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   BVerwG, 11.12.2012 - 5 B 78.12   

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https://dejure.org/2012,42213
BVerwG, 11.12.2012 - 5 B 78.12 (https://dejure.org/2012,42213)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2012 - 5 B 78.12 (https://dejure.org/2012,42213)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 5 B 78.12 (https://dejure.org/2012,42213)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 4 AusglLeistG
    Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Ostarbeitererlasse

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit durch die Beschäftigung von Zwangsarbeitern aus der ehemaligen UdSSR

  • rewis.io

    Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Ostarbeitererlasse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AusglLeistG § 1 Abs. 4
    Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit durch die Beschäftigung von Zwangsarbeitern aus der ehemaligen UdSSR

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2012 - 5 B 78.12
    Das Bundesverwaltungsgericht ist in zwei Urteilen vom 28. Februar 2007 BVerwG 3 C 38.05 - (BVerwGE 128, 155 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 9) und BVerwG 3 C 13.06 - (ZOV 2007, 69) ausführlich auf die Frage eingegangen, inwieweit sich aus der Beschäftigung von Zwangsarbeitern eine Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit ergeben kann.

    Es sei im zeithistorischen Schrifttum anerkannt, dass die Unternehmen bei der Behandlung der ausländischen Zwangsarbeiter durchaus Handlungsspielräume gehabt hätten und dass jedenfalls ein Teil der Unternehmen diese Handlungsspielräume auch zugunsten der bei ihnen beschäftigten Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter genutzt habe (vgl. Urteil vom 28. Februar 2007 a.a.O. Rn. 37, 43 f., 46 f., 57 f., 61).

    Das Verwaltungsgericht hat keinen entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssatz aufgestellt, der von einem entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssatz im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 38.05 - (a.a.O.) abweicht.

    Es trifft zwar zu, dass das Bundesverwaltungsgericht den entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, es gebe im Rahmen des § 1 Abs. 4 AusglLeistG keine gesetzliche Vermutung für eine Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit bei der Beschäftigung von Ostarbeitern (Urteil vom 28. Februar 2007 a.a.O. Rn. 62).

  • BVerwG, 02.06.2008 - 5 B 188.07

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei auslaufendem Recht trotz

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2012 - 5 B 78.12
    Dies wäre nur dann zu bejahen, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine konkrete, fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. Beschluss vom 2. Juni 2008 - BVerwG 5 B 188.07 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.2009 - 5 B 42.09

    Divergenzrüge hinsichtlich der Beschäftigung von Zwangsarbeitern,

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2012 - 5 B 78.12
    Damit hat sich das Verwaltungsgericht nicht in Widerspruch zu dem in Rede stehenden Rechtssatz gesetzt (Beschluss vom 21. Juli 2009 - BVerwG 5 B 42.09 - juris Rn. 2 bis 5).
  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 13.06

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2012 - 5 B 78.12
    Das Bundesverwaltungsgericht ist in zwei Urteilen vom 28. Februar 2007 BVerwG 3 C 38.05 - (BVerwGE 128, 155 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 9) und BVerwG 3 C 13.06 - (ZOV 2007, 69) ausführlich auf die Frage eingegangen, inwieweit sich aus der Beschäftigung von Zwangsarbeitern eine Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit ergeben kann.
  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grundsätze geklärt, die der Beantwortung der Frage zugrunde zu legen sind, ob die Beschäftigung von Zwangsarbeitern, die unter die so genannten Ostarbeitererlasse fielen, mit einer Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit einhergingen (vgl. Urteile vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 38.05 - BVerwGE 128, 155 Rn. 37, 43 f., 46 f., 57 f. und 61 sowie - BVerwG 3 C 13.06 - ZOV 2007, 69 Rn. 30, 35 f., 38 f. und 44 f.; Beschluss vom 11. Dezember 2012 - BVerwG 5 B 78.12 - juris Rn. 4).

    Damit ist auch geklärt, dass die "bloße Befolgung" der Ostarbeitererlasse nicht zur Entlastung im Hinblick auf den Vorwurf der Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit dienen kann und es einer tatrichterlichen Überprüfung bedarf, ob das Unternehmen die ihm zur Verfügung stehenden Spielräume zu einer menschenwürdigen Behandlung der ausländischen Zwangsarbeiter genutzt hat (vgl. Beschluss vom 11. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 5).

  • VG Potsdam, 08.04.2021 - 1 K 6165/17
    BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2007 - 3 C 38.05 -, juris Rn. 62; Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 5 B 78.12 -, juris Rn. 8.
  • VG Magdeburg, 13.12.2016 - 8 A 102/16

    Entschädigung nach dem AusglLeistG für Verlust eines Eigentumanteils an OHG

    Überdies weist der vorliegende Fall im Gegensatz zu anderen auffindbaren Entscheidungen, die zum Vorliegen eines Ausschussgrundes nach der 1. Alternative des § 1 Abs. 4 AusglLeistG gelangten, auch einen Unterschied dahingehend auf, dass die dort benannten Verstöße gegen die Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit als erheblich gravierender eingestuft werden müssen bzw. keine Dokumente, Hinweise oder Indizien auf eine Besserbehandlung und damit Nutzung der Spielräume bestanden (BVerwG v. 03.05.2007, 5 C 5.06; Denunziation von Kriegsgefangenen an die Polizei oder Gestapo; Verhängung drakonischer Strafen; BVerwG, Beschl. v. 11.12.2012, 5 B 78.12; VG Dresden, Urteil v. 01.08.2012, 6 K 1565/10; unverhältnismäßige Strafen, Verbringung von Zwangsarbeitern in ein Konzentrationslager auf Veranlassung des Unternehmens, Schlechterbehandlung, keine medizinische Versorgung).
  • VG Potsdam, 08.04.2021 - 1 K 6205/17
    BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2007 - 3 C 38.05 -, juris Rn. 62; Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 5 B 78.12 -, juris Rn. 8.
  • VG Gera, 27.06.2019 - 6 K 1418/18
    Andererseits bedarf es immer einer tatrichterlichen Überprüfung, ob das Unternehmen die ihm zur Verfügung stehenden Spielräume zu einer menschenwürdigen Behandlung der ausländischen Zwangsarbeiter genutzt hat (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2007, a.a.O., Rn. 56; BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2012, - 5 B 78/12 -, Rn. 5, juris).
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