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VG Neustadt, 24.09.2013 - 5 K 129/13.NW |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Denkmalzone Theodor-Heuss-Straße in Neustadt: einflügelige Holzfenster ohne Sprossen zulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einflügelige Holzfenster in der Denkmalzone
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Denkmalzone "Theodor-Heuss-Straße" in Neustadt: einflügelige Holzfenster ohne Sprossen zulässig
- wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)
Denkmalzone "Theodor-Heuss-Straße" in Neustadt: einflügelige Holzfenster ohne Sprossen zulässig
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 24.09.2013 - 5 K 129/13.NW
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 8 A 11176/13
Wird zitiert von ...
- VG Neustadt, 06.05.2020 - 5 L 371/20
Sofort vollziehbare Baueinstellungsverfügung aus Gründen des Denkmalschutzrechts; …
Da das A-Haus nicht vor Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes am 10. Dezember 2008 nach § 8 Abs. 1 des Denkmalschutz- und -pflegesetzes vom 23. März 1978 (GVBl. Seite 159) förmlich unter Schutz gestellt worden war - eine solche Unterschutzstellung hätte nach § 34 Satz 1 DSchG als abschließende Feststellung nach § 8 Abs. 3 DSchG fortgegolten - und auch der formale Rechtsakt der - nur klarstellenden - Eintragung in die Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz nicht ausschlaggebend ist, kommt es maßgebend darauf an, ob dieses Anwesen den materiellen Begriff des Kulturdenkmals nach § 3 Abs. 1 DSchG erfüllt (vgl. VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 6. Februar 2020 - 4 K 754/19.NW - und Urteil vom 24. September 2013 - 5 K 129/13.NW -, juris).