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   BVerwG, 04.03.1993 - 5 C 6.91   

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BVerwG, 04.03.1993 - 5 C 6.91 (https://dejure.org/1993,2792)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.1993 - 5 C 6.91 (https://dejure.org/1993,2792)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1993 - 5 C 6.91 (https://dejure.org/1993,2792)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 167
  • NVwZ 1994, 296 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 28
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.02.1986 - 8 RK 64/84

    Ausschlußfrist - Erstattungsanspruch - Erstattung von Aufwendungen für

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1993 - 5 C 6.91
    Dies bedeutet einerseits, daß § 111 SGB X auch auf Erstattungsansprüche anzuwenden ist, die bei dessen Inkrafttreten bereits entstanden waren, daß andererseits aber die durch diese Vorschrift eingeführte Ausschlußfrist erst mitdem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ausschlußregelung zu laufen beginnt (so auch BSG, Urteil vom 19. Februar 1986 - 8 RK 64/84 - ).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 14.09

    Ausschlussfrist; Wahrung der ~; Versäumung der ~; Erstattung; ~sanspruch; Kosten;

    In einem derartigen Fall ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn die Angaben über Art und Umfang der künftigen Leistungen allgemein unter Verwendung der Kenntnisse gemacht werden, die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhanden sind (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BSG, Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R - SozR 3-1300 § 111 Nr. 9 Rn. 17 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen sowie Urteil vom 4. März 1993 - BVerwG 5 C 6.91 - BVerwGE 92, 167 168 = Buchholz 435.12 § 111 SGB X Nr. 2 ).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Der Ablauf einer materiellen Ausschlußfrist ist vielmehr von Amts wegen zu beachten (vgl. etwa Urteil vom 4. März 1993 - BVerwG 5 C 6.91 - Buchholz 435.12 § 111 SGB X Nr. 2 S. 1 (3)).
  • VG Mainz, 22.11.2018 - 1 K 1434/17

    Jugendhilfe

    Dies kann auch konkludent geschehen (vgl. BVerwG, BVerwG, Urteil vom 4. März 1993 - 5 C 6/91 -, NVwZ-RR 1994, 28 [28]).
  • OVG Thüringen, 04.03.2004 - 3 KO 1149/03

    Zur zeitlichen Geltung der Bagatellgrenze des § 111 Abs. 2 S. 2 BSHG;

    Vertrauensschutzgesichtspunkte hätten auch in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. März 1993 - 5 C 6/91 -, wonach die zum 1. Juli 1983 ohne Übergangsregelung in Kraft getretene Ausschlussfrist des § 111 SGB X auch auf zuvor entstandene Erstattungsansprüche anzuwenden sei, keine Rolle gespielt.

    Für sozialrechtliche Erstattungsansprüche hat dies das Bundesverwaltungsgericht zu der am 1. Juli 1983 in Kraft getretenen Ausschlussfrist des § 111 SGB X für die Anmeldung ausdrücklich entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 1993 - 5 C 6/91 - BVerwGE 92, 167).

  • OVG Sachsen, 06.03.2009 - 1 A 65/08

    Hilfe zur Erziehung; Kostenerstattung; örtliche Zuständigkeit; Wechsel der

    Auch eine konkludente Geltendmachung genügt (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.3.1993 - 5 C 6.91, BVerwGE 92, 167 ff).

    Mit der Versäumung der Ausschlussfrist des § 111 Satz 1 SGB X erlischt der Erstattungsanspruch kraft Gesetzes (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.3.1993 - 5 C 6/91, BVerwGE 92, 167 ff).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2002 - 15 A 527/00

    Anträge der Gemeinden auf Erstattung von Aufwendungen für die Aufnahme und

    vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 4. März 1993 - 5 C 6.91 -, Buchholz 435.12 § 111 SGB X (zu § 111 SGB X); Beschluss vom 20. Dezember 1990 - 7 B 167.90 -, Buchholz 421.2 Nr. 133 (zu hochschulrechtlichen Stichtagsregelungen); Urteil vom 6. Februar 1986 - 3 C 42.85 -, Buchholz 427.2 § 28 FG Nr. 11 (zu § 28 Abs. 2 Satz 1 FG).
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 3480/01

    Anspruch; Anstalt; Aufenthalt; Ausschlussfrist; Ausschlussfristwahrung;

    Die zu erstattenden Leistungen, die für die Entstehung des Erstattungsanspruchs maßgeblichen Umstände und der Leistungszeitraum müssen deutlich gemacht werden; einer Bezifferung des Erstattungsanspruchs bedarf es nicht (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 4.3.1993 - BVerwG 5 C 6.91 -, BVerwGE 92, 167 und BSG, Urt. v. 23.02.1999 - B 1 KR 14/97 R, FEVS Bd. 51, 112).

    Deshalb genügt eine konkludente Geltendmachung (BVerwG, Urt. v. 4.3.1993 - BVerwG 5 C 6.91 -, BVerwGE 92, 167 = NVwZ-RR 1994, 28 = FEVS Bd. 43, 453 = DVBl. 1994, 432 ).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 SO 2/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    § 111 SGB X regelt nicht näher, in welcher Form der Erstattungsanspruch geltend gemacht werden muss; darum genügt auch eine konkludente Geltendmachung (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 1993 - 5 C 6/91 -, juris RdNr. 11).
  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 849/17

    Jugendhilfe; Erstattungsstreitigkeit; Kosten einer aktiven Rückführung eines

    Dies kann auch konkludent geschehen (vgl. BVerwG, BVerwG, Urteil vom 4. März 1993 - 5 C 6/91 -, NVwZ-RR 1994, 28 [28]).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 SO 33/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    § 111 SGB X regelt nicht näher, in welcher Form der Erstattungsanspruch geltend gemacht werden muss; darum genügt auch eine konkludente Geltendmachung (BVerwG, Urteil vom 4. März 1993 - 5 C 6/91 -, juris RdNr. 11).
  • FG Münster, 01.07.2004 - 6 K 2517/03

    Kindergeldanspruch aufenthaltsrechtlich lediglich geduldeter Ausländer ohne

  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2002 - 19 K 7084/00

    Einrede, Verjährung, Erstattung, Sozialhilfe, Anerkenntnis

  • VG Düsseldorf, 18.07.2006 - 22 K 4148/04

    Bestimmung der zuständigen Gemeinde für die Kostentragungslast von Sozialhilfe;

  • VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 21 K 4996/05

    Anspruch auf nachträgliche erstmalige Bewilligung von Wohngeld für eine

  • VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 21 K 5192/05

    Anspruch einer Kriegswitwe auf nachträgliche erstmalige Bewilligung von Wohngeld;

  • VG Kassel, 30.12.2003 - 7 E 2827/98
  • VG Braunschweig, 17.06.2003 - 4 A 424/02

    Altenheim; Ausschlussfrist; Einrichtung; Einrichtungscharakter; gewöhnlicher

  • VG Münster, 11.06.2003 - 5 K 1305/99

    Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs eines Sozialhilfeträgers gem. §

  • VG Ansbach, 31.07.2008 - AN 14 K 07.00555

    Antragsfristen für Wohngeldbewilligung sind materiell-rechtliche

  • SG Bremen, 03.03.2021 - S 2 U 121/18

    Behandlungsbedürftigkeit infolge des anerkannten Arbeitsunfalls

  • VG Ansbach, 31.07.2008 - AN 14 K 07.555
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   BVerwG, 14.06.1993 - 5 C 6.91   

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BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1993 - 5 C 6.91 (https://dejure.org/1993,17940)
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