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   BVerwG, 20.10.1988 - 5 B 48.88   

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https://dejure.org/1988,5805
BVerwG, 20.10.1988 - 5 B 48.88 (https://dejure.org/1988,5805)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1988 - 5 B 48.88 (https://dejure.org/1988,5805)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1988 - 5 B 48.88 (https://dejure.org/1988,5805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Einordnung der Rückkehr in die Heimat als eine Form der Selbsthilfe im Sinne des Sozialhilferechts - Geltungsbereich des Grundsatzes des Nachrangs der Sozialhilfe - Möglichkeit der Verweisung des ausländischen Hilfesuchenden auf einen möglichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 671
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 32.82

    Asylbewerber - Asylverfahren - Sammelunterkunft - Sach- und Geldleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1988 - 5 B 48.88
    Zum einen ist (auch) nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zweifelhaft, daß der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 BSHG) bei der Regelung des Hilfefalles eines Hilfesuchenden, der nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist, in gleicher Weise zu beachten ist, wie im Falle eines deutschen Hilfesuchenden (siehe besonders das Urteil vom 11. August 1983 <BVerwGE 67, 349>).
  • BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 86.78

    Vereinbarkeit einer Abschiebung mit dem Europäischen Fürsorgeabkommen (EFA) -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1988 - 5 B 48.88
    Hieraus erhellt, daß gerade erst der (zu erwartende) Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach Maßgabe des § 120 Abs. 1 Satz 1 BSHG Voraussetzung für die im Ermessen stehende Maßnahme der Ausländerbehörde ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 86.78 - ).
  • SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?

    In dieser Vorschrift ist aber der Anspruch auf die Hilfe zum Lebensunterhalt allein an den tatsächlichen Aufenthalt des Ausländers im Geltungsbereich dieses Gesetzes angeknüpft." (BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 1988, 5 B 48/88, juris, Rdnr. 2; so auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 1992, 8 B 436/92, juris, Rdnr. 39-41; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24. August 1994, Bs IV 162/94, juris, Rdnr. 8; Hessischer VGH, Beschluss vom 4. August 1983, 9TG 51/83, juris).
  • LSG Hessen, 01.07.2020 - L 4 SO 120/18

    Sozialhilfe (SGB XII)

    Zugleich würde ein so konstruierter Sozialhilfeanspruch seinen verfassungsrechtlichen Zweck der Existenzsicherung vollständig verfehlen (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 1988 - 5 B 48/88 -, juris Rn. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe für Ausländer - Hilfe zum

    Abgesehen davon ist der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII) bei der Regelung des Hilfefalles eines hilfesuchenden Ausländers in gleicher Weise zu beachten wie im Falle eines deutschen Hilfesuchenden (vgl. entsprechend BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 1988 - 5 B 48/88 -, Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 10).
  • LSG Hessen, 18.04.2018 - L 4 SO 120/18
    Zugleich würde ein so konstruierter Sozialhilfeanspruch seinen verfassungsrechtlichen Zweck der Existenzsicherung vollständig verfehlen (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 1988 - 5 B 48/88 -, juris Rn. 2).
  • LSG Sachsen, 27.06.2017 - L 3 AS 715/16

    SGB-XII -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungsausschluss für

    Das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland stellt gerade keine zumutbare Selbsthilfe dar und widerspricht dem Sinn und Zweck des § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII a. F. (vgl. hierzu bereits zur Vorgängernorm des § 120 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 des Bundessozialhilfegesetzes [BSHG]: BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 1988 - 5 B 48/88 - NVwZ 1989, 671 = juris Rdnr. 2).
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