Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 29.05.1998 - 5 Bs 147/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,41625
OVG Hamburg, 29.05.1998 - 5 Bs 147/98 (https://dejure.org/1998,41625)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29.05.1998 - 5 Bs 147/98 (https://dejure.org/1998,41625)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29. Mai 1998 - 5 Bs 147/98 (https://dejure.org/1998,41625)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,41625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Hamburg, 24.09.2014 - 3 Bs 175/14

    "Uber pop" ist verbotenes Geschäftsmodell

    Ob diese Begründung, wie die Antragstellerseite meint, inhaltlich nicht tragfähig ist, spielt für das Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO keine Rolle (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.5.1998, 5 Bs 147/98, juris).
  • VG Hamburg, 04.04.2018 - 11 E 1067/18

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung der Zucht sog. Sphynx-Katzen.

    Darauf, dass die genannten Erwägungen materiell ausreichen, um das Überwiegen des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung zu begründen, kommt es für die Erfüllung des formellen Begründungserfordernisses nicht an (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.5.1998, 5 Bs 147/98, juris Rn. 3; Beschl. v. 13.1.2012, 2 Bs 14/12, juris Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 20.02.2012 - 2 Bs 14/12

    § 212a BauGB und Drittwiderspruch; Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Ausgangs-

    Ob diese Begründung, wie der Antragsteller meint, inhaltlich nicht tragfähig ist, spielt für das Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO keine Rolle (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.5.1998, 5 Bs 147/98, juris), weil es insoweit nur darauf ankommt, dass der betroffene Antragsteller die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs abzuschätzen vermag und die anordnende Behörde veranlasst ist, mit besonderer Sorgfalt die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung des Sofortvollzuges zu prüfen.
  • VG Hamburg, 08.02.2011 - 15 E 3269/10

    Rücknahme einer Genehmigung zur Ausübung des Verkehrs mit einer Taxe

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Anordnung überhaupt mit einer einzelfallbezogenen Begründung versehen ist (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschluss vom 29.5.1998, 5 Bs 147/98) .
  • VG Hamburg, 23.01.2009 - 2 E 3329/08

    Ausbildungsförderung; Baccalaureus Juris als berufsqualifizierender Abschluss

    Ob die angeführten Gründe inhaltlich richtig sind und die Anordnung der sofortigen Vollziehung tragen, ist bei der gerichtlichen Prüfung der Wahrung der Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO dagegen ohne Belang (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.8.2008, 2 Bs 163/08, m.w.N.; Beschl. v. 29.5.1998, 5 Bs 147/98, juris).
  • VG Hamburg, 20.04.2012 - 15 E 1056/12

    Klassenfahrt; Teilnahmepflicht für Muslima

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Anordnung überhaupt mit einer auf die Umstände des Einzelfalles bezogenen Begründung versehen ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.5.1998, 5 Bs 147/98) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht