Rechtsprechung
BVerwG, 01.06.1979 - 5 B 75.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung einer Revision - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Leistung von Ausbildungsförderung
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 31.05.1978 - Bf III 35/78
- BVerwG, 01.06.1979 - 5 B 75.78
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 18.07.1986 - 5 B 21.85
Überschreiten der Förderungshöchstdauer wegen Gremientätigkeit - Auslegung des …
Wie der beschließende Senat bereits in seinem Beschluß vom 1. Juni 1979 - BVerwG 5 B 75.78 - ausgeführt hat, unterliegt die Angemessenheit als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.Der beschließende Senat hat in seinem bereits genannten Beschluß vom 1. Juni 1979 - BVerwG 5 B 75.78 - ausgeführt, es liege nicht mehr innerhalb des Zwecks der Ausbildung, wenn ein Auszubildender eine Tätigkeit in den in § 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG genannten Gremien entfaltet, die ihm eine noch sinnvolle Ausbildung in absehbarer Zeit nicht mehr ermöglicht.
- OVG Niedersachsen, 12.04.2007 - 2 LA 1238/06
Anspruch eines Studenten auf ein viertes Urlaubssemester für seine Tätigkeit für …
Die Gremientätigkeit darf im Vergleich zum Studium insgesamt nur von untergeordneter Bedeutung sein (OVG Münster, Urt. v. 9.11.2006 - 15 A 2407/05 - a. a. O. unter Berufung auf BVerwG, Beschl. v. 1.6.1979 - 5 B 75.78 und Beschl. v. 18.7.1986 - 5 B 21.85 -). - OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 LA 408/07
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Langzeitstudiengebühren in einem …
Die Gremientätigkeit darf im Vergleich zum Studium insgesamt nur von untergeordneter Bedeutung sein (OVG Münster, Urt. v. 9.11.2006 - 15 A 2407/05 - a. a. O. unter Berufung auf BVerwG, Beschl. v. 1.6.1979 - 5 B 75.78 und Beschl. v. 18.7.1986 - 5 B 21.85 -).".
- OVG Thüringen, 23.09.2008 - 1 KO 810/05
Berücksichtigung von Gremientätigkeit bei Langzeitstudiengebühren; Studiengebühr; …
Er ist vielmehr gehalten, den Zeitverlust aus seiner Gremientätigkeit zu begrenzen und sein Studium zielstrebig voranzutreiben (vgl. hierzu hinsichtlich der Förderungshöchstdauer nach dem BAföG etwa BVerwG, Beschlüsse vom 01.06.1979 - 5 B 75.78 - und vom 18.07.1986 - 5 B 21.85 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 15 A 2407/05
Beschränkung der Gewährung eines Ausgleichs für Studienverzögerungen wegen der …
BVerwG, Beschlüsse vom 1.6.1979 - BVerwG 5 B 75.78 - und vom 18.7.1986 - 5 B 21/85 -. - LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 147/19
Zeitliche Begrenzung der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten …
"Der beschließende Senat hat in seinem bereits genannten Beschluß vom 1. Juni 1979 - BVerwG 5 B 75.78 - ausgeführt, es liege nicht mehr innerhalb des Zwecks der Ausbildung, wenn ein Auszubildender eine Tätigkeit in den in § 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG genannten Gremien entfaltet, die ihm eine noch sinnvolle Ausbildung in absehbarer Zeit nicht mehr ermöglicht. - BVerwG, 12.02.1982 - 5 B 55.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ausbildungsförderung über …
Die vom Kläger aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen die Dauer einer von einem Auszubildenden in den in § 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG genannten Gremien und Institutionen entfalteten Tätigkeit in ihrem Verhältnis zur Förderungshöchstdauer seiner Ausbildung sich noch innerhalb der Grenzen des Vertretbaren hält und deshalb eine angemessene Verlängerung der Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus zu rechtfertigen vermag, ist, da weitgehend von den Besonderheiten des Einzelfalles abhängig, einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (vgl. Beschluß vom 1. Juni 1979 - BVerwG 5 B 75.78 -).