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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 5 B 510/09   

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https://dejure.org/2009,15292
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 5 B 510/09 (https://dejure.org/2009,15292)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.05.2009 - 5 B 510/09 (https://dejure.org/2009,15292)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 5 B 510/09 (https://dejure.org/2009,15292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Veranstaltung der Bürgerbewegung "pro Köln e. V." darf nicht auf dem Roncalli-Platz stattfinden

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Veranstaltung der Bürgerbewegung "pro Köln e. V." darf nicht auf dem Roncalli-Platz stattfinden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.12.2005 - 1 BvQ 35/05

    Eilantrag gegen Verhängung von Auflagen für geplante Demonstration ohne Erfolg

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 5 B 510/09
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 2005 - 1 BvQ 35/05 -, juris.
  • BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05

    NPD-Demonstration am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen - Begründung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 5 B 510/09
    vgl. in diesem Zusammenhang: BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2005 - 1 BvR 961/05 -, DVBl. 2005, 969.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 5 B 510/09
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 ff. m.w.N.
  • VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 1333/09

    Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage hinsichtlich des

    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat die Kammer den Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage mit Beschluss vom 09.04.2009 - 20 L 308/09 - abgelehnt; die hiergegen eingelegte Beschwerde hat das OVG NRW mit Beschluss vom 07.05.2009 - 5 B 510/09 - zurückgewiesen; das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Kläger auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Auflage gerichtet war, mit Beschluss vom 08.05.2009 - 1 BvR 1116/09 - abgelehnt.

    Zur Begründung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in dem Beschluss der Kammer vom 09.04.2009 im Verfahren 20 L 308/09 sowie den im Beschwerdeverfahren ergangenen Beschluss des OVG NRW vom 07.05.2009 - 5 B 510/09 - verwiesen.

  • VG Arnsberg, 05.05.2014 - 12 L 381/14

    Eilantrag der Stadt Altena gegen die Einsetzung eines Haushaltsbeauftragten

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 7. Mai 2009 - 5 B 510/09 -, abrufbar in NRW-E.
  • VG Köln, 23.10.2015 - 20 L 2600/15

    HoGeSa-Kundgebung: Eilantrag des Veranstalters abgewiesen

    vgl. hierzu Beschluss der Kammer vom 09.04.2009 - 20 L 308/09 - und OVG NRW, Beschluss vom 07.05.2009 - 5 B 510/09 - sowie im Anschluss hieran: BVerfG, Beschluss vom 08.05.2009 - 1 BvR 1116/09 -.
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