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BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlungsgrundsatz
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BGB §§ 611 ff.
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 11.06.1981 - 5 Ca 2135/81
- LAG Düsseldorf, 03.12.1981 - 3 Sa 559/81
- BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82
Papierfundstellen
- BAGE 45, 76
- NJW 1985, 168
- NZA 1984, 326
- BB 1984, 1940
- DB 1984, 2251
- JR 1985, 352
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78
Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der …
Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82
Der Zweck einer Weihnachtsgratifikation rechtfertigt es in der Regel nicht, hinsichtlich der Höhe zwischen Arbeitern und Angestellten zu differenzieren (Bestätigung von BAG 33, 57 - AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).1. Der Senat hält an dem in seiner Entscheidung vom 5.3.1980 (BAG AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) ausgesprochenen Grundsatz fest, daß der Arbeitgeber sachwidrig verfährt, wenn er bei einer freiwillig gewährten Weihnachtsgratifikation den Angestellten generell einen höheren Prozentsatz ihrer Bezüge zukommen läßt als den Arbeitern.
Diesen Wertungen des genannten Urteils ist im Schrifttum überwiegend zugestimmt worden (vgl. Mayer-Maly, Anm. zu AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; Herschel, AR-Blattei, D, Gratifikationen, Entscheidungen, Anm. zu Entscheidung Nr. 80; Reuter, SAE 1981, 1, 4; Falkenberg, Anm. zu EzA Nr. 21 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; Lipke, DB 1983, 111, 115;… Farthmann, Festschrift für Hilger und Stumpf, S. 177 ff.).
- BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 46/78
Rentenversicherungsträger - Rentenversicherung - Verbandszulage - Spitzenverband …
Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82
Das gilt jedenfalls so lange, wie der verfolgte Zweck typischerweise sich bei der begünstigten Gruppe verwirklichen kann, während er bei der benachteiligten Gruppe fehlt (im Anschluß an das Urteil vom 5.3.1980 - 5 AZR 46/78 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).Wie der Senat schon in dem Urteil vom 5.3.1980 (BAG AP Nr. 43 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) ausgeführt hat, wird eine an sich sachgerechte Gruppenbildung nicht dadurch unzulässig, daß innerhalb der Gruppen nicht mehr differenziert wird.
- BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung
Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82
Im tariflichen Bereich ist folgendes festzustellen: Trotz Festhalten an der Fälligkeit zum Jahresende hin werden die zusätzlichen Leistungen allgemein nicht als Weihnachtsgeld oder -gratifikation, sondern als Zuwendung, Sonderzahlung, Jahresvergütung, Jahressondervergütung, Jahresleistung oder 13. Monatseinkommen bezeichnet (BAG AP Nr. 94 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG AP Nr. 96 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG AP Nr. 105 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG AP Nr. 115 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 18.05.1983 - 5 AZR 133/81
Auflösungsvertrag vor Stichtag - Sonderzuwendung - Ordentliche Kündigung - …
Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82
Im tariflichen Bereich ist folgendes festzustellen: Trotz Festhalten an der Fälligkeit zum Jahresende hin werden die zusätzlichen Leistungen allgemein nicht als Weihnachtsgeld oder -gratifikation, sondern als Zuwendung, Sonderzahlung, Jahresvergütung, Jahressondervergütung, Jahresleistung oder 13. Monatseinkommen bezeichnet (BAG AP Nr. 94 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG AP Nr. 96 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG AP Nr. 105 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG AP Nr. 115 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 1242/79
Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82
Dem Senat sind in seiner Rechtsprechung auch Vertragsgestaltungen begegnet, in denen mit der als Weihnachtsgratifikation bezeichneten Leistung Zwecke einer Anwesenheitsprämie verknüpft waren (BAG 19.5.1982, 5 AZR 1242/79, n.v.).
- BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04
Weihnachtsgeld - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte
Der Zweck einer Weihnachtsgratifikation rechtfertigt es allerdings in der Regel nicht, hinsichtlich der Höhe zwischen Arbeitern und Angestellten zu differenzieren (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 61; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 80 mwN).c) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber zwar nicht, Angestellten eine höhere Jahressonderzuwendung als den gewerblichen Arbeitnehmern zu gewähren, um sie stärker an das Unternehmen zu binden, wenn Angestellte mit den im Betrieb benötigten Kenntnissen und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt nicht oder nur schwer zu finden sind und in der Regel eine längere interne Ausbildung durchlaufen (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 271; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 82).
Dies käme im Ergebnis einer ohne das Vorliegen besonderer, objektiver Gründe grundsätzlich nicht zulässigen Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten bei der Zahlung von Weihnachtsgeld gleich (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 61; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 80).
- BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 681/92
Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes entfällt auch nicht schon deshalb, weil die ohne sachlichen Grund begünstigte Gruppe kleiner als die benachteiligte Gruppe ist (BAGE 45, 76, 81 = AP Nr. 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).Zusätzliche Aufwendungen anläßlich des Weihnachtsfestes fallen bei Angehörigen beider Gruppen gleichermaßen an (BAGE 45, 76, 80 = AP Nr. 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
Eine solche mit der höheren Zahlung bezweckte Betriebsbindung kann z.B. in der Vereinbarung von Rückzahlungsvorbehalten zum Ausdruck kommen (vgl. BAGE 45, 76, 83 = AP Nr. 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
Ebenso wie eine sachgerechte Gruppenbildung nicht dadurch unzulässig wird, daß innerhalb der Gruppe nicht mehr differenziert wird (BAGE 45, 76, 84 = AP Nr. 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung), sind unterschiedliche Leistungen an die gewerblichen Arbeitnehmer und an die Angestellten nur dann sachwidrig, wenn sie in keinem sachgerechten Verhältnis mehr zueinander stehen.
- BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02
Jahressonderzuwendung - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte
a) Gewährt ein Arbeitgeber seinen Angestellten nach dem mit der Leistung verbundenen Zweck eine höhere Gratifikation als den bei ihm beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmern, weil ein Weggang der Angestellten zu besonderen Belastungen führt und er diese Beschäftigtengruppe mit der höheren Zahlung stärker an den Betrieb binden will, so ist eine solche Differenzierung nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gerechtfertigt (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76; grundsätzlich auch 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88; für die Beschränkung von Zusagen der Altersversorgung auf Mitarbeiter, die der Arbeitgeber stärker an den Betrieb binden will, BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23).Das gilt jedenfalls dann, wenn die Merkmale bei einer Gruppe typisch gegeben sind, während sie bei der anderen Gruppe typisch fehlen (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76).
Eine freiwillige Leistung die mit einer Rückzahlungsklausel verbunden ist, macht regelmäßig deutlich, daß der Arbeitgeber zu künftiger Betriebstreue einen Anreiz geben will (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 63; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 83; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88).
- BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 299/97
Gleichbehandlung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Dies wäre ihm z. B. durch die Vereinbarung von Rückzahlungsvorbehalten möglich gewesen (vgl. hierzu BAG Urteile vom 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76 = AP Nr. 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; vom 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP Nr. 113 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).Zugunsten der zu bindenden Gruppe der Höherqualifizierten ist die Gewährung einer höheren Zuwendung als zulässig angesehen worden (BAG Urteil vom 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 82 ff. = AP Nr. 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu III der Gründe).
- BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 532/89
Gratifikation; Gleichbehandlung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt, an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden (BAG Urteil vom 11. September 1974 - 5 AZR 567/73 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 45, 66; 45, 76; 45, 86 [BAG 25.01.1984 - 5 AZR 251/82]= AP Nr. 66 bis 68 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).Die sachliche Rechtfertigung einer Differenzierung ist am Zweck der freiwilligen Leistung zu messen (BAGE 33, 57; 45, 76 = AP Nr. 44 und 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
- BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 144/01
Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung
Denn für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist es grundsätzlich unerheblich, daß die Gruppe der Begünstigten kleiner ist als die Gruppe der von der übertariflichen Leistung ausgeschlossenen Arbeitnehmer (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76).Das Bestreben, durch die Gewährung übertariflicher Leistungen eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern zu gewinnen oder zu halten, auf die der Arbeitgeber besonders angewiesen ist, kann eine Differenzierung sachlich ebenso rechtfertigen wie der Wunsch, eine bestimmte Arbeitnehmergruppe wegen der Arbeitsmarktsituation stärker an den Betrieb zu binden (…BAG 10. März 1998 - 1 AZR 509/97 - aaO; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76).
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05
Arbeitsvertrag mit beamtenrechtlicher Besoldung und Versorgung - Gleichbehandlung …
Dieses unternehmerische Ziel, bestimmte Arbeitnehmer durch freiwillige Leistungen an den Betrieb zu binden und von einem Arbeitgeberwechsel abzuhalten, weil der Arbeitgeber auf ihre weitere Mitarbeit entweder angewiesen ist oder zumindest Wert legt, ist als sachgerechter Zweck in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BAG 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76). - BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95
Inhalt eines Freiwilligkeitsvorbehalts
Eine Differenzierung zwischen einem Arbeitsverhältnis, das tatsächlich unter Erfüllung der beiderseitigen Hauptpflichten vollzogen wird, und einem Arbeitsverhältnis, dessen Hauptpflichten ruhen, ist jedoch nicht sachwidrig oder willkürlich (BAGE 33, 57; 45, 76 = AP Nr. 44 und 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung). - BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 517/99
Urlaubsgeld: Gleichbehandlungsgebot im Konzern - Zeitungszusteller
Die begünstigte Gruppe kann auch zahlenmäßig kleiner als die benachteiligte Gruppe sein (vgl. BAG 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 81 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 67 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 38). - BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 462/00
Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung
Entscheidend ist allein, daß der Arbeitgeber, wie hier, nach einem generalisierenden Prinzip vorgeht (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76).Das Bestreben, durch die Gewährung übertariflicher Leistungen eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern zu gewinnen oder zu halten, auf die der Arbeitgeber besonders angewiesen ist, kann eine Differenzierung ebenso sachlich rechtfertigen wie der Wunsch, eine bestimmte Arbeitnehmergruppe wegen der Arbeitsmarktsituation stärker an den Betrieb zu binden (BAG 10. März 1998 - 1 AZR 509/97 - aao, zu einer sog. Motivationszulage; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76).
- BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84
Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage
- BFH, 01.03.2000 - VI R 162/98
Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes
- BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 344/94
Weihnachtsgeld für Zeitungszusteller
- BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00
Tarifgeltung im Beitrittsgebiet; Gleichbehandlung
- LAG Düsseldorf, 05.09.1995 - 3 (13) Sa 757/95
Gleichbehandlung; Gratifikation
- BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 450/92
Sonderzuwendung für wissenschaftliche Mitarbeiter
- BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 560/91
Befristeter Arbeitsvertrag mit Fachhochschulassistenten
- BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86
LFG: Vereinbarkeit mit dem GG und dem EWG -Vertrag
- BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90
Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche …
- BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 113/83
- BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 168/84
Streitigkeit über die Höhe des Weihnachtsgeldes - Anspruch auf ein höheres …
- BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 51/83
- FG Nürnberg, 21.10.1997 - V 322/97
- BAG, 12.09.1984 - 5 AZR 252/83
- BAG, 02.09.1992 - 10 AZR 536/90
13. Gehalt als Weihnachtszuwendung bei Erziehungsurlaub
- LAG Hessen, 25.03.2009 - 8 Sa 930/08
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung - Begünstigung einer Minderheit …
- ArbG Köln, 08.05.1985 - 10 Ca 10010/84
Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung des Arbeitsvertrages; …
- BFH, 17.04.1986 - IV R 2/86
Arbeitnehmer-Ehegatte - Direktversicherung - Gehaltserhöhung - Interner …
- BAG, 28.09.1989 - 6 AZR 539/87
Beschäftigungszeit: Errechnung - Gleichbehandlung - Beratungsanwärter
- LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94
Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung …
- BAG, 03.06.1992 - 4 AZR 325/91
Eingruppierung einer portugiesischen Lehrkraft und Fachberaterin für den Bereich …
- LAG München, 14.02.2023 - 7 Sa 493/22
Altersdiskriminierung
- LAG Hamm, 08.02.1996 - 17 Sa 759/95
Werkswohnung: Abgrenzung zu Werkdienstwohnung
- LAG Brandenburg, 12.11.1999 - 4 Sa 255/97
Differenzierung der Vergütung von Angestellten nach Osttarif oder Westtarif; …
- LAG München, 04.11.1987 - 5 (6) Sa 209/86
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung
- LAG Brandenburg, 18.01.2000 - 1 Sa 37/99
Festellungsklage bei Streit über die Höhe einer Vergütung; Vergütungstarif für …
- FG Nürnberg, 19.02.1998 - IV (V) 288/97
Ermäßigung des Grenzbetrags für Kindergeldanspruch
- LAG Hamm, 02.02.1995 - 17 Sa 952/94
Arbeitsentgelt: Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Chefarztvertrag …
- BAG, 28.06.1989 - 5 AZR 435/88
Arbeitsentgelt: Gehaltserhöhung - Grundsatz der Gleichbehandlung
- BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 439/87
Rechtzeitige Geltendmachung von Verzugslohnansprüchen - …
- BAG, 12.01.1989 - 6 AZR 754/85
Arbeitsentgelt: Gleichbehandlungsgrundsatz bei Gratifikation
- BAG, 28.08.1985 - 5 AZR 500/84
Vereinbarkeit einer Anrechnung tariflicher Lohnerhöhungen auf eine …
- LAG Hamm, 12.04.1985 - 16 (11) Sa 1689/84
Erstattung der Kontoführungsgebühren; Nebenabrede; Schriftformerfordernis; …
- BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97
- LAG Hessen, 28.01.1997 - 7 Sa 878/96
- BAG, 20.12.1995 - 10 AZR 12/95
Anspruch einer wissenschaftlichen Hilfskraft auf Zahlung der anteiligen …
- BAG, 28.03.1984 - 5 AZR 278/82
- BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 614/90
Anspruch einer als Fachlehrerin im Angestelltenverhältnis an einer Städtischen …
- BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 290/85
Unterschiedliche Gehaltsregelung für örtlich eingestellte und aus der Türkei …
- BAG, 19.02.1986 - 5 AZR 14/85
Anspruch auf Lohnerhöhung aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz - …
- BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 402/82
Versagung eines Höhergruppierungsanspruchs wegen Fehlen einer …
- BAG, 19.02.1986 - 5 AZR 49/85
Anspruch auf Lohnerhöhung aus Gleichbehandlung - Arbeitsrechtlicher Grundsatz der …
- BAG, 19.02.1986 - 5 AZR 50/85
Anspruch auf Lohnerhöhung aus Gleichbehandlung bei einer staatlichen türkischen …
- LAG Hamburg, 07.02.1997 - 3 Sa 85/95
Wirksamkeit einer Differenzierung zwischen Ausscheiden mit und ohne Vorruhestand; …
- BAG, 04.11.1992 - 5 AZR 268/91
- BAG, 19.02.1986 - 5 AZR 55/85
- BAG, 19.02.1986 - 5 AZR 48/85
- ArbG Regensburg, 01.09.2022 - 9 Ca 856/21
Übernahme von Arbeitnehmeranteilen zur Rentenversicherung zum Zweck der …
- BAG, 27.02.1987 - 5 AZR 680/85
Anspruch auf Lohnerhöhung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 19.02.1986 - 5 AZR 51/85
- BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 126/84
- LAG Schleswig-Holstein, 30.01.1985 - 4 Sa 353/84
Inhaltliche Anforderungen einer Geltendmachung arbeitsvertraglicher Ansprüche auf …
- BAG, 19.02.1986 - 5 AZR 58/85