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   ArbG Lörrach, 24.08.2016 - 5 Ca 198/16   

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https://dejure.org/2016,64039
ArbG Lörrach, 24.08.2016 - 5 Ca 198/16 (https://dejure.org/2016,64039)
ArbG Lörrach, Entscheidung vom 24.08.2016 - 5 Ca 198/16 (https://dejure.org/2016,64039)
ArbG Lörrach, Entscheidung vom 24. August 2016 - 5 Ca 198/16 (https://dejure.org/2016,64039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bildungsurlaub - und die politische Bildungsarbeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 418/14

    Arbeitnehmerweiterbildung - Jedermannzugänglichkeit

    Auszug aus ArbG Lörrach, 24.08.2016 - 5 Ca 198/16
    Der Träger einer Weiterbildungsveranstaltung ist nicht verpflichtet, diese kostenfrei anzubieten (vgl. BAG vom 21. Juli 2015 - 9 AZR 418/14 -, juris).
  • BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 253/96

    Wann sind von Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus ArbG Lörrach, 24.08.2016 - 5 Ca 198/16
    Das zu erwerbende Wissen bezog sich auch insoweit auf allgemeine politische Inhalte (s. auch BAG vom 21.10.1997, 9 AZR 253/96, NZA 1998, 760 Rdnr. 32).
  • BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 9/92

    Freistellung nach dem AWbG - Jedermannzugänglichkeit

    Auszug aus ArbG Lörrach, 24.08.2016 - 5 Ca 198/16
    Er muss außerdem so verlautbart sein, dass auch nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer davon Kenntnis nehmen können (BAG 9. November 1993 - 9 AZR 9/92 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 75, 58).
  • BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 654/88

    Lohnfortzahlung bei Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus ArbG Lörrach, 24.08.2016 - 5 Ca 198/16
    Ihre Voraussetzungen sind von demjenigen, der den Anspruch geltend macht, darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen (BAG 16. August 1990 - 8 AZR 654/88 - zu III 3 b aa der Gründe, BAGE 65, 352).
  • ArbG Stuttgart, 07.04.2017 - 26 Ca 1506/16

    Bildungszeit - Bildungsurlaub - politische Bildung - Begriff - Zugänglichkeit für

    Durch die in § 1 Abs. 4 BzG BW gewählte Formulierung "politische Zusammenhänge" und "Mitwirkungsmöglichkeiten im politischen Leben" hat der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg jedoch keine Einschränkung auf Informationsinhalte über staatsbürgerliche Rechte und Pflichten vorgenommen, sondern "politische Weiterbildung" in einem sehr viel weiteren, auch Fragen der Mitwirkung und Mitverantwortung in Gesellschaft und Beruf erfassenden Sinne verstanden (ebenso: ArbG Lörrach 24. August 2016 - 5 Ca 198/16 - nV) .
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