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   VG Darmstadt, 24.01.2014 - 5 K 1106/12.DA   

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https://dejure.org/2014,1380
VG Darmstadt, 24.01.2014 - 5 K 1106/12.DA (https://dejure.org/2014,1380)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 24.01.2014 - 5 K 1106/12.DA (https://dejure.org/2014,1380)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 5 K 1106/12.DA (https://dejure.org/2014,1380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung von Verwaltungsakten der hessischen Veterinärbehörden (hier: Einsatz der Behörde zur Untersuchung der Tiergesundheit von Schafen aufgrund Madenbefalls); Befugnisse der Bediensteten der hessischen Veterinärbehörden im Außendienst

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchfall und Madenbefall in einer Schafherde

  • Jurion (Kurzinformation)

    Geltendmachung von Kosten einer Ersatzvornahme auf Grundlage des Tierschutzgesetzes wegen Nichtabwartens einer Befolgungsfrist rechtswidrig

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Geltendmachung von Kosten einer Ersatzvornahme auf Grundlage des Tierschutzgesetzes wegen Nichtabwartens einer Befolgungsfrist rechtswidrig

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schafe / Ziegen - Schaf

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.01.2014 - 5 K 1106/12
    Die Durchsetzung des behördlichen Verlangens nach einer tierärztlichen Untersuchung und Behandlung der Schafe des Klägers ohne vorausgehende Grundverfügung wäre als sog. "unmittelbare Ausführung" gemäß §§ 8, 47 Abs. 2 HSOG nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Satz 1 HSOG vorlägen (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urt. v. 12.01.2012 - 7 C 5.11 -, NVwZ 2012, 1184, Rdnr. 18, 27 ff.).
  • VG Gießen, 15.05.2017 - 4 L 1290/17

    Wegnahme von Hunden

    Diese vom Antragsgegner unter Hinweis auf eine Entscheidung des VG Darmstadt vom 24.01.2014 (Az. 5 K 1106/12.DA) vertretene Ansicht ist nicht zwingend, die Frage braucht aber im vorliegenden Verfahren nicht entschieden zu werden.
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