Rechtsprechung
BVerwG, 23.11.1988 - 5 B 73.88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,7306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sozialleistungen besonderer Art - Anspruch auf Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des vorleistenden Leistungsträgers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.01.1988 - 4 A 165/86
- BVerwG, 23.11.1988 - 5 B 73.88
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
Auszug aus BVerwG, 23.11.1988 - 5 B 73.88
Dagegen muß der Anspruch des Hilfesuchenden auf eine bestimmte Sozialleistung feststehen (s. dazu BT-Drucksache 7/868, S. 29).
- BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 33.90
Sozialrecht - Zuständigkeit - Eingang eines Leistungsträgers
§ 43 SGB I will nicht nur die Nachteile für den Leistungsberechtigten abwenden, die aus der institutionellen Gliederung des Sozialleistungssystems entstehen können (vgl. BVerwGE 66, 335 (341) [BVerwG 13.01.1983 - 5 C 98/81] und Beschluß vom 23. November 1988 - BVerwG 5 B 73.88 - (Buchholz 435.11 § 43 SGB I Nr. 1)), sondern auch verhindern, daß sich die Sozialleistungsbereichsinterne Verteilung von Aufgaben auf verschiedene Leistungsträger nachteilig auf die Verwirklichung der dem Bürger eingeräumten sozialen Rechte auswirkt. - LSG Thüringen, 26.01.2015 - L 6 KR 1588/14
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Leistungsort - Werkstätte für …
Steht lediglich fest, dass irgendeine Sozialleistung zu gewähren ist, kommen keine vorläufigen Leistungen in Betracht (…vgl. jurisPK-SGB I/Wagner, § 43 Rdnr. 18; BVerwG, Beschluss vom 23.11.1988 - 5 B 73/88 - juris).