 - 3 (4) Sa 1065/77
- BAG, 07.10.1981 - 5 AZR 338/79
Papierfundstellen
- BAGE 36, 371
- NJW 1982, 1014
- MDR 1982, 526
- VersR 1982, 456
- BB 1981, 1770
- BB 1982, 494
- DB 1981, 2184
- DB 1982, 706
- JR 1982, 440
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Saarland, 02.07.2003 - 2 Sa 147/02
Inline-Skating
Nach dieser Rechtsprechung ist ein Sport dann besonders gefährlich, wenn das Verletzungsrisiko bei objektiver Betrachtung so groß ist, dass auch ein gut ausgebildeter Sportler bei sorgfältiger Beachtung aller Regeln dieses Risiko nicht vermeiden kann, wenn also der Sportler das Geschehen nicht mehr beherrschen kann, sondern sich unbeherrschbaren Gefahren aussetzt (BAG, Urteil vom 7. Oktober 1981 in dem Verfahren 5 AZR 338/79, BAGE 36, 371).b.EinVerschulden im Sinne von § 3 Abs. 1 LFZG kann auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer einen Unfall deshalb erleidet, weil er in besonders grober Weise und leichtsinnig gegen anerkannte Regeln der jeweiligen Sportart verstößt (BAG, Urteil vom 7. Oktober 1981 in dem Verfahren 5 AZR 338/79, BAGE 36, 371).
c.Daraus folgt zugleich, dass der Klägerin auch nicht vorgeworfen werden kann, dass sie sich in einer ihre Kräfte und Fähigkeiten deutlich übersteigenden Weise (sportlich) betätigt habe (auch zu diesem Gesichtspunkt BAG, Urteil vom 7. Oktober 1981 in dem Verfahren 5 AZR 338/79, BAGE 36, 371).
- BAG, 30.03.1988 - 5 AZR 42/87
Mögliche Wertung des Verhaltens eines Alkoholikers, der nüchtern mit seinem …
Wenn der Kläger daher gleichwohl am 7. Februar 1983 sein Fahrzeug für den Weg zur Arbeitsstelle benutzte, setzte er sich unbeherrschbaren Gefahren und damit einem besonders hohen Verletzungsrisiko aus (vgl. den für alle Bereiche des täglichen Lebens aufgestellten allgemeinen Grundsatz in BAGE 36, 371, 374 = AP Nr. 45 zu § 1 LohnFG, zu 2 a der Gründe). - LAG Schleswig-Holstein, 03.01.1983 - 5 (2) Sa 455/82
Zulässigkeit einer betriebsbedingten Kündigung während Kurzarbeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 06.11.1986 - 4a Sa 53/86
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Berufungssumme; Aufrechnung mit dem …
Schuldhaft im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 LFG handelt nach der zutreffenden ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG Urt. v. 7.10.1981 - 5 AZR 338/79 - in AP Nr. 45 zu § 1 LFG unter 1. a der Gründe mit weiteren Nachweisen) der Arbeiter, "der gröblich gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt" (…BAG aaO).