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   VG Hannover, 25.06.2010 - 5 B 2650/10   

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https://dejure.org/2010,5647
VG Hannover, 25.06.2010 - 5 B 2650/10 (https://dejure.org/2010,5647)
VG Hannover, Entscheidung vom 25.06.2010 - 5 B 2650/10 (https://dejure.org/2010,5647)
VG Hannover, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - 5 B 2650/10 (https://dejure.org/2010,5647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis - Veranlassung zur Nichtinanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe bei Anzeichen für Krebserkrankung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1f 1.DVO-HeilPrG; § 7 Abs. 1 S. 1 1.DVO-HeilPrG
    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Heilpraktikererlaubnis aufgrund von Unzuverlässigkeiten des Heilpraktikers sowie einer drohenden Gefahr für die Volksgesundheit im Falle einer weiteren Berufsausübung; Verbot einer Veranlassung oder Stärkung des Unterlassens der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arzt oder Heilpraktiker?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heilpraktiker und die notwendige ärztliche Hilfe

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Entzug einer Heilpraktikererlaubnis durch Fehlbehandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Heilpraktikererlaubnis aufgrund von Unzuverlässigkeiten des Heilpraktikers sowie einer drohenden Gefahr für die Volksgesundheit im Falle einer weiteren Berufsausübung; Verbot einer Veranlassung oder Stärkung des Unterlassens der ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für Entzug einer Heilpraktikererlaubnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entziehung der Heilpraktikererlaubnis bei unterlassener Überweisung einer Patientin an Facharzt gerechtfertigt - Berufliche Zuverlässigkeit des Heilpraktikers zur Ausübung des Berufs nicht mehr gegeben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2008 - 9 S 1782/08

    Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis; Veranlassung oder Stärkung des

    Auszug aus VG Hannover, 25.06.2010 - 5 B 2650/10
    Ein Heilpraktiker darf das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder Patienten in der Nichtinanspruchnahme bestärken (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, B. v. 02.10.2008 - 9 S 1782/08 -).

    Die vom Antragsgegner zu Recht in Bezug genommene Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschl. vom 02.10.2008 - 9 S 1782/08 -, ) hat für einen vergleichbaren Sachverhalt - bei dem wie hier auch widerstreitende Angaben der Beteiligten zur Aufklärung vorlagen - insoweit folgendes ausgeführt:.

    Abgesehen davon, dass hier angesichts der Länge der in Rede stehenden Behandlung kein einmaliges Fehlverhalten vorliegt, kann selbst ein solches geeignet sein, den Schluss auf eine Berufsunwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zu begründen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 02.10.2008, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.07.2000 - 21 ZB 98.3498
    Auszug aus VG Hannover, 25.06.2010 - 5 B 2650/10
    Vorschrift ist ein Heilpraktiker dann anzusehen, wenn er keine ausreichende Gewähr dafür bietet, dass er in Zukunft seinen Beruf ordnungsgemäß unter Beachtung aller in Betracht kommenden Vorschriften und Berufspflichten, insbesondere ohne Straftaten zu begehen, ausüben wird und sich dadurch Gefahren für die Allgemeinheit oder die von ihm behandelten Patienten ergeben (vgl. BayVGH, Beschl. vom 28.07.2000 - 21 ZB 98.3498 -, ).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der "Rücknahme", bei der es nach heutiger Terminologie um einen Widerruf im Sinne von § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG handelt, ist wegen des prognostischen Elements der Zuverlässigkeitsprüfung grundsätzlich der der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, Beschl. vom 28.07.2000, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1998 - 13 B 500/97

    Zulassung als Heilpraktiker; Rücknahme der Heilpraktikererlaubnis; Sittliche

    Auszug aus VG Hannover, 25.06.2010 - 5 B 2650/10
    Im Übrigen kommt es auf die von der strafrechtlichen Beurteilung unabhängige Würdigung der Angelegenheit an (vgl. zur Aufhebung einer Heilpraktikererlaubnis: OVG Münster, Beschl. vom 25.2.1998 - 13 B 500/97 -, m. w. N., ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus VG Hannover, 25.06.2010 - 5 B 2650/10
    Die mit diesen Anforderungen begründete subjektive Berufszulassungsschranke ist auch verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, Beschl. vom 10.05.1988 - 1 BvR 482/84 u.a. -, BVerfGE 78, 179 [192]).
  • BVerfG, 02.03.2004 - 1 BvR 784/03

    Keine Erlaubnispflicht nach dem HeilprG für "Geistheiler"

    Auszug aus VG Hannover, 25.06.2010 - 5 B 2650/10
    Die Heilpraktikererlaubnis bestärkt den Patienten dabei in der Erwartung, sich in die Hände eines nach heilkundigen Maßstäben Geprüften zu begeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.03.2004 - 1 BvR 784/03 -, NJW-RR 2004, 705; Senatsurteil vom 26.10.2005 - 9 S 2343/04 -, VBlBW 2006, 146).
  • BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02

    Unverhältnismäßige Beschränkung der Berufswahlfreiheit durch Erlaubnispflicht

    Auszug aus VG Hannover, 25.06.2010 - 5 B 2650/10
    Ein Heilpraktiker darf das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder stärken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02 -, BVerfGK 3, 234).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der

    Auszug aus VG Hannover, 25.06.2010 - 5 B 2650/10
    Obwohl die Präventivmaßnahme des Antragsgegners sich wie ein vorläufiges Berufsverbot auswirkt und daher nur zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig ist (BVerfG, Beschl. vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 - NJW 2008, 1369 ff., m. w. N.), gebietet es die Interessenabwägung vorliegend angesichts der Bedeutung des in Rede stehenden Rechtsgutes der Gesundheit der Bevölkerung, jede weitere Betätigung des Antragstellers als Heilpraktiker mit sofortiger Wirkung zu unterbinden.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2005 - 9 S 2343/04

    Zur Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines

    Auszug aus VG Hannover, 25.06.2010 - 5 B 2650/10
    Die Heilpraktikererlaubnis bestärkt den Patienten dabei in der Erwartung, sich in die Hände eines nach heilkundigen Maßstäben Geprüften zu begeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.03.2004 - 1 BvR 784/03 -, NJW-RR 2004, 705; Senatsurteil vom 26.10.2005 - 9 S 2343/04 -, VBlBW 2006, 146).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 9 S 326/93

    Sog "Geistheilen" als erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde - Rücknahme der

    Auszug aus VG Hannover, 25.06.2010 - 5 B 2650/10
    Ein praktizierender Heilpraktiker muss stets die Gefahren im Auge behalten, die sich daraus ergeben können, dass seine Patienten medizinisch gebotene Hilfe nicht oder nicht rechtzeitig in Anspruch nehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 16.12.1993 - 9 S 326/93 -, ESVGH 44, 161).
  • VG Bremen, 26.09.2013 - 5 K 909/12
    Bereits ein einmaliges Fehlverhalten kann den Schluss auf die Unzuverlässigkeit des Heilpraktikers rechtfertigen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.06.2010 - 5 B 2650/10 - juris Rn. 20; VGH Mannheim, Beschluss vom 02.10.2008 - 9 S 1782/08 juris Rn. 12).

    Hierzu wäre sie aber nach Art. 4 Nr. 4 der Berufsordnung für Heilpraktiker verpflichtete gewesen (vgl. VG Hannover - Beschluss vom 26.05.2010- 5 B 2650/10 -, juris Rn. 26).

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