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   BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 645/89   

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https://dejure.org/1990,8719
BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 645/89 (https://dejure.org/1990,8719)
BAG, Entscheidung vom 17.10.1990 - 5 AZR 645/89 (https://dejure.org/1990,8719)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 5 AZR 645/89 (https://dejure.org/1990,8719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prozessführungsbefugnis der Bundesrepublik Deutschland - Zulässigkeit eines Beklagtenwechsels - Inanspruchnahme der deutschen Gerichtsbarkeit - Prozessführungsbefugnis der Bundesrepublik Deutschland für Streitigkeiten aus einem Beschäftigungsverhältnis mit örtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83

    Service Dependants als örtliche Arbeitskräfte - Anwendbarkeit des britischen

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 645/89
    Das Vertragswerk schließt es nicht aus, daß der Entsendestaat auch einen eigenen Staatsangehörigen, der im Aufnahmestaat schon lange seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, als Zivilbediensteten auf einen Dienstposten einstellt, für dessen Inhaber nicht in Frage steht, daß er zu dem die Truppe begleitenden Zivilpersonal gehört (BAGE 48, 81, 93 = AP Nr. 1 zu Art. 1 NATO-Truppenstatut, zu III 3 b der Gründe).

    Solche Bediensteten mögen dann zwar nicht den Status eines Mitglieds des zivilen Gefolges erlangen, andererseits gehören sie aber damit nicht zwangsläufig zu den örtlichen Arbeitskräften im Sinne von Art. IX Abs. 4 NTS (BAGE 48, 81, 93 = AP, a.a.O.).

    Die Entscheidung darüber, ob ein Arbeitnehmer zu den örtlichen Arbeitskräften im Sinne von Art. IX Abs. 4 NTS oder zu dem nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfenen zivilen Begleitpersonal im Sinne von Art. 1 Abs. 1 b NTS gehören soll, trifft der Entsendestaat kraft seiner Hoheitsbefugnis mit völkerrechtlich bindender Wirkung (BAGE 48, 81, 92 = AP, a.a.O., zu III 3 a der Gründe).

    Selbst wenn der Entsendestaat und seine Organe von seiner Organisationsgewalt einen vertragswidrigen Gebrauch macht, unterliegt die Würdigung eines solchen Vertragsverstoßes nicht der deutschen Gerichtsbarkeit (BAGE 48, 81, 94 = AP, a.a.O., zu III 3 c der Gründe).

  • BAG, 30.11.1984 - 7 AZR 499/83

    Prozeßstandschaft der Bundesrepublik - Entsendestaat - Deutsche Gerichtsbarkeit -

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 645/89
    Daraus ergibt sich aber andererseits nichts für die Frage der deutschen Gerichtsbarkeit und damit der Prozeßführungsbefugnis der Bundesrepublik Deutschland für Streitigkeiten aus dem Beschäftigungsverhältnis dieses Personenkreises (BAG Urteil vom 30. November 1984 - 7 AZR 499/83 - AP Nr. 6 zu Art. 56 ZA-NATO-Truppenstatut, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82

    Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 645/89
    Die weiteren nichtdeutschen Organisationen nichtwirtschaftlichen Charakters nach Art. 71 Abs. 2 ZA werden zwar nicht wie Bestandteile der Truppe angesehen und behandelt, für diese wird jedoch bestimmt, daß sie alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Vergünstigungen und Befreiungen genießen (BAGE 46, 107, 114 = AP Nr. 1 zu Art. 72 ZA-NATO-Truppenstatut, zu III 3 a der Gründe).
  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75

    Besitzrecht an der Ehewohnung

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 645/89
    Dafür ist grundsätzlich die Zustimmung des ausscheidenden sowie des in der Berufungsinstanz neu in den Rechtsstreit einbezogenen Beklagten erforderlich, weil ihm eine Tatsacheninstanz genommen wird (BGHZ 71, 217 [BGH 07.04.1978 - V ZR 154/75]; BGH Urteil vom 26. Februar 1987 - VII ZR 58/86 - NJW 1987, 1946, 1947, m.w.N.).
  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 611/86

    Prozessführungsbefugnis der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 645/89
    Sie regelt sich mangels besonderer Vorschriften nach den Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit und folgt vorliegend daraus, daß die frühere Beschäftigungseinheit des Klägers ihren Sitz in H., also im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, hat (vgl. Senatsurteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 611/86 -, zu II 1 der Gründe, nicht veröffentlicht).
  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 645/89
    Dafür ist grundsätzlich die Zustimmung des ausscheidenden sowie des in der Berufungsinstanz neu in den Rechtsstreit einbezogenen Beklagten erforderlich, weil ihm eine Tatsacheninstanz genommen wird (BGHZ 71, 217 [BGH 07.04.1978 - V ZR 154/75]; BGH Urteil vom 26. Februar 1987 - VII ZR 58/86 - NJW 1987, 1946, 1947, m.w.N.).
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