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   BVerwG, 12.05.1982 - 5 B 65.81   

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https://dejure.org/1982,3366
BVerwG, 12.05.1982 - 5 B 65.81 (https://dejure.org/1982,3366)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.1982 - 5 B 65.81 (https://dejure.org/1982,3366)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 1982 - 5 B 65.81 (https://dejure.org/1982,3366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Vollständige Befreiung von der Beitragspflicht zu einem Versorgungswerk - Gleichzeitige Mitgliedschaft eines Apothekerkammerzugehörigen in der Bundesversicherungsanstalt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1982 - 5 B 65.81
    Auch der mittelbare und nur wirtschaftlich fühlbare Zwang zur Aufgabe anderer Formen der Versorgung läßt sich nicht als Eigentumsverletzung ansehen (vgl. u.a. BVerfGE 10, 354 [371]).

    Eine Rechtsnorm, die die Freiheit des einzelnen nur soweit einschränkt, als erforderlich ist, um gerade diesen sozialen Gedanken zur Geltung zu bringen, verletzt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht (vgl. auch hierzu BVerfGE 10, 354 [369]).

  • BVerwG, 14.04.1981 - 5 B 57.80

    Gesetzgebungszuständigkeit der Länder zur Einführung einer berufsständischen

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1982 - 5 B 65.81
    Insbesondere binden nicht etwa die im Sozialversicherungsrecht vorgesehenen Befreiungstatbestände den Landesgesetzgeber bei der Einführung einer landesrechtlichen Pflichtversicherung für bestimmte freie Berufe (Beschluß vom 14. April 1981 - BVerwG 5 B 57.80 - [Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 9]).
  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1982 - 5 B 65.81
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, daß die Gesetzgebungszuständigkeit zur Einführung einer Versorgungsanstalt mit Pflichtteilnahme der ihr angehörigen Ärzte bei den Ländern liegt (BVerfGE 12, 319 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53] [323]).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 17.13

    Tierarzt; Tierarztpraxis; Niederlassung in einer Praxis; Erstpraxis; Zweitpraxis;

    Dagegen ist aus Sicht des Bundesrechts nichts zu erinnern (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 20. August 2007 - BVerwG 6 B 40.07 - juris Rn. 8 f. und vom 12. Mai 1982 - BVerwG 5 B 65.81 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 10; BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. April 1989 - 1 BvR 685/88 - NJW 1990, 1653 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012 - 13 A 1073/09

    Erteilung der Zustimmung zur Errichtung einer Zweitpraxis gegenüber einem

    vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Dezember 2001 - 1 BvR 1806/98 - Beschluss vom 25. Februar 1960 - 1 BvR 239/52 - BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 1982 - 5 B 65/81 - für die Pflichtaltersversorgung für Apotheker; VG Weimar, Urteil vom 18. Mai 2010 - 8 K 46/09 - jeweils juris.
  • BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung; Anforderungen an die grundsätzliche

    13 ff) Dass eine berufsständische Pflichtversicherung grundsätzlich zulässig ist, was der Kläger bezweifelt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (Beschlüsse vom 14. April 1981 BVerwG 5 B 57.80 , vom 12. Mai 1982 BVerwG 5 B 65.81 Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 9 und Nr. 10, Urteil vom 29. Januar 1991 BVerwG 1 C 11.89 BVerwGE 87, 324 ).
  • OVG Saarland, 04.05.2006 - 1 Q 64/05

    Festsetzung eines Höchstbeitrages als Regelbeitrag im Rahmen berufsständischer

    Zum andern begründen die im (bundesgesetzlich geregelten) Sozialversicherungsrecht vorgesehenen Befreiungstatbestände keine Pflicht, bei der Einführung einer landesrechtlichen Pflichtversicherung für bestimmte freie Berufe eine identische Befreiungsregelung vorzunehmen vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 12.5.1982 - 5 B 65/81 - und vom 14.4.1981 - 5 B 57/80 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 10 und Nr. 9.
  • BVerwG, 27.08.1990 - 1 B 108.90

    Vorliegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs

    Der Kläger beschränkt sich auf den Vortrag, das Berufungsgericht sei, soweit es seine Entscheidung mit einem Solidarbeitrag begründet habe, erheblich abgewichen von dem entsprechenden Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1982 - BVerwG 5 B 65.81 - (Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 10), der nur für eine Mitgliedschaft mit Beitragszahlung, die außerdem nicht zum Anfangsbestand gehört habe, ergangen sei.
  • BVerwG, 25.10.1985 - 5 B 137.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gewährung von Witwenrente in

    Vielmehr können es die spezifischen Interessen und Bedürfnisse der jeweiligen Berufsgruppe (dazu BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 5 C 69.79 - ) erfordern, für die berufsständische Altersversorgung eigenständige, vom Sozialversicherungsrecht des staatlichen Gesetzgebers abweichende Regelungen zu treffen (vgl. auch dazu, daß die landesrechtliche Pflichtaltersversorgung nicht an die Befreiungstatbestände des Sozialversicherungsrechts gebunden ist, BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1981 - BVerwG 5 B 57.80 - und 12. Mai 1982 - BVerwG 5 B 65.81 - ).
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