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   VG Freiburg, 22.03.2011 - 5 K 366/10   

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VG Freiburg, 22.03.2011 - 5 K 366/10 (https://dejure.org/2011,86209)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22.03.2011 - 5 K 366/10 (https://dejure.org/2011,86209)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22. März 2011 - 5 K 366/10 (https://dejure.org/2011,86209)
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Volltextveröffentlichung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin einer Genossenschaftsbank durch das Integrationsamt - Präventionsverfahren - Möglichkeit zur leidensgerechten Beschäftigung in einem Einzel- oder Doppelbüro

 
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  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

    Auszug aus VG Freiburg, 22.03.2011 - 5 K 366/10
    Allerdings kann das Integrationsamt eine insoweit fehlende Bereitschaft des Arbeitgebers berücksichtigen, wenn die Möglichkeit eines Erfolgs des Präventionsverfahrens nicht ausgeschlossen ist ( BVerwG , Beschl. v. 29.082007 - 5 B 77.07 - NJW 2008, 166; kritisch dazu Dau/Düwell/Haines, SGB IX , 2. Aufl. 2009, § 84 Rdnr. 74; vgl. auch BAG , Urt. v. 07.12.2006 - 2 AZR 182/06 - juris).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VG Freiburg, 22.03.2011 - 5 K 366/10
    Dabei gewinnt der Schwerbehindertenschutz an Gewicht, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Gründe gestützt wird, die in der Beschäftigung selbst ihre Ursache haben ( vgl. auch zum Folgenden, BVerwG , Beschl. v. 16.06.1990 - 5 B 127.89 - Buchholz 436.61 § 15 SChwbG 1986 Nr. 3 m .w.N.; vgl. auch BVerwG , Beschl. v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 - BVerwGE 99, 336).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VG Freiburg, 22.03.2011 - 5 K 366/10
    Die Ermessensentscheidung ist nur durch Sinn und Zweck der Kündigungsschutzregelungen des SGB IX (früher: Schwerbehindertengesetz) gebunden ( vgl. auch zum Folgenden BVerwG, Urt. v. 02.07.1992 - 5 C 51.90 - BVerwGE 90, 287 m .w.N.).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 77.07

    Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung

    Auszug aus VG Freiburg, 22.03.2011 - 5 K 366/10
    Allerdings kann das Integrationsamt eine insoweit fehlende Bereitschaft des Arbeitgebers berücksichtigen, wenn die Möglichkeit eines Erfolgs des Präventionsverfahrens nicht ausgeschlossen ist ( BVerwG , Beschl. v. 29.082007 - 5 B 77.07 - NJW 2008, 166; kritisch dazu Dau/Düwell/Haines, SGB IX , 2. Aufl. 2009, § 84 Rdnr. 74; vgl. auch BAG , Urt. v. 07.12.2006 - 2 AZR 182/06 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 9 S 2178/05

    Zur Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus VG Freiburg, 22.03.2011 - 5 K 366/10
    Deshalb hat das Integrationsamt nicht, gleichsam parallel zum Arbeitsgericht, über die Frage der Sozialwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung oder die Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung, also das Vorliegen eines erheblichen Kündigungsgrunds und die Zumutbarkeit der Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB (VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 24.11.2005 - 9 S 2178/05 - VBlBW 2006, 148) zu befinden.
  • BVerwG, 16.06.1990 - 5 B 127.89

    Zumutbare Zurückstellung der Kündigung eines Schwerbehinderten bis zum Abschluß

    Auszug aus VG Freiburg, 22.03.2011 - 5 K 366/10
    Dabei gewinnt der Schwerbehindertenschutz an Gewicht, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Gründe gestützt wird, die in der Beschäftigung selbst ihre Ursache haben ( vgl. auch zum Folgenden, BVerwG , Beschl. v. 16.06.1990 - 5 B 127.89 - Buchholz 436.61 § 15 SChwbG 1986 Nr. 3 m .w.N.; vgl. auch BVerwG , Beschl. v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 - BVerwGE 99, 336).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1989 - 6 S 1297/88

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten - unzumutbares "Durchschleppen"

    Auszug aus VG Freiburg, 22.03.2011 - 5 K 366/10
    Das Integrationsamt muss zugleich bestrebt sein, möglichst viel von der Gestaltungsfreiheit des Betriebsinhabers zu erhalten ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.04.1989 - 6 S 1297/88 - ).
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