Rechtsprechung
OVG Hamburg, 29.05.1998 - 5 Bs 147/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,41625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Hamburg, 24.09.2014 - 3 Bs 175/14
"Uber pop" ist verbotenes Geschäftsmodell
Ob diese Begründung, wie die Antragstellerseite meint, inhaltlich nicht tragfähig ist, spielt für das Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO keine Rolle (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.5.1998, 5 Bs 147/98, juris). - VG Hamburg, 04.04.2018 - 11 E 1067/18
Erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung der Zucht sog. Sphynx-Katzen.
Darauf, dass die genannten Erwägungen materiell ausreichen, um das Überwiegen des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung zu begründen, kommt es für die Erfüllung des formellen Begründungserfordernisses nicht an (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.5.1998, 5 Bs 147/98, juris Rn. 3;… Beschl. v. 13.1.2012, 2 Bs 14/12, juris Rn. 10). - OVG Hamburg, 20.02.2012 - 2 Bs 14/12
§ 212a BauGB und Drittwiderspruch; Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Ausgangs- …
Ob diese Begründung, wie der Antragsteller meint, inhaltlich nicht tragfähig ist, spielt für das Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO keine Rolle (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.5.1998, 5 Bs 147/98, juris), weil es insoweit nur darauf ankommt, dass der betroffene Antragsteller die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs abzuschätzen vermag und die anordnende Behörde veranlasst ist, mit besonderer Sorgfalt die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung des Sofortvollzuges zu prüfen.
- VG Hamburg, 08.02.2011 - 15 E 3269/10
Rücknahme einer Genehmigung zur Ausübung des Verkehrs mit einer Taxe
Erforderlich ist vielmehr, dass die Anordnung überhaupt mit einer einzelfallbezogenen Begründung versehen ist (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschluss vom 29.5.1998, 5 Bs 147/98) . - VG Hamburg, 23.01.2009 - 2 E 3329/08
Ausbildungsförderung; Baccalaureus Juris als berufsqualifizierender Abschluss
Ob die angeführten Gründe inhaltlich richtig sind und die Anordnung der sofortigen Vollziehung tragen, ist bei der gerichtlichen Prüfung der Wahrung der Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO dagegen ohne Belang (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.8.2008, 2 Bs 163/08, m.w.N.; Beschl. v. 29.5.1998, 5 Bs 147/98, juris). - VG Hamburg, 20.04.2012 - 15 E 1056/12
Klassenfahrt; Teilnahmepflicht für Muslima
Erforderlich ist vielmehr, dass die Anordnung überhaupt mit einer auf die Umstände des Einzelfalles bezogenen Begründung versehen ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.5.1998, 5 Bs 147/98) .