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   BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 46.80   

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BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 46.80 (https://dejure.org/1981,888)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1981 - 5 C 46.80 (https://dejure.org/1981,888)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1981 - 5 C 46.80 (https://dejure.org/1981,888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilferechtlicher Einkommensbegriff - Absetzbarkeit des Gewerkschaftsbeitrages - Rentner - Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 275
  • BVerwGE 621, 275
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld -

    Dabei hat die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung auch zwischen den Absetzbeträgen nach § 76 Abs. 2 BSHG - vergleichbar denen des § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II - und den Freibeträgen nach § 76 Abs. 2a BSHG - vergleichbar denen des § 30 SGB II - differenziert und nur bei Erwerbseinkommen den Freibetrag nach § 76 Abs. 2a BSHG zum Abzug gebracht, während es den Aufwendungsausgleich für mit der Erzielung von Einkommen verbundenen notwendigen Ausgaben iS des § 76 Abs. 2 BSHG relativ großzügig auch auf andere Einkommensarten ausgedehnt hat (s BVerwG Urteil vom 4.6.1981 - 5 C 46/80, BVerwGE 62, 275) .

    Wenn somit die Voraussetzungen für die anzuerkennenden Aufwendungen bei der Erzielung von Erwerbseinkommen und der dieses Erwerbseinkommen ersetzenden Entgeltersatzleistung letztlich die gleichen sind (s auch § 11 Abs. 2 Satz 3 SGB II) , ist - zumindest solange das Arbeitsverhältnis besteht - auch keine unterschiedliche Auslegung des weiteren Tatbestandsmerkmals des § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II der "Verbundenheit" gerechtfertigt (so auch BVerwG Urteil vom 4.6.1981 - 5 C 46/80, BVerwGE 62, 275) .

    Eine Verbundenheit der Aufwendungen mit der Erzielung des Einkommens liegt nach der Rechtsprechung des BVerwG, der sich der erkennende Senat anschließt, bereits dann vor, wenn die Zielrichtung der Aufwendung mit der Einkunftsart in einer Beziehung steht (vgl BVerwG Urteil vom 4.6.1981 - 5 C 46/80, BVerwGE 62, 275).

    Das bedeutet, der Begriff der "Verbundenheit" stellt zwar einen Zusammenhang zur Erzielung des Einkommens her, führt jedoch nicht zu dem Erfordernis, dass die Erzielung des Einkommens ohne die Aufwendung undenkbar wäre (vgl BVerwG Urteil vom 4.6.1981 - 5 C 46/80, BVerwGE 62, 275).

    Also könne dieses für den Fall der Weiterzahlung dieses Beitrags während des Bezugs der Entgeltersatzleistung "Rente" auch nicht anders bewertet werden (BVerwG Urteil vom 4.6.1981 - 5 C 46/80, BVerwGE 62, 275).

  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 63/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

    Von seinem Wortlaut her ist § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II zwar auf jedes Einkommen anwendbar und nicht auf Erwerbseinkommen beschränkt (vgl für die Vorgängervorschrift des § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG etwa BVerwGE 95, 103 ff und BVerwGE 62, 275, 278 sowie für § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III bzw § 138 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz; BSGE 45, 60 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSGE 63, 237 = SozR 4100 § 138 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 26 und 27).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 5 C 29.91

    Sozialhilferechtliche Abzugsfähigkeit des Mitgliedbeitrages zum Reichsbund

    In seinem Urteil vom 4. Juni 1981 (BVerwGE 62, 275) hat der Senat einen Gewerkschaftsbeitrag als eine mit der Erzielung von Renteneinkommen verbundene notwendige Ausgabe anerkannt und dazu ausgeführt, dem stehe nicht entgegen, daß Renten zu den "anderen Einkünften" im Sinne von § 8 der Verordnung zur Durchführung des § 76 des Bundessozialhilfegesetzes gehörten und § 8 der Verordnung - anders als deren § 3 - keine Regelung gerade über die mit der Erzielung der Einkünfte verbundenen Ausgaben, notwendige Beiträge für Berufsverbände umfassend, enthalte.

    Denn die Anerkennung dieses Beitrags als vom Renteneinkommen absetzbar beruht - wie im Fall des Gewerkschaftsbeitrags - nicht auf einer direkten oder entsprechenden Anwendung des die Absetzbarkeit von Beiträgen für Berufsverbände regelnden § 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 der Durchführungsverordnung zu § 76 BSHG, sondern unmittelbar auf § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG (vgl. BVerwGE 62, 275, wo am Beispiel der notwendigen Beiträge für Berufsverbände im Sinne von § 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 der Durchführungsverordnung zu § 76 BSHG die Auslegung des § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG erläutert worden ist).

  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 61/07 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Schulgeld und

    Von seinem Wortlaut her ist § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II zwar auf jedes Einkommen anwendbar und nicht auf Erwerbseinkommen beschränkt (vgl für die Vorgängervorschrift des § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG etwa BVerwGE 95, 103 ff und BVerwGE 62, 275, 278 sowie für § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III bzw § 138 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz; BSGE 45, 60 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSGE 63, 237 = SozR 4100 § 138 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 26 und 27).
  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 62/07 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Schulgeld und

    Von seinem Wortlaut her ist § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II zwar auf jedes Einkommen anwendbar und nicht auf Erwerbseinkommen beschränkt (vgl für die Vorgängervorschrift des § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG etwa BVerwGE 95, 103 ff und BVerwGE 62, 275, 278 sowie für § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III bzw § 138 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz; BSGE 45, 60 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSGE 63, 237 = SozR 4100 § 138 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 26 und 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1992 - 6 S 2640/90

    Sozialhilfe: Abzug der Kinderbetreuungskosten vom Einkommen einer

    Zu dieser Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 04.06.1981 (5 C 46.80, BVerwGE 62, 275, 278) ausgeführt, dem Begriff "verbunden" sei nicht das Merkmal der Unmittelbarkeit in dem überdies verschärften Sinn eigen, daß ohne die Ausgabe die Erzielung des Einkommens undenkbar wäre.

    Da die Voraussetzungen des § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG mithin vorliegen, kann es offenbleiben, ob als zusätzliche Auslegungshilfe auf das Einkommensteuergesetz zurückgegriffen werden kann, wie das Verwaltungsgericht dies getan hat, oder ob dies nicht möglich ist, wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 04.06.1981 a.a.O. entschieden hat.

    Die Absetzung der Betreuungskosten bedeutet eine schlichte sozialhilferechtliche "Bereinigung" des Einkommens der Klägerin (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.06.1981 a.a.O.), ist aber keine zusätzliche Sozialhilfeleistung.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2015 - L 19 AS 1394/12

    Einkommen aus Steuererstattung - Ausgaben für Steuerberatungskosten -

    Es genüge, wenn die Ausgabe einen "Nutzen" für die Einkommenserzielung aufweise (Bezugnahme auf BVerwGE 62, 275, 278; 95, 103).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2011 - L 7 SO 3958/09
    Weiter in Abzug zu bringen sind allerdings die Mitgliedsbeiträge zur Gewerkschaft ver.di (dritteljährlich 18, 00 Euro = monatlich 6, 00 Euro); denn insoweit liegt die erforderliche enge Verbundenheit mit der Erzielung von Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit selbst bei Rentenbeziehern vor (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) BVerwGE 62, 275; ferner BVerwGE 95, 103).

    Die vom Gesetz verlangte "Verbundenheit" der Aufwendungen mit der Erzielung von Einkommen liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dann vor, wenn die Zielrichtung der Aufwendung mit einer Einkunftsart in einer Beziehung steht, wobei freilich nicht zu fordern ist, dass die Erzielung des Einkommens ohne die Aufwendung undenkbar wäre (vgl. BSG, Urteil vom 27. September 2011 - B 4 AS 180/10 R - (juris; Rdnr. 29); BVerwGE 62, 275).

    Erforderlich ist freilich, dass die Aufwendungen mit der Erzielung des Einkommens so in Zusammenhang stehen, dass sie, wie etwa die Beiträge zu einer Gewerkschaft oder einem Sozialverband, von ihrer Zielrichtung her einen "Nutzen" für das Einkommen erwarten lassen (vgl. nochmals BVerwGE 62, 275; 95, 103; Schmidt in jurisPK-SGB XII, § 82 SGB XII Rdnr. 62 (Stand: 29.08.2011)).

  • BSG, 28.07.2020 - B 8 SO 57/19 B

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Soweit die Klägerin die Frage aufwirft, ob infolge der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen entstandene Anwaltskosten in Höhe von 50 Euro/Monat als Absetzbeträge vom Einkommen zu berücksichtigen sind, fehlt es jedenfalls an der Darlegung der konkreten Klärungsfähigkeit, weil die Klägerin schon nicht darlegt, dass diese insoweit mit der Erzielung des Einkommens "verbundene notwendige" Ausgaben iS des § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB XII (vgl dazu etwa Bundesverwaltungsgericht vom 4.6.1981 - 5 C 46/80 - BVerwGE 62, 275 = Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 14) gewesen sind.
  • BVerwG, 11.03.1994 - 5 B 144.93

    Begriff der notwendigen Ausgaben im Recht des Familienlastenausgleichs -

    Davon ist der beschließende Senat schon in seinem Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 46.80 - ausgegangen, als er klargestellt hat, daß im Sozialhilfebereich über die Berücksichtigungsfähigkeit der konkreten Ausgabe nach den Besonderheiten des Einzelfalles zu entscheiden ist (BVerwGE 62, 275 ).

    In seinem oben bereits angeführten Urteil vom 4. Juni 1981 hat der Senat keinen Rechtssatz des Inhalts entwickelt, daß Ausgaben für Arbeitsmittel im Verständnis des § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG schlechthin und ausnahmslos notwendig sind (vgl. BVerwGE 62, 275 ).

  • LSG Sachsen, 29.08.2023 - L 4 AS 834/17

    Einkommen; erwerbstätig; Erwerbstätigenfreibetrag; Vermögen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 - L 4 AS 633/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - selbst

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2016 - L 8 SO 191/15
  • BVerwG, 17.10.1989 - 2 B 133.89

    Beamter auf Probe; Entlassung; Mangelnde Bewährung; Dienstunfähigkeit

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 4 AS 495/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbedarf -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 4 AS 224/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbedarf -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 4 AS 494/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbedarf -

  • VG Hannover, 06.02.2007 - 7 A 5422/06

    Angehöriger; Bereinigung; Einkommen; Gebühr; Gebührenfreiheit; Haushalt;

  • BSG, 24.04.2015 - B 8 SO 98/14 B

    Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung

  • OVG Bremen, 28.05.1997 - 2 BA 12/95

    Absetzbarkeit der Vergütung für Gebrechlichkeitspflegschaft; Abführung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2013 - L 13 AS 26/13
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.09.1981 - 5 C 46.80   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für das Revisionsverfahren

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