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   BAG, 11.05.1988 - 5 AZR 446/87   

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https://dejure.org/1988,8044
BAG, 11.05.1988 - 5 AZR 446/87 (https://dejure.org/1988,8044)
BAG, Entscheidung vom 11.05.1988 - 5 AZR 446/87 (https://dejure.org/1988,8044)
BAG, Entscheidung vom 11. Mai 1988 - 5 AZR 446/87 (https://dejure.org/1988,8044)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus BAG, 11.05.1988 - 5 AZR 446/87
    Der Arbeitnehmer ist zur Mithilfe bei der Aufklärung aller Umstände verpflichtet, die zu seiner Alkoholabhängigkeit geführt haben (Bestätigung BAG vom 01.06.1983, 5 AZR 536/80 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG).

    "Schuldhaft" im Sinne dieser Entgeltfortzahlungsbestimmungen handelt der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (vgl. statt vieler BAGE 43, 54, 58 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 3 a der Gründe; ferner die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des Senats vom 11. November 1987 - 5 AZR 497/86 -, zu I 1 der Gründe, DB 1988, 402; BB 1988, 407).

    Insoweit wird auf die ausführliche Begründung im Urteil des Senats vom 1. Juni 1983 verwiesen (BAGE 43, 54 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, m.w.N.).

    Das Landesarbeitsgericht wird daher die Sache entsprechend den Grundsätzen aufzuklären haben, die der Senat hierzu in dem erwähnten Urteil vom 1. Juni 1983 aufgestellt hat (BAGE 43, 54, 63, 64 = AP Nr. 52 aaO, zu II 2 und 3 der Gründe).

  • BAG, 08.03.1962 - 2 AZR 497/61

    Befristung - Aushilfe - Erprobung - Aushilfsarbeitsvertrag - Probezeit

    Auszug aus BAG, 11.05.1988 - 5 AZR 446/87
    Bei umfangreichen Schriftsätzen ist die vorinstanzliche Fundstelle der Beweisanträge nach Seitenzahl genau anzugeben (Bestätigung BAG vom 08.03.1962, 2 AZR 497/61 = AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Bei umfangreichen Schriftsätzen ist die vorinstanzliche Fundstelle der Beweisanträge nach Seitenzahl genau anzugeben (BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO, zu I der Gründe; BAGE 12, 328, 331 [BAG 08.03.1962 - 2 AZR 497/61] = AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 1 a der Gründe).

  • BAG, 11.11.1987 - 5 AZR 497/86

    Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 11.05.1988 - 5 AZR 446/87
    "Schuldhaft" im Sinne dieser Entgeltfortzahlungsbestimmungen handelt der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (vgl. statt vieler BAGE 43, 54, 58 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 3 a der Gründe; ferner die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des Senats vom 11. November 1987 - 5 AZR 497/86 -, zu I 1 der Gründe, DB 1988, 402; BB 1988, 407).
  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

    Auszug aus BAG, 11.05.1988 - 5 AZR 446/87
    Bei umfangreichen Schriftsätzen ist die vorinstanzliche Fundstelle der Beweisanträge nach Seitenzahl genau anzugeben (BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO, zu I der Gründe; BAGE 12, 328, 331 [BAG 08.03.1962 - 2 AZR 497/61] = AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 1 a der Gründe).
  • LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13

    Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in den darauf folgenden Entscheidungen (11.11.1987 - 5 AZR 497/86; 11.11.1987- 5 AZR 306/86; 11.11.1987- 5 AZR 478/86; 30.03.1988 - 5 AZR 42/87; 11.05.1988 - 5 AZR 445/87; 11.05.1988 - 5 AZR 446/87; 07.09.1991- 5 AZR 410/90; 27.05.1992 - 5 AZR 297/91) bestätigt und insbesondere hinsichtlich des Rückfalls, der Anforderungen an die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers und des Verschuldens bei einem im Zustand der Trunkenheit verursachten Verkehrsunfall fortgeführt.
  • LAG München, 13.12.2005 - 8 Sa 739/05

    Alkoholkrankheit als Kündigungsgrund

    Wie das Bundesarbeitsgericht nämlich in seiner Entscheidung vom 11. Mai 1988 (5 AZR 446/87 - n. a. v.) erkannt hat, spricht bei einem Rückfall nach einer stationären Entwöhnungskur und nach anschließender längerer Zeit der Abstinenz vieles dafür, dass der Kläger die erteilten dringenden Ratschläge missachtet und sich wieder dem Alkohol zugewandt hat.

    Es ist dem Kläger zwar zuzugestehen, dass gerade sein Einsatz als Elektromonteur im Außendienst möglicherweise eine destabilisierende Wirkung im Hinblick auf seinen Kampf gegen seine Alkoholerkrankung hatte; allerdings entspricht es der Lebenserfahrung, dass Alkoholiker ihre Abhängigkeit oft lange Zeit äußerst geschickt vor ihrer Umgebung zu verbergen verstehen (BAG vom 11. Mai 1988, a. a. O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 30.03.2000 - 4 Sa 108/99

    Verschulden bezüglich Arbeitsunfähigkeit

    Allerdings hat der Arbeitgeber einen Anspruch darauf, dass der Arbeitnehmer an der Aufklärung der Krankheitsursachen mitwirkt und dem Arbeitgeber nach bestem Wissen und Gewissen die erforderlichen Auskünfte erteilt (vgl. für den Fall einer krankhaften Alkoholabhängigkeit: BAG, Urteil vom 11. Mai 1988 - 5 AZR 446/87 - nicht amtlich veröffentlicht, III 1 der Gründe; Urteil vom 01. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, II 2 der Gründe).
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