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   VG Neustadt, 24.09.2013 - 5 K 129/13.NW   

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https://dejure.org/2013,28668
VG Neustadt, 24.09.2013 - 5 K 129/13.NW (https://dejure.org/2013,28668)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24.09.2013 - 5 K 129/13.NW (https://dejure.org/2013,28668)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24. September 2013 - 5 K 129/13.NW (https://dejure.org/2013,28668)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Denkmalzone Theodor-Heuss-Straße in Neustadt: einflügelige Holzfenster ohne Sprossen zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einflügelige Holzfenster in der Denkmalzone

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Denkmalzone "Theodor-Heuss-Straße" in Neustadt: einflügelige Holzfenster ohne Sprossen zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Denkmalzone "Theodor-Heuss-Straße" in Neustadt: einflügelige Holzfenster ohne Sprossen zulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Neustadt, 06.05.2020 - 5 L 371/20

    Sofort vollziehbare Baueinstellungsverfügung aus Gründen des Denkmalschutzrechts;

    Da das A-Haus nicht vor Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes am 10. Dezember 2008 nach § 8 Abs. 1 des Denkmalschutz- und -pflegesetzes vom 23. März 1978 (GVBl. Seite 159) förmlich unter Schutz gestellt worden war - eine solche Unterschutzstellung hätte nach § 34 Satz 1 DSchG als abschließende Feststellung nach § 8 Abs. 3 DSchG fortgegolten - und auch der formale Rechtsakt der - nur klarstellenden - Eintragung in die Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz nicht ausschlaggebend ist, kommt es maßgebend darauf an, ob dieses Anwesen den materiellen Begriff des Kulturdenkmals nach § 3 Abs. 1 DSchG erfüllt (vgl. VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 6. Februar 2020 - 4 K 754/19.NW - und Urteil vom 24. September 2013 - 5 K 129/13.NW -, juris).
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