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   BVerwG, 12.06.1978 - 5 B 79.77   

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https://dejure.org/1978,1328
BVerwG, 12.06.1978 - 5 B 79.77 (https://dejure.org/1978,1328)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1978 - 5 B 79.77 (https://dejure.org/1978,1328)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1978 - 5 B 79.77 (https://dejure.org/1978,1328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Spannungen im Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Schwerbehinderten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1978 - 5 B 79.77
    Für die Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten sind die wesentlichen Fragen durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits grundsätzlich geklärt (BVerwGE 29, 140 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei ist das Interesse des Arbeitgebers, die vorhandenen Arbeitsplätze wirtschaftlich zu nutzen, gegen das Interesse des Schwerbehinderten abzuwägen, seinen Arbeitsplatz zu behalten (BVerwGE 29, 140 [141] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1978 - 5 B 79.77
    Im Hinblick auf die gesteigerte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (BVerwGE 39, 36 [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70] [38]), reicht das Vorliegen solcher Spannungen allein in aller Regel nicht aus, um der Kündigung zuzustimmen.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1978 - 5 B 79.77
    Dies erfordert nicht nur die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage; es muß auch mindestens durch einen Hinweis der Grund aufgezeigt werden, warum die Entscheidung der Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus allgemeine und grundsätzliche Bedeutung hat (BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1978 - 5 B 79.77
    Verweisungen oder Bezugnahmen auf frühere Schriftsätze reichen deshalb nicht aus (BVerwGE 16, 150 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] [153 f.] zur vergleichbaren Regelung in § 139 Abs. 2 VwGO).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Zwar ist das Schwerbehindertengesetz in erster Linie ein "Fürsorgegesetz", das mit seinen Vorschriften über den Sonderkündigungsschutz vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen will und dessen praktische Durchführung nur auf dem Boden fürsorgerischen Denkens und Fühlens fruchtbar sein kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Juni 1978 - BVerwG 5 B 79.77 - sowie BVerwGE 29, 140 ; 81, 84 ).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Dieses ist in erster Linie ein "Fürsorgegesetz", das mit seinen Vorschriften über den Sonderkündigungsschutz vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen soll (vgl. BVerwGE 29, 140 (141) [BVerwG 28.02.1968 - V C 33/66]; Beschluß des erkennenden Senats vom 12. Juni 1978 - BVerwG 5 B 79.77 - (Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 9)).

    Da die Kündigung im vorliegenden Fall auf nachhaltige Störungen des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Kläger und der Beigeladenen gestützt werden sollte, gehörte hierzu auch die Klärung, in wessen Verantwortungsbereich diese Störungen fielen (vgl. BVerwGE 39, 36 (38) [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70]; Beschluß des Senats vom 12. Juni 1978, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

    Diese fürsorgerische Prägung hat grundsätzlich Leitlinie bei der Ermessensentscheidung des Integrationsamtes zu sein, ob der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen zuzustimmen ist (vgl. Urteile vom 28. Februar 1968 - BVerwG 5 C 33.66 - BVerwGE 29, 140 = Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 5 S. 19, vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 67.85 - BVerwGE 81, 84 = Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 2 S. 6, vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275 = Buchholz 436.61 § 21 SchwbG 1986 Nr. 3 S. 9 f. und vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 39.88 - BVerwGE 91, 7 = Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 5 S. 14 und - BVerwG 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 S. 23, Beschlüsse vom 12. Juni 1978 - BVerwG 5 B 79.77 - Buchholz 436.6 § 33 SchwbG Nr. 9 S. 8, vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 B 24.06 - BR 2007, 107 und vom 31. Juli 2007 - BVerwG 5 B 81.06 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91

    Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten

    Zwar ist das Schwerbehindertengesetz in erster Linie ein "Fürsorgegesetz", das mit seinen Vorschriften über den Sonderkündigungsschutz vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen will und dessen praktische Durchführung nur auf dem Boden fürsorgerischen Denkens und Fühlens fruchtbar sein kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Juni 1978 - BVerwG 5 B 79.77 - sowie BVerwGE 29, 140 ; 81, 84 ).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 4 L 6322/92

    Zustimmungsverfahren; Hauptfürsorgestelle; Ordentliche Kündigung;

    Dieses ist in erster Linie ein "Fürsorgegesetz", das mit seinen Vorschriften über den Sonderkündigungsschutz vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen soll (vgl. BVerwGE 29, 140, 141 [BVerwG 28.02.1968 - V C 33/66] ; Beschl. d. erkennenden Senats v. 12.6.1978 - 5 B 79.77 - Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 9).
  • BVerwG, 18.12.1981 - 5 B 70.81

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Zustimmung zur Kündigung von

    Die wesentlichen Rechtsfragen, die sich auf die Zustimmung zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen mit Schwerbehinderten beziehen, sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 48, 264; Beschluß vom 12. Juni 1978 - BVerwG 5 B 79.77 - Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 9 mit weiteren Nachweisen).
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