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   VG Freiburg, 19.02.2013 - 5 K 1126/12   

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https://dejure.org/2013,3593
VG Freiburg, 19.02.2013 - 5 K 1126/12 (https://dejure.org/2013,3593)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19.02.2013 - 5 K 1126/12 (https://dejure.org/2013,3593)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 5 K 1126/12 (https://dejure.org/2013,3593)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme zu den Kosten eines Polizeieinsatzes bei Vortäuschung einer Gefahrenlage

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Inanspruchnahme für Kosten eines Polizeieinsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeirecht; Verwaltungsgebühr - Gebühren; Polizeivollzugsdienst; Anscheinsgefahr; Veranlassung; Missbrauch; Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Kostenersatz für Polizeieinsätze bei Bombenalarm ausgelöst durch Geocaching Objekte

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vortäuschen einer Gefahrenlage - Scherz löst Polizeieinsatz aus

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Kostenersatz für Polizeieinsätze bei Geocaching-Box

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Kein Kostenersatz für Polizeieinsätze bei Bombenalarm

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Kein Kostenersatz für Polizeieinsätze bei Bombenalarm

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Berlin, 28.11.1990 - 1 A 154.89

    Zur Kostenerstattungspflicht des Anscheinsstörers

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2013 - 5 K 1126/12
    Demjenigen, der eine Anscheinsgefahr veranlasst und zu verantworten hat, können (nur) die Vollstreckungskosten bzw. die Kosten einer unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme (und nicht etwa die gesamten Kosten eines Polizeieinsatzes) dann auferlegt werden, wenn ihm der Anschein der Gefahr zugerechnet werden kann, das heißt, wenn er die Anscheinsgefahr (mit) veranlasst und zu verantworten hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2012 - 10 S 1476/11 - ESVGH 60, 160 = NVwZ-RR 2012, 387 = juris, Rdnr. 26; Urt. v. 17.03.2011 - 1 S 2513/10 - ESVGH 61, 198 = VBlBW 2011, 626 = juris, Rdnr. 35; jeweils m.w.N.; vgl. auch Würtenberger u.a., Polizeirecht Baden-Württemberg, 5. Aufl., Rdnr. 915 unter Hinweis auf VG Berlin - 1 A 154/89 - NJW 1991, 2854).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 3263/08

    Rechtscharakter eines privaten Verkehrszeichens ohne verkehrsrechtliche Anordnung

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2013 - 5 K 1126/12
    Demjenigen, der eine Anscheinsgefahr veranlasst und zu verantworten hat, können (nur) die Vollstreckungskosten bzw. die Kosten einer unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme (und nicht etwa die gesamten Kosten eines Polizeieinsatzes) dann auferlegt werden, wenn ihm der Anschein der Gefahr zugerechnet werden kann, das heißt, wenn er die Anscheinsgefahr (mit) veranlasst und zu verantworten hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2012 - 10 S 1476/11 - ESVGH 60, 160 = NVwZ-RR 2012, 387 = juris, Rdnr. 26; Urt. v. 17.03.2011 - 1 S 2513/10 - ESVGH 61, 198 = VBlBW 2011, 626 = juris, Rdnr. 35; jeweils m.w.N.; vgl. auch Würtenberger u.a., Polizeirecht Baden-Württemberg, 5. Aufl., Rdnr. 915 unter Hinweis auf VG Berlin - 1 A 154/89 - NJW 1991, 2854).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 1 S 2513/10

    Ingewahrsamnahme eines Anscheinsstörers

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2013 - 5 K 1126/12
    Demjenigen, der eine Anscheinsgefahr veranlasst und zu verantworten hat, können (nur) die Vollstreckungskosten bzw. die Kosten einer unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme (und nicht etwa die gesamten Kosten eines Polizeieinsatzes) dann auferlegt werden, wenn ihm der Anschein der Gefahr zugerechnet werden kann, das heißt, wenn er die Anscheinsgefahr (mit) veranlasst und zu verantworten hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2012 - 10 S 1476/11 - ESVGH 60, 160 = NVwZ-RR 2012, 387 = juris, Rdnr. 26; Urt. v. 17.03.2011 - 1 S 2513/10 - ESVGH 61, 198 = VBlBW 2011, 626 = juris, Rdnr. 35; jeweils m.w.N.; vgl. auch Würtenberger u.a., Polizeirecht Baden-Württemberg, 5. Aufl., Rdnr. 915 unter Hinweis auf VG Berlin - 1 A 154/89 - NJW 1991, 2854).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11

    Heranziehung zu Kosten der Ersatzvornahme; Störermehrheit; Ermessen

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2013 - 5 K 1126/12
    Demjenigen, der eine Anscheinsgefahr veranlasst und zu verantworten hat, können (nur) die Vollstreckungskosten bzw. die Kosten einer unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme (und nicht etwa die gesamten Kosten eines Polizeieinsatzes) dann auferlegt werden, wenn ihm der Anschein der Gefahr zugerechnet werden kann, das heißt, wenn er die Anscheinsgefahr (mit) veranlasst und zu verantworten hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2012 - 10 S 1476/11 - ESVGH 60, 160 = NVwZ-RR 2012, 387 = juris, Rdnr. 26; Urt. v. 17.03.2011 - 1 S 2513/10 - ESVGH 61, 198 = VBlBW 2011, 626 = juris, Rdnr. 35; jeweils m.w.N.; vgl. auch Würtenberger u.a., Polizeirecht Baden-Württemberg, 5. Aufl., Rdnr. 915 unter Hinweis auf VG Berlin - 1 A 154/89 - NJW 1991, 2854).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 1 S 733/13

    Voraussetzungen für die Gebührenerhebung bei missbräuchlicher Veranlassung von

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19. Februar 2013 - 5 K 1126/12 - wird zurückgewiesen.

    Auf die am 14.06.2012 erhobene Anfechtungsklage hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil vom 19.02.2013 (- 5 K 1126/12 - juris) den Bescheid der Polizeidirektion ... vom 31.01.2012 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 15.05.2012 aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19.02.2013 - 5 K 1126/12 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Freiburg, 12.03.2013 - 5 K 1419/12

    Polizeikosten

    Dies ergibt sich aus Folgendem (vgl. schon VG Freiburg, Urt. v. 19.02.2013 - 5 K 1126/12 - juris).

    Sie genügt dem Konkretisierungsgebot des § 4 Abs. 2 LGebG nicht (Urteil der Kammer vom 19.02.2013 - 5 K 1126/12 - a.a.O.).

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