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   BVerwG, 08.07.1986 - 5 B 48.86   

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https://dejure.org/1986,5219
BVerwG, 08.07.1986 - 5 B 48.86 (https://dejure.org/1986,5219)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1986 - 5 B 48.86 (https://dejure.org/1986,5219)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1986 - 5 B 48.86 (https://dejure.org/1986,5219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungssemester an einer österreichischen Universität - Aufnahme als außerordentlicher Hörer - Möglichkeit der nur teilweisen Anrechnung der Auslandsausbildung auf die im Geltungsbereich des Gesetzes vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.10.1979 - 5 C 3.78

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1986 - 5 B 48.86
    Diese Voraussetzungen sind im Gesetz selbständig neben das hier streitige weitere Erfordernis gestellt, daß zumindest ein Teil der Ausbildung im Ausland auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann (s. auch BVerwGE 59, 1 [BVerwG 18.10.1979 - 5 C 3/78]: "Außer von der Gleichwertigkeit ...").
  • BVerwG, 24.11.1983 - 5 C 92.80

    Ausbildung im Ausland - Unterrichts- und vorlesungsfreie Zeit - Förderungsfähige

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1986 - 5 B 48.86
    Zwar hat der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des beschließenden Senats vom 24. November 1983 - BVerwG 5 C 92.80 - (FamRZ 1984, 522 ) zutreffend ausgeführt, daß der Zweck der Förderung einer Ausbildung im Ausland auch darin liege, dem Auszubildenden die Möglichkeit zu eröffnen, einen anderen Lebens- und Kulturkreis intensiver kennenzulernen.
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11

    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss;

    Weil in diesem Erfordernis das Prinzip der Fachbezogenheit zum Ausdruck kommt, ist die Anrechenbarkeit in einem lehrveranstaltungsbezogenen Sinne zu verstehen; dabei kann schon die Möglichkeit der nur teilweisen Anrechnung der Auslandsausbildung genügen (Beschluss vom 8. Juli 1986 - BVerwG 5 B 48.86 - Buchholz 436.36 § 5 BAföG Nr. 4).
  • BVerwG, 05.12.2000 - 5 C 25.00

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer ausländischen Hochschule;

    Das in der zweiten Förderungsvoraussetzung zum Ausdruck kommende Prinzip der Fachbezogenheit der geförderten Ausbildung (vgl. BTDrucks 8/2868 S. 25 und BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1986 - BVerwG 5 B 48.86 - ) ist im vorliegenden Fall unproblematisch, da die gesamte ausländische Ausbildung gemäß der Kooperationsvereinbarung zwischen den Ausbildungsstätten angerechnet worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2015 - 12 A 411/14

    Analoge Anwendung einer Ausbildungsförderung für ein Praktikum durch

    vgl. dazu, dass § 5a Satz 1 BAföG nur regelt, inwieweit die im Ausland verbrachten Ausbildungszeiten bei der Bewilligung künftiger BAföG-Leistungen im Inland zu berücksichtigen sind: BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1986 - 5 B 48.86 -, Buchholz 436.36 § 5 BAföG Nr. 4, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. März 1991 - 12 A 12517/90 -, FamRZ 1992, 241, juris; Steudte, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand Mai 2015, § 5a Rn. 3.1.
  • VG Oldenburg, 22.02.2008 - 13 A 1795/07

    Ausbildungsförderung; Auslandsstudium; Förderungsdauer; Förderungshöchstdauer

    § 5 a BAföG begründet also keinen selbständigen Förderungsanspruch für Auslandsausbildungen, sondern regelt nur die Anrechnungsfolgen, die bei der Berechnung künftiger Ausbildungsförderungsleistungen im Inland zugrunde zu legen sind (BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1986 - 5 B 48.86 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. März 1991 - 12 A 12517/90 -, FamRZ 1992, 241).
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