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   OVG Sachsen, 30.03.2009 - 5 B 281/09   

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OVG Sachsen, 30.03.2009 - 5 B 281/09 (https://dejure.org/2009,10900)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.03.2009 - 5 B 281/09 (https://dejure.org/2009,10900)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. März 2009 - 5 B 281/09 (https://dejure.org/2009,10900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GKG § 66 Abs. 7 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gem. § 66 Abs. 7 S. 2 Gerichtskostengesetz (GKG); Bestimmung des Auslagenschuldners für die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 des Kostenverzeichnisses zum GKG

  • Judicialis

    GKG § 66 Abs. 7 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs. 7 S. 2
    Erinnerung; aufschiebende Wirkung; Anordnung; Kostenansatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 702 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2008 - 10 W 18/08

    Bestimmung des Schuldners der Aktenversendungspauschale

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2009 - 5 B 281/09
    Ebenso ausführlich begründet z. B. das Oberlandesgericht Düsseldorf seine gegenteilige Rechtsauffassung - allerdings für den Zivilprozess (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.4.2008 - I-10 W 18/08 -, juris).
  • BFH, 22.11.2007 - X E 11/07

    Erinnerung gegen Kostenrechnung - Absehen von der Erhebung von Kosten

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2009 - 5 B 281/09
    Vielmehr zeigt die Zusammenfassung der Sätze 1 und 2 in einem eigenen Absatz 7 und die Voranstellung des Satzes 1 deutlich, dass beide prozessualen Konstellationen, nämlich die Erinnerung gegen den Kostenansatz und die Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erinnerung, im Hinblick auf das Anordnungsverfahren gleich behandelt werden sollen (wie hier: VG Trier, Beschl. v. 10.3.2009 - 5 K 378/08.TR - offengelassen: BFH, Beschl. v. 22.11.2007 - X E 11/07 -, beide Entscheidungen zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 18.01.2007 - 19 C 05.3348

    Aktenversendung im gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2009 - 5 B 281/09
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof z. B. vertritt hierzu die Rechtsauffassung, dass Schuldner der Auslage der Rechtsanwalt sei, der den Antrag gestellt habe und begründet dies ausführlich (BayVGH, Beschl. v. 18.1.2007 - 19 C 05.3348 -, juris).
  • VG Trier, 10.03.2009 - 5 K 378/08

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei einer Kostenerinnerung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2009 - 5 B 281/09
    Vielmehr zeigt die Zusammenfassung der Sätze 1 und 2 in einem eigenen Absatz 7 und die Voranstellung des Satzes 1 deutlich, dass beide prozessualen Konstellationen, nämlich die Erinnerung gegen den Kostenansatz und die Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erinnerung, im Hinblick auf das Anordnungsverfahren gleich behandelt werden sollen (wie hier: VG Trier, Beschl. v. 10.3.2009 - 5 K 378/08.TR - offengelassen: BFH, Beschl. v. 22.11.2007 - X E 11/07 -, beide Entscheidungen zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 19.05.2004 - 3 BS 380/03

    D (A), Duldung, Räumliche Beschränkung, Familieneinheit, Zuständigkeit, Örtliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2009 - 5 B 281/09
    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in zwei, allerdings recht kurzen, Beschlüssen vom 13.5.2004 - 3 BS 380/03 - und 9.8.2004 - 1 B 64/04 - bislang die Meinung des BayVGH geteilt, ohne in eine vertiefende dogmatische Prüfung der für die Gegenansicht streitenden Argumente einzutreten.
  • OVG Sachsen, 16.12.2003 - 5 BS 114/03

    Beiträge

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2009 - 5 B 281/09
    Eine zu Unrecht erbrachte Leistung kann durch ihre Rückzahlung ohne nennenswerten Schaden für den Betroffenen rückabgewickelt werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16.12.2003 - 5 BS 114/03 -, juris).
  • BVerwG, 21.05.2004 - 1 B 64.04
    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2009 - 5 B 281/09
    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in zwei, allerdings recht kurzen, Beschlüssen vom 13.5.2004 - 3 BS 380/03 - und 9.8.2004 - 1 B 64/04 - bislang die Meinung des BayVGH geteilt, ohne in eine vertiefende dogmatische Prüfung der für die Gegenansicht streitenden Argumente einzutreten.
  • OVG Sachsen, 24.06.2009 - 5 B 303/09

    Erinnerung gegen Kostenansatz; aufschiebende Wirkung

    Der Antrag nach § 66 Abs. 7 GKG ist auch dann statthaft, wenn - wie hier - die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gegen den Kostenansatz begehrt wird (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30.3.2009 - 5 B 281/09 -, zitiert nach juris, m. w. N.).

    Die nach dem Gesetzeswortlaut in das Ermessen des Gerichtes gestellte Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommt in entsprechender Anwendung des Maßstabes aus § 80 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Satz 3 VwGO nur dann in Frage, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Kostenansatzes bestehen und damit ein Erfolg der Erinnerung überwiegend wahrscheinlich ist, oder - bei offener Rechtslage - die vorläufige Vollstreckung der Kosten für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30.3.2009, a. a. O.).

  • LG Stuttgart, 29.03.2018 - 19 O 181/16

    Gerichtliche Festsetzung der Dolmetscherentschädigung: Voraussetzungen der

    Voraussetzung eines zulässigen Antrags ist daher lediglich das Vorliegen einer Erinnerung oder einer Beschwerde nach § 66 GKG (so auch FG Hamburg Rpfleger 2012, 157; Sächsisches OVG NVwZ-RR 2009, 702).

    Dies ist zu bejahen, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten von Tatfragen bewirken und zu einer überwiegend wahrscheinlichen Rechtswidrigkeit führen (vgl. u.a. Sächsisches OVG NVwZ-RR 2009, 702).

  • LSG Bayern, 13.03.2013 - L 15 SF 55/13

    Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gegen die

    Eine Beschränkung der Statthaftigkeit eines Antrags gemäß § § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG auf Fälle, in denen die aufschiebende Wirkung der Beschwerde begehrt wird, wie dies Hartmann (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl. 2012, § 66 GKG, Rdnr. 44) vertritt, ist mit dem Wortlaut des § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG nicht vereinbar (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht - OVG -, Beschlüsse vom 24.06.2009, Az.: 5 B 303/09, und vom 30.03.2009, Az.: 5 B 281/09, Sächsisches Finanzgericht - FG -, Beschlüsse vom 21.04.2010, Az.: 3 Ko 531/10, und vom 13.11.2009, Az.: 3 Ko 1557/09; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 03.07.2006, Az.: VI S 8/06, und vom 25.10.2005, Az.: IX S 17/05, der ganz selbstverständlich von einer Statthaftigkeit ausgeht).

    Von ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Kostenansatzes ist erst dann auszugehen, wenn ein Erfolg der Erinnerung überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. Sächsisches FG, Beschluss vom 21.04.2010, Az.: 3 Ko 531/10; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 01.12.2012, Az.: 4 A 866/10, vom 24.06.2009, Az.: 5 B 303/09, und vom 30.03.2009, Az.: 5 B 281/09; a.A. Sächsisches FG, Beschluss vom 13.11.2009, Az.: 3 Ko 1557/09, das in dieser Entscheidung bereits eine offene Rechtslage ausreichen lässt).

  • LSG Bayern, 16.04.2013 - L 15 SF 74/13

    Ist die Erinnerung gegen den Kostenansatz mit Beschluss vom gleichen Tag als

    Eine Beschränkung der Statthaftigkeit eines Antrags gemäß § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG auf Fälle, in denen die aufschiebende Wirkung der Beschwerde begehrt wird, wie dies Hartmann (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl. 2012, § 66 GKG, Rdnr. 44) vertritt, ist mit dem Wortlaut des § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG nicht vereinbar (vgl. Beschluss des Senats vom 13.03.2013, Az.: L 15 SF 55/13 ER; Sächsisches Oberverwaltungsgericht - OVG -, Beschlüsse vom 24.06.2009, Az.: 5 B 303/09, und vom 30.03.2009, Az.: 5 B 281/09, Sächsisches Finanzgericht - FG -, Beschlüsse vom 21.04.2010, Az.: 3 Ko 531/10, und vom 13.11.2009, Az.: 3 Ko 1557/09; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 03.07.2006, Az.: VI S 8/06, und vom 25.10.2005, Az.: IX S 17/05, der ganz selbstverständlich von einer Statthaftigkeit ausgeht).

    Von ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Kostenansatzes ist erst dann auszugehen, wenn ein Erfolg der Erinnerung überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. Sächsisches FG, Beschluss vom 21.04.2010, Az.: 3 Ko 531/10; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 01.12.2012, Az.: 4 A 866/10, vom 24.06.2009, Az.: 5 B 303/09, und vom 30.03.2009, Az.: 5 B 281/09; a.A. Sächsisches FG, Beschluss vom 13.11.2009, Az.: 3 Ko 1557/09, das in dieser Entscheidung bereits eine offene Rechtslage ausreichen lässt).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2014 - 3 O 440/14

    Gerichtskostenfreiheit für Kirchen und Religionsgemeinschaften

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gem. § 66 Abs. 7 Satz 2 1. Halbsatz GKG kommt in Anlehnung an den Maßstab des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO nur dann in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Kostenansatzes bestehen und damit ein Erfolg der Erinnerung überwiegend wahrscheinlich ist, oder - bei offener Rechtslage - die vorläufige Vollstreckung der Kosten für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (OVG SN, Beschl. v. 30.03.2009 - 5 B 281/09 -, juris).
  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 130/11

    Antrag auf vorläufige Einstellung der Gerichtskosten-Beitreibung

    Dass nach § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG bereits bei Einlegung einer Erinnerung (und nicht erst nach deren Zurückweisung und nach {im Finanzprozess nicht gegebener} Beschwerde) die aufschiebende Wirkung von dem für die Erinnerung zuständigen Gericht angeordnet werden kann, ergibt sich eindeutig aus dem - im Unterschied zu § 5 Abs. 4 Satz 4 a. F. übersichtlicheren - Aufbau und dem Wortlaut der Vorschrift (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht -OVG- vom 30. März 2009 5 B 281/09, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report -NVwZ-RR- 2009, 702, Juris; Verwaltungsgericht -VG- Trier vom 10. März 2009 5 K 378/08.TR, Juris; entgegen Hartmann, Kostengesetze, 41. A., Rd. 44).
  • LSG Bayern, 04.07.2014 - L 15 SF 184/14

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, bereits erfolgte Entscheidung über die

    Eine Beschränkung der Statthaftigkeit eines Antrags gemäß § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG auf Fälle, in denen die aufschiebende Wirkung der Beschwerde begehrt wird, wie dies Hartmann (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013, § 66 GKG, Rdnr. 44) vertritt, ist mit dem Wortlaut des § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG nicht vereinbar (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 31.01.2014, Az.: L 15 SF 14/14 ER; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 30.03.2009, Az.: 5 B 281/09, und vom 24.06.2009, Az.: 5 B 303/09; Sächsisches Finanzgericht, Beschlüsse vom 13.11.2009, Az.: 3 Ko 1557/09, und vom 21.04.2010, Az.: 3 Ko 531/10; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 25.10.2005, Az.: IX S 17/05, und vom 03.07.2006, Az.: VI S 8/06, der ganz selbstverständlich von einer Statthaftigkeit ausgeht).
  • LSG Bayern, 15.01.2015 - L 15 SF 314/14

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung nach Entscheidung

    Eine Beschränkung der Statthaftigkeit eines Antrags gemäß § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG auf Fälle, in denen die aufschiebende Wirkung der Beschwerde begehrt wird, wie dies Hartmann (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013, § 66 GKG, Rdnr. 44) vertritt, ist mit dem Wortlaut des § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG nicht vereinbar (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 03.07.2014, Az.: L 15 SF 182/14 ER; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 30.03.2009, Az.: 5 B 281/09, und vom 24.06.2009, Az.: 5 B 303/09; Sächsisches Finanzgericht, Beschlüsse vom 13.11.2009, Az.: 3 Ko 1557/09, und vom 21.04.2010, Az.: 3 Ko 531/10; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 25.10.2005, Az.: IX S 17/05, und vom 03.07.2006, Az.: VI S 8/06, der ganz selbstverständlich von einer Statthaftigkeit ausgeht).
  • LSG Bayern, 14.01.2015 - L 15 SF 314/14

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung nach Entscheidung

    Eine Beschränkung der Statthaftigkeit eines Antrags gemäß § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG auf Fälle, in denen die aufschiebende Wirkung der Beschwerde begehrt wird, wie dies Hartmann (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013, § 66 GKG, Rdnr. 44) vertritt, ist mit dem Wortlaut des § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG nicht vereinbar (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 03.07.2014, Az.: L 15 SF 182/14 ER; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 30.03.2009, Az.: 5 B 281/09, und vom 24.06.2009, Az.: 5 B 303/09; Sächsisches Finanzgericht, Beschlüsse vom 13.11.2009, Az.: 3 Ko 1557/09, und vom 21.04.2010, Az.: 3 Ko 531/10; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 25.10.2005, Az.: IX S 17/05, und vom 03.07.2006, Az.: VI S 8/06, der ganz selbstverständlich von einer Statthaftigkeit ausgeht).
  • LSG Bayern, 10.02.2016 - L 15 SF 75/16

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung nach Entscheidung

    Eine Beschränkung der Statthaftigkeit eines Antrags gemäß § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG auf Fälle, in denen die aufschiebende Wirkung der Beschwerde begehrt wird, wie dies Hartmann (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, § 66 GKG, Rdnr. 44) vertritt, ist mit dem Wortlaut des § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG nicht vereinbar (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 03.07.2014, Az.: L 15 SF 182/14 ER; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 30.03.2009, Az.: 5 B 281/09, und vom 24.06.2009, Az.: 5 B 303/09; Sächsisches Finanzgericht, Beschlüsse vom 13.11.2009, Az.: 3 Ko 1557/09, und vom 21.04.2010, Az.: 3 Ko 531/10; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 25.10.2005, Az.: IX S 17/05, und vom 03.07.2006, Az.: VI S 8/06, der ganz selbstverständlich von einer Statthaftigkeit ausgeht).
  • LSG Bayern, 11.09.2015 - L 15 SF 247/15

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung nach Entscheidung

  • LSG Bayern, 31.01.2014 - L 15 SF 14/14

    Ist die Erinnerung gegen den Kostenansatz mit Beschluss vom gleichen Tag als

  • LSG Bayern, 10.04.2015 - L 15 SF 82/15

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung nach Entscheidung

  • FG Sachsen, 21.04.2010 - 3 Ko 531/10

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung bei ernstlichen Zweifeln an

  • FG Sachsen, 13.11.2009 - 3 Ko 1557/09

    Rechtmäßigkeit der Annahme eines doppelten Streitwerts wegen Erhebung einer

  • LSG Bayern, 18.12.2014 - L 15 SF 318/14

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung nach § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG

  • LSG Bayern, 08.12.2014 - L 15 SF 267/14

    Keine aufschiebende Wirkung bei Bestandskraft der Gerichtskostenfeststellung und

  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 129/11

    Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung der

  • VG Würzburg, 18.03.2021 - W 8 M 20.31250

    Erfolgloser Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Erinnerung gegen

  • VG München, 17.07.2012 - M 7 M 12.2883
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