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   BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 459/82   

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BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 459/82 (https://dejure.org/1984,19510)
BAG, Entscheidung vom 23.05.1984 - 5 AZR 459/82 (https://dejure.org/1984,19510)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 1984 - 5 AZR 459/82 (https://dejure.org/1984,19510)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 05.02.1971 - 4 AZR 66/70

    Haushaltsplan - Deutsche Kulturorchester - Öffentliches Haushaltsrecht -

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 459/82
    Sofern sich aus der Betriebsvereinbarung selbst nicht erkennbar etwas anderes ergibt, gilt dabei ein Begriff, der in der Rechtstermi nologie einen bestimmten Inhalt hat, mit dieser allgemeingültigen Bedeutung (BAG Urteil vom 5. Februar 1971 - l! AZR 66/70 - AP Nr. 120 zu § 1 TVG Auslegung, m. w. N.).
  • BAG, 11.06.1975 - 5 AZR 217/74

    Betriebsvereinbarungen - Auslegung

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 459/82
    Hier wie dort sind deshalb, so weit es sich um Normen handelt, die Regeln über die Auslegung von Gesetzen maßgebend (BAG 27, 187, 191 = AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung).
  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79

    Versetzung

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 459/82
    Dies wäre nur dann möglich, wenn die Bestimmungen der Betriebsvereinbarung keinen zweifelsfreien Wortlaut hätten (BAG Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu $ 1 TVG Auslegung; Fitting/Auffarth/Kaiser, a a ORz 2; BAG Beschluß vom 27. Mai 1982 - 6 ABR 105/79 - AP Nr. 3 zu ? 80 ArbGG 1979, zu TII 3 b der Gründe m. w. N., dieses Urteil ist zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 483/74

    Betriebsrat- rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 459/82
    Hier wie dort sind deshalb, so weit es sich um Normen handelt, die Regeln über die Auslegung von Gesetzen maßgebend (BAG 27, 187, 191 = AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung).
  • BAG, 29.05.1964 - 1 AZR 281/63

    Eisenindustrie - Metallindustrie - Elektroindustrie - Anwesenheitsprämie -

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 459/82
    Eine von diesem Wortlaut abweichende Auslegung, wie die Revision dies mit Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Mai 1961 (BAG 16, 58 = AP Nr. 21 zu
  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 123/71

    Auslegung von Tarifnormen

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 459/82
    Dies wäre nur dann möglich, wenn die Bestimmungen der Betriebsvereinbarung keinen zweifelsfreien Wortlaut hätten (BAG Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu $ 1 TVG Auslegung; Fitting/Auffarth/Kaiser, a a ORz 2; BAG Beschluß vom 27. Mai 1982 - 6 ABR 105/79 - AP Nr. 3 zu ? 80 ArbGG 1979, zu TII 3 b der Gründe m. w. N., dieses Urteil ist zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 02.06.1961 - 1 AZR 573/59

    Tarifverträge - Grundsätze der Gesetzesauslegung - Wille vertragsschließender

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 459/82
    Selbst wenn die Parteien eine falsche Bezeichnung (falsa demonstratio) wählen, sie aber übereinstimmend etwas anderes meinen, gilt nicht entsprechend den Grundsätzen bei der Vertragsauslegung das gemeinsam Gewollte (BAG 11, 135, 137 = AP Nr. 68 zu Art. 3 GG, zu 1 der Gründe; GK-Thiele, $ 77 BetrVG Rz 189).
  • BAG, 19.06.1963 - 4 AZR 125/62

    Betriebsleitung - Vorarbeiter - Lohngruppe

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 459/82
    Zwar darf nicht an dem buchstäblichen Sinne des Wortlauts gehaftet werden, sondern es ist der wirkliche Wille zu erforschen (BAG Urteil vom 19. Juni 1963 - 4 AZR 125/62 - AP Nr. 116 zu § 1 TVG Auslegung, zu 1 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 21.03.1968 - 5 AZR 299/67

    Prämienlohn - Leistungslohn

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 459/82
    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß für die Auslegung von Betriebsvereinbarungen die gleichen Grundsätze wie für die Auslegung von Tarifverträgen gelten (BAG Urteil vom 19. April 1963 - 1 AZR 160/62 - AP Nr. 3 zu § 52 BetrVG; BAG Beschluß vom 30. August 1963 - 1 ABR 12/62 - AP Nr. 1» zu § 57 BetrVG; BAG Urteil vom 21. März 1968 - 5 AZR 299/67 - AP Nr. 33 zu § 22 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 19.04.1963 - 1 AZR 160/62

    Auslegung kollektiver Normen - Betriebsvereinbarungen - Wille der Vertragspartner

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 459/82
    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß für die Auslegung von Betriebsvereinbarungen die gleichen Grundsätze wie für die Auslegung von Tarifverträgen gelten (BAG Urteil vom 19. April 1963 - 1 AZR 160/62 - AP Nr. 3 zu § 52 BetrVG; BAG Beschluß vom 30. August 1963 - 1 ABR 12/62 - AP Nr. 1» zu § 57 BetrVG; BAG Urteil vom 21. März 1968 - 5 AZR 299/67 - AP Nr. 33 zu § 22 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 30.08.1963 - 1 ABR 12/62

    Betriebsvereinbarung - Freie Kündbarkeit - Ausschluß des Kündigungsrechts

  • LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16

    Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel

    Zwar darf nicht an dem buchstäblichen Sinne des Wortlauts gehaftet werden, sondern es ist der wirkliche Wille zu erforschen (so schon BAG v. 19.06.1963 - 4 AZR 125/62, AP Nr. 116 zu § 1 TVG Auslegung; BAG v. 23.05.1984 - 5 AZR 459/82, juris).

    Der wirkliche Wille und verfolgte Zweck müssen aber im Wortlaut oder sonst irgendwie in der Betriebsvereinbarung zumindest andeutungsweise ihren Niederschlag gefunden haben (BAG v. 22.01.1960 - 1 AZR 449/57 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Auslegung; BAG v. 23.05.1984 - 5 AZR 459/82, juris).

    Selbst wenn die Parteien eine falsche Bezeichnung (falsa demonstratio) wählen, sie aber übereinstimmend etwas anderes meinen, gilt nicht entsprechend den Grundsätzen bei der Vertragsauslegung das gemeinsam Gewollte (BAG v. 23.05.1984 - 5 AZR 459/82, juris).

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2015 - 9 TaBV 86/14

    Zeitgutschrift wegen des Sturms Ela?

    Zwar darf nicht an dem buchstäblichen Sinne des Wortlauts gehaftet werden, sondern es ist der wirkliche Wille zu erforschen (so schon BAG v. 19.06.1963 - 4 AZR 125/62, AP Nr. 116 zu § 1 TVG Auslegung; BAG v. 23.05.1984 - 5 AZR 459/82, juris).

    Der wirkliche Wille und verfolgte Zweck müssen aber im Wortlaut oder sonst irgendwie in der Betriebsvereinbarung zumindest andeutungsweise ihren Niederschlag gefunden haben (BAG v. 22.01.1960 - 1 AZR 449/57 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Auslegung; BAG v. 23.05.1984 - 5 AZR 459/82, juris).

    Selbst wenn die Parteien eine falsche Bezeichnung (falsa demonstratio) wählen, sie aber übereinstimmend etwas anderes meinen, gilt nicht entsprechend den Grundsätzen bei der Vertragsauslegung das gemeinsam Gewollte (BAG v. 23.05.1984 - 5 AZR 459/82, juris).

  • LAG Düsseldorf, 01.06.2015 - 9 Sa 1146/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Grubenzulage

    Zwar darf nicht an dem buchstäblichen Sinne des Wortlauts gehaftet werden, sondern es ist der wirkliche Wille zu erforschen (so schon BAG v. 19.06.1963 - 4 AZR 125/62, AP Nr. 116 zu § 1 TVG Auslegung; BAG v. 23.05.1984 - 5 AZR 459/82, juris).

    Der wirkliche Wille und verfolgte Zweck müssen aber im Wortlaut oder sonst irgendwie in der Betriebsvereinbarung zumindest andeutungsweise ihren Niederschlag gefunden haben (BAG v. 22.01.1960 - 1 AZR 449/57 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Auslegung; BAG v. 23.05.1984 - 5 AZR 459/82, juris).

    Selbst wenn die Parteien eine falsche Bezeichnung (falsa demonstratio) wählen, sie aber übereinstimmend etwas anderes meinen, gilt nicht entsprechend den Grundsätzen bei der Vertragsauslegung das gemeinsam Gewollte (BAG v. 23.05.1984 - 5 AZR 459/82, juris).

  • LAG Düsseldorf, 20.10.2014 - 9 Sa 97/14

    Auslegung eines Sozialplanes; Begriff des Bruttogehaltes

    Zwar darf nicht an dem buchstäblichen Sinne des Wortlauts gehaftet werden, sondern es ist der wirkliche Wille zu erforschen (so schon BAG v. 19.06.1963 - 4 AZR 125/62, AP Nr. 116 zu § 1 TVG Auslegung; BAG v. 23.05.1984 - 5 AZR 459/82, juris).

    Der wirkliche Wille und verfolgte Zweck müssen aber im Wortlaut oder sonst irgendwie in der Betriebsvereinbarung zumindest andeutungsweise ihren Niederschlag gefunden haben (BAG v. 22.01.1960 - 1 AZR 449/57 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Auslegung; BAG v. 23.05.1984 - 5 AZR 459/82, juris).

    Selbst wenn die Parteien eine falsche Bezeichnung (falsa demonstratio) wählen, sie aber übereinstimmend etwas anderes meinen, gilt nicht entsprechend den Grundsätzen bei der Vertragsauslegung das gemeinsam Gewollte (BAG v. 23.05.1984 - 5 AZR 459/82, juris).

  • LAG Düsseldorf, 25.04.2016 - 9 Sa 1383/15

    Rückforderung eines Zuschusses zum Anpassungsgeld für Arbeitnehmer im

    Zwar darf nicht an dem buchstäblichen Sinne des Wortlauts gehaftet werden, sondern es ist der wirkliche Wille zu erforschen (so schon BAG v. 19.06.1963 - 4 AZR 125/62, AP Nr. 116 zu § 1 TVG Auslegung; BAG v. 23.05.1984 - 5 AZR 459/82, juris).

    Der wirkliche Wille und verfolgte Zweck müssen aber im Wortlaut oder sonst irgendwie in der Betriebsvereinbarung zumindest andeutungsweise ihren Niederschlag gefunden haben (BAG v. 22.01.1960 - 1 AZR 449/57 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Auslegung; BAG v. 23.05.1984 - 5 AZR 459/82, juris).

    Selbst wenn die Parteien eine falsche Bezeichnung (falsa demonstratio) wählen, sie aber übereinstimmend etwas anderes meinen, gilt nicht entsprechend den Grundsätzen bei der Vertragsauslegung das gemeinsam Gewollte (BAG v. 23.05.1984 - 5 AZR 459/82, juris).

  • LAG Düsseldorf, 02.09.2015 - 12 Sa 543/15

    Rechtmäßigkeit der Ausgestaltung eines Kinderzuschlags in einem Sozialplan

    Selbst wenn die Parteien eine falsche Bezeichnung (falsa demonstratio) wählen, sie aber übereinstimmend etwas anderes meinen, gilt nicht entsprechend den Grundsätzen bei der Vertragsauslegung das gemeinsam Gewollte (vgl. BAG 23.05.1984 - 5 AZR 459/82, juris, Rn. 18).
  • LAG Düsseldorf, 13.11.2013 - 7 Sa 758/13

    Zahlung eines weiteren Sozialplanabfindungsbetrages

    Der Wortlaut der Betriebsvereinbarung ist nämlich nicht so zu deuten, wie die an deren Abschluss Beteiligten ihn verstanden haben, sondern nach dem den Arbeitnehmern erkennbaren und verständlichen Wortsinn (vgl. BAG, Urteil vom 23.05.1984, 5 AZR 459/82, zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 13.11.2013 - 7 Sa 500/13

    Zahlung eines weiteren Sozialplanabfindungsbetrages

    Der Wortlaut der Betriebsvereinbarung ist nämlich nicht so zu deuten, wie die an deren Abschluss Beteiligten ihn verstanden haben, sondern nach dem den Arbeitnehmern erkennbaren und verständlichen Wortsinn (vgl. BAG, Urteil vom 23.05.1984, 5 AZR 459/82, zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 30.04.2014 - 7 Sa 1340/13

    Berechnung einer Sozialplanabfindung

    Der Wortlaut der Betriebsvereinbarung ist nämlich nicht so zu deuten, wie die an deren Abschluss Beteiligten ihn verstanden haben, sondern nach dem den Arbeitnehmern erkennbaren und verständlichen Wortsinn (vgl. BAG, Urteil vom 23.05.1984, 5 AZR 459/82, zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 30.04.2014 - 7 Sa 1160/13

    Berechnung einer Sozialplanabfindung

    Der Wortlaut der Betriebsvereinbarung ist nämlich nicht so zu deuten, wie die an deren Abschluss Beteiligten ihn verstanden haben, sondern nach dem den Arbeitnehmern erkennbaren und verständlichen Wortsinn (vgl. BAG, Urteil vom 23.05.1984, 5 AZR 459/82, zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 30.04.2014 - 7 Sa 18/14

    Berechnung einer Sozialplanabfindung

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