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   BVerwG, 19.06.1984 - 5 C 8.81   

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BVerwG, 19.06.1984 - 5 C 8.81 (https://dejure.org/1984,2761)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1984 - 5 C 8.81 (https://dejure.org/1984,2761)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1984 - 5 C 8.81 (https://dejure.org/1984,2761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung rechtlichen Gehörs - Darlegungslast - Ansprüche auf entsprechende Leistungen - Kriegsopferfürsorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.07.1975 - V C 22.74

    Überleitung des Anspruchs auf Berufsschadensausgleich auf den Träger der

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1984 - 5 C 8.81
    Beide Leistungsträger sind organisationsrechtlich getrennt und selbständig; dies reicht für das angeführte Tatbestandsmerkmal aus (BVerwGE 49, 79 [81]).

    Bei Auslegung des Begriffs der "entsprechenden Leistung" ist, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 49, 79 [81 f.] betont hat, der Sinn der Überleitung zu berücksichtigen.

    Die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift bedeutet, daß zum einsetzbaren Einkommen im Sinne der Vorschriften der Kriegsopferfürsorge alle Einkünfte mit Ausnahme der Leistungen nach den Regelungen der Kriegsopferfürsorge gehören (BVerwGE 49, 79 [84]).

    Wie vom Berufungsgericht zutreffend ausgeführt, wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter diesem Blickwinkel eine volle Inanspruchnahme einer Rentennachzahlung dann ermessensfehlerhaft, wenn sie dazu führt, daß der Berechtigte, der durch die Gewährung der Rente aus dem Kreis der Fürsorgeberechtigten ausgeschieden ist, wegen unzureichender Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs alsbald wieder auf die öffentliche Fürsorge angewiesen ist (BVerwGE 49, 79 [89] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 3.83

    Sozialhilfe - Einkommen - Begriff - Berücksichtigung - Rente

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1984 - 5 C 8.81
    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 12. April 1984 - BVerwG 5 C 3.83 - klargestellt hat, setzt die Anwendung dieser Vorschrift voraus, daß für beide in Betracht kommenden Leistungen im Gesetz ein bestimmter Zweck vorgeschrieben ist.
  • BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80

    Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1984 - 5 C 8.81
    Eine entsprechende Verfahrensrüge ist daher nur dann zulässig erhoben, wenn der Verfahrensbeteiligte darlegt, was er über sein bisheriges Vorbringen hinaus zur Begründung seiner Rechtsauffassung noch vorgetragen hätte, wenn ihm das rechtliche Gehör gewährt worden wäre (Urteil des Senats vom 17. Juli 1973 - BVerwG 5 C 048.71 - Buchholz 310 § 138 Nr. 3 VwGO Nr. 19; Beschluß vom 5. November 1973 - BVerwG 3 C 36.73 - Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Nr. 3 VwGO Nr. 23 - Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26 -).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1984 - 5 C 8.81
    Eine entsprechende Verfahrensrüge ist daher nur dann zulässig erhoben, wenn der Verfahrensbeteiligte darlegt, was er über sein bisheriges Vorbringen hinaus zur Begründung seiner Rechtsauffassung noch vorgetragen hätte, wenn ihm das rechtliche Gehör gewährt worden wäre (Urteil des Senats vom 17. Juli 1973 - BVerwG 5 C 048.71 - Buchholz 310 § 138 Nr. 3 VwGO Nr. 19; Beschluß vom 5. November 1973 - BVerwG 3 C 36.73 - Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Nr. 3 VwGO Nr. 23 - Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26 -).
  • BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76

    Notwendigkeit eines bestimmten Klageantrags - Pflicht zu umfassender Prüfung und

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1984 - 5 C 8.81
    Dem Leistungsträger wird nicht angesonnen, die Notwendigkeit der Hilfe zu "erahnen" (Beschluß vom 9.11.1976 - BVerwG 5 B 080.76 - Buchholz 310 § 188 VwGO, Nr. 6).
  • BVerwG, 05.11.1973 - III C 36.73

    Erfolgsaussichten einer Revision im lastenausgleichsrechtlichen Verfahren wegen

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1984 - 5 C 8.81
    Eine entsprechende Verfahrensrüge ist daher nur dann zulässig erhoben, wenn der Verfahrensbeteiligte darlegt, was er über sein bisheriges Vorbringen hinaus zur Begründung seiner Rechtsauffassung noch vorgetragen hätte, wenn ihm das rechtliche Gehör gewährt worden wäre (Urteil des Senats vom 17. Juli 1973 - BVerwG 5 C 048.71 - Buchholz 310 § 138 Nr. 3 VwGO Nr. 19; Beschluß vom 5. November 1973 - BVerwG 3 C 36.73 - Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Nr. 3 VwGO Nr. 23 - Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26 -).
  • BVerwG, 05.12.1968 - II C 78.65

    Anspruch eines Beamten auf Unfallversorgung - Anspruch eines Beamten auf erhöhtes

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1984 - 5 C 8.81
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Versagung des rechtlichen Gehörs nur dann in Betracht kommt, wenn dem Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit entzogen wird, sich sachgemäß und erschöpfend zum Streitgegenstand zu äußern (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 78.65 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2013 - L 7 SO 402/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Besuch einer Werkstatt für behinderte

    Wegen dieser sich nur auf die Ermessensfehlerhaftigkeit der Bescheide beschränkenden Rechtskraftwirkung konnte mithin eine Neubescheidung auch für die Zeit ab 18. Februar 2005 erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1984 - 5 C 8/81 - ; Keller in Meyer-Ladewig u.a., a.a.O., § 141 Rdnr. 10a).
  • VGH Bayern, 26.03.2012 - 12 BV 10.1744

    Bei der Einkommensermittlung nach § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bleibt das

    Dieser muss nicht namentlich in der entsprechenden Vorschrift erwähnt sein, er muss sich aber eindeutig aus der Regelung, etwa aus dem Kontext des Gesetzes oder den Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung, ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.4.1984 - 5 C 3/83 -, BVerwGE 69, 177 [181]; Urteil vom 19.6.1994 - 5 C 8/81 -, FEVS 34, 1; Urteil vom 28.5.2003 - 5 C 41/02 -, NVwZ-RR 2004, 112; Urteil vom 12.5.2011 - 5 C 10.10 -, NJW 2011, 2902 [2903] RdNr. 13 f.); nicht ausreichend ist hingegen eine Zweckbestimmung allein in den Gesetzesmaterialien (vgl. statt aller von Koppenfels-Spieß, in: Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 2. Aufl., 2011, § 83 SGB XII RdNr. 4 m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 23.02.2009 - L 4 SO 17/08

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Übernahme von Heimkosten aus

    Die Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz diente dem Ausgleich materieller Nachteile, die durch die Behinderung der Klägerin im beruflichen Fortkommen begründet worden sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.6.1984, 5 C 8/81), und zwar ab dem Jahr 1935.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - L 23 SO 117/07

    Sozialhilfe - kein Einkommenseinsatz - Ausbildungsgeld gem §§ 104 Abs 1 Nr 2, 107

    Es ist ausreichend, dass die Zweckbestimmung aus den Voraussetzungen für die Leistungsgewährung folgt, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang die vom Gesetzgeber gewollte Zweckbindung eindeutig ableiten lässt (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 03. Dezember 2002 - B 2 U 12/02 R - BSGE 90, 172; W. Schellhorn in Schellhorn/ Schellhorn/Hohm, SGB XII, Komm., 17. Aufl., 2007, § 83 Rdnr. 11; Decker in Oestreicher, SGB XII, SGB II, Komm., Stand Sept. 2007, § 83 Rdnr. 11; Lücking in Hauck/Noftz, SGB XII, Kommentar, 2007, § 83 Rdnr. 7; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, Kommentar, 2. Aufl., § 83 Rdnr. 6; sowie die h. M. zu § 77 BSHG, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1984 - 5 C 8/81 - FEVS 34, 1 und BVerwGE 69, 177).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - L 23 SO 269/06

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz -

    Es ist ausreichend, dass die Zweckbestimmung aus den Voraussetzungen für die Leistungsgewährung folgt, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang die vom Gesetzgeber gewollte Zweckbindung eindeutig ableiten lässt (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 03. Dezember 2002 - B 2 U 12/02 R - BSGE 90, 172; W. Schellhorn in: Schellhorn/ Schellhorn/Hohm, SGB XII, Komm., 17. Aufl., 2007, § 83 Rn. 11; Decker in: Oestreicher, SGB XII, SGB II, Komm., Stand Sept. 2007, § 83 Rn. 11; Lücking in: Hauck/Noftz, SGB XII, Kommentar, 2007, § 83 Rn 7; Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, Kommentar, 2. Aufl., § 83 Rn. 6; sowie die h. M. zu § 77 BSHG, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1984 - 5 C 8/81 - FEVS 34, 1 und BVerwGE 69, 177).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2007 - L 23 SO 117/07

    Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Keine

    Es ist ausreichend, dass die Zweckbestimmung aus den Voraussetzungen für die Leistungsgewährung folgt, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang die vom Gesetzgeber gewollte Zweckbindung eindeutig ableiten lässt (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 03. Dezember 2002 - B 2 U 12/02 R - BSGE 90, 172; W. Schellhorn in Schellhorn/ Schellhorn/Hohm, SGB XII, Komm., 17. Aufl., 2007, § 83 Rdnr. 11; Decker in Oestreicher, SGB XII, SGB II, Komm., Stand Sept. 2007, § 83 Rdnr. 11; Lücking in Hauck/Noftz, SGB XII, Kommentar, 2007, § 83 Rdnr. 7; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, Kommentar, 2. Aufl., § 83 Rdnr. 6; sowie die h. M. zu § 77 BSHG, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1984 - 5 C 8/81 - FEVS 34, 1 und BVerwGE 69, 177).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 5 ER 246.87

    Kriterien für Ermessensentscheidung bei Überleitung von Ansprüchen des

    Welche Gesichtspunkte der Träger der Kriegsopferfürsorge bei der in sein Ermessen gestellten Entscheidung, ob er Ansprüche des Beschädigten gegen einen anderen auf sich überleitet, einzustellen hat, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerwGE 49, 79 [BVerwG 24.07.1975 - V C 22/74] mit weiteren Nachweisen sowie Urteil vom 19. Juni 1984 - BVerwG 5 C 8.81 - FEVS Bd. 34 , 1 = ZfSH/SGB 1985, 237 ).
  • BVerwG, 15.09.1986 - 5 B 48.85

    Zulässigkeit der Erhebung der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Erfolg

    Eine entsprechende Verfahrensrüge ist nur dann zulässig erhoben, wenn der Verfahrensbeteiligte darlegt, was er über sein bisheriges Vorbringen hinaus zur Begründung seines Anspruchs noch vorgetragen hätte, sofern ihm das rechtliche Gehör gewährt worden wäre (Urteil des Senats vom 19. Juni 1984 - BVerwG 5 C 8.81 - FEVS 34, 1 ).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 5 ER 248.87

    Ermessen des Trägers der Kriegsopferfürsorge bei der Überleitung von Ansprüchen

    Welche Gesichtspunkte der Träger der Kriegsopferfürsorge bei der in sein Ermessen gestellten Entscheidung, ob er Ansprüche des Beschädigten gegen einen anderen auf sich überleitet, einzustellen hat, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerwGE 49, 79 [BVerwG 24.07.1975 - V C 22/74] mit weiteren Nachweisen sowie Urteil vom 19. Juni 1984 - BVerwG 5 C 8.81 - FEVS Bd. 34 , 1 = ZfSH/SGB 1985, 237 ).
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