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   BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 39.78   

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https://dejure.org/1979,1232
BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 39.78 (https://dejure.org/1979,1232)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1979 - 5 C 39.78 (https://dejure.org/1979,1232)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1979 - 5 C 39.78 (https://dejure.org/1979,1232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines psychisch Kranken in einem Landeskrankenhaus auf Grund von Anordnungen eines Amtsgerichts - Übernahme der Unterbringungskosten durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe - Gewährung "erweiterter Hilfe" nach § 29 S. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 39.78
    Die Zusage der Kostenübernahme stellte daher - wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 21, 208) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Sozialhilfe gehörende Begleichung von Schulden des Klägers gegenüber dem Landeskrankenhaus dar, wiederum unterstellt, daß der Kläger auch nach dem Landesunterbringungsgesetz die Kosten seiner Unterbringungen zu tragen hat.
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 39.78
    Entscheidend ist also, ob ohne das Eintreten der Sozialhilfe in Gestalt des "Verauslagens" (BVerwGE 52, 16 [22]) notwendige Hilfe an der Kostenfrage zu scheitern droht.
  • BVerwG, 23.06.1971 - V C 12.71

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 39.78
    Der Kläger braucht Aufwendungen nicht zu ersetzen, die dadurch entstanden sind, daß der Beklagte in bezug auf die Unterbringungen des Klägers dem Landeskrankenhaus die Übernahme der Kosten zugesichert hat; denn der daraus abgeleitete, auf § 29 Satz 2 BSHG gestützte - und nur aus dieser Vorschrift herleitbare - öffentlich-rechtliche Ersatzanspruch setzt voraus, daß die Gewährung von "erweiterter Hilfe" nach Satz 1 des § 29 BSHG Rechtens war (vgl. BVerwGE 38, 205 [207] zum Anspruch auf einen Kostenbeitrag nach § 43 Abs. 1 BSHG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 22 A 1560/97

    Voraussetzungen des Anspruchs des Trägers einer Klinik und Poliklinik für

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 5 C 39.78 -, FEVS 28, 13 (16) m.w.N.

    Auf die für die Anwendung von § 29 BSHG an sich maßgebliche Frage, ob ohne das Eintreten der Sozialhilfe in Gestalt des "Verauslagens" die notwendige Hilfe an der Kostenfrage zu scheitern droht, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 5 C 39.78 -, FEVS 28, 13 (16) m.w.N., kann es bei der (gedachten) Ermessensausübung im Zusammenhang mit § 121 BSHG nicht ankommen, da der Einwand, die tatsächlich geleistete Hilfe sei nicht an der Kostenfrage gescheitert, im Erstattungsrechtsverhältnis gegenüber dem Nothelfer sinnwidrig ist.

  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 74.85

    Aufwendungsersatzansprüche - Verjährung

    Im anhängigen Rechtsstreit ist nicht (mehr) darüber zu befinden, ob die Beklagte die erweiterte Hilfe zu Recht gewährt hatte (vgl. dazu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 39.78 - ).
  • SG Darmstadt, 23.11.2017 - S 17 SO 90/16

    Sozialhilfe

    Materiell-rechtliche Voraussetzung ist allerdings, dass die gewährte Sozialhilfe in rechtmäßiger als erweiterte Hilfe gewährt wurde (so BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1979, Az.: 5 C 39/78 - juris - Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1997 - 8 A 5887/95

    Sozialhilferecht: Erstattungsanspruch des Nothelfers, Voraussetzungen für eine

    BVerwG, Urteil vom 30.10.1979 - 5 C 39.78 -, FEVS 28, 13 (16) m.w.N.; OVG NW, Urteil vom 13.6.1985 - 8 A 2514/83 - Urteil vom 5.12.1985 - 8 A 269/84 -, FEVS 35, 457 (459).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 7 S 531/02

    Kein Aufwendungsersatz für sozialhilfefinanzierten Arbeitsplatz

    Aufwendungsersatz darf nur verlangt werden, wenn erweiterte Hilfe (tatsächlich und) rechtmäßig gewährt worden ist (BVerwG, Urt. v. 30.10.1979 - 5 C 39.78 -, FEVS 28, 13, 16, zu § 29 BSHG), woran es hier in jeder Hinsicht fehlt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1997 - 8 A 4279/95

    Sozialhilfe: Heranziehung zu einem Kostenbeitrag - zur Inanspruchnahme der

    Denn die Behinderung "erfordert" die Hilfegewährung nur dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, vgl. dazu u.a. OVG NW, Urteil vom 19. März 1973 - VIII A 936/70 -, ferner zu § 29 BSHG: BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 5 C 39.78 -, FEVS 28, 13; Urteil vom 8. Juli 1982 - 5 C 39.81 -, FEVS 32, 1; OVG NW, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 8 A 269/84 -, FEVS 35, 457.
  • OVG Brandenburg, 04.11.2004 - 4 A 167/02

    Sozialhilferecht, Berufung, Erstattungsanspruch des Nothelfers, Eilfall i. S. v.

    Denn es liegt kein i. S. v. § 29 Satz 1 BSHG "begründeter Fall" vor, so dass sich keine Grundlage dafür ergibt, nachträglich im Interesse eines Krankenhauses die Kosten für eine Krankenhausbehandlung zu übernehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 5 C 39.78 -, FEVS 28, 13 [16 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1988 - 8 A 1416/86

    Zur Nichtigkeit eines Überlassungsvertrages wegen Schädigungsabsicht gegenüber

    Vgl. BVerwG, Urt. vom 20.1.1977, a. a. O., S. 180; Urt. vom 30.10.1979 - 5 C 39.78 -, FEVS 28, 13 (16); OVG NW, Urt. vom 22.11.1983-8 A 1083/82-, vom 21.2.1984 - 8 A 1536/83 - vom 13.6.1985 - 8 A 2514/83 Diese Voraussetzungen lagen hier bezüglich des Zeitraumes vom 25.8.1977 bis zum 31.7.1982 vor.
  • BVerwG, 02.03.1982 - 5 B 93.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Beides ist aber (regelmäßig) nicht Aufgabe der Sozialhilfe (siehe einerseits BVerwGE 20, 188; 21, 208 [BVerwG 01.06.1965 - I C 34/63]; 55, 148 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 46/76]und Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 39.78 - [Buchholz 436.0 § 29 BSHG Nr. 6]; andererseits BVerwGE 41, 22; 48, 182) [BVerwG 23.04.1975 - VIII C 38/74].
  • SG Hamburg, 29.08.2008 - S 56 SO 339/06

    Sozialhilfe - Krankenhilfe bei nicht Krankenversicherungspflichtigen -

    Ein "begründeter Fall" im Sinne dieser Vorschrift liegt insbesondere dann vor, wenn ohne eine volle Kostenübernahme des Sozialhilfeträgers die notwendige Hilfe gefährdet wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.1979, Az.: 5 C 39/78, ZfSH 1980, 187; Bayerischer VGH, Urteil vom 10.5.2000, Az.: 12 B 96.3755 u.a., in juris).
  • BVerwG, 31.08.2004 - 5 B 71.04

    Erfordernis einer "Notlage" als Voraussetzung eines "begründeten Falles" im Sinne

  • BVerwG, 17.01.2002 - 5 B 89.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Klärungsbedürftigkeit der

  • VG Düsseldorf, 23.11.2005 - 20 K 3466/04

    Gewährung einer Hilfeleistung zur Betreuung eines Behinderten; Voraussetzungen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 43/05
  • VG Düsseldorf, 22.09.2004 - 20 K 3255/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer verwaltungsprozessualen Klageänderung;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2012 - L 8 SO 142/09
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