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   VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 379.12   

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https://dejure.org/2014,4598
VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 379.12 (https://dejure.org/2014,4598)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.02.2014 - 5 K 379.12 (https://dejure.org/2014,4598)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 5 K 379.12 (https://dejure.org/2014,4598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beteiligung der Frauenvertreterin bei der Abmahnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Frauenvertreterin muss bei Abmahnung der Berliner Verkehrsbetriebe beteiligt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Frauenvertreterin muss bei Abmahnung der BVG beteiligt werden

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    BVG muss die Frauenvertreterin bei jeder Abmahnung beteiligen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Frauenvertreterin muss bei Abmahnung beteiligt werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Frauenvertreterin muss bei Abmahnung der BVG beteiligt werden

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Bei Abmahnung muss Frauenvertreterin beteiligt werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gleichstellungsbeauftragte muss bei Abmahnungen gegen Arbeitnehmer beteiligt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Frauenvertreterin muss bei Abmahnung der Berliner Verkehrsbetriebe beteiligt werden - Beteiligung der Frauenvertreterin bei jeder Abmahnung soll potentielle Diskriminierungen von vornherein ausschließen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 379.12
    Nach diesem Verständnis wäre die streitgegenständliche schriftliche Abmahnung eine Maßnahme, da sie den Omnibusfahrer auf dessen vertragliche Pflichten und auf die Verletzung dieser Pflichten hinweist (Rüge- und Dokumentationsfunktion), ihn für die Zukunft zu einem vertragsgerechten Verhalten auffordert und vor weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen warnt (Warnfunktion; vgl. zu den Funktionen der Abmahnung BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 -, juris Rn. 20).

    Nach dessen Rechtsprechung kann der Arbeitnehmer bei einer zu Recht erteilten Abmahnung deren Entfernung aus der Personalakte erst und nur dann verlangen, wenn das durch die Abmahnung gerügte Verhalten in jeder Hinsicht "rechtlich bedeutungslos" geworden ist (BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 -, juris Rn. 21).

    Darüber hinaus könne es im berechtigten Interesse des Arbeitgebers liegen, die Erteilung einer Rüge im Sinne einer Klarstellung der arbeitsvertraglichen Pflichten weiterhin dokumentieren zu können (BAG, Urteil vom 19. Juli 2012, a.a.O.).

  • VG Berlin, 07.02.2007 - 80 A 34.04

    Beteiligung der Frauenbeauftragte / Frauenvertreterin bei einem

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 379.12
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschluss vom 7. Februar 2007 - VG 80 A 34.04 -) sei der Begriff der Maßnahme im Landesgleichstellungsgesetz Berlin mit dem im Berliner Personalvertretungsgesetz identisch.

    Allerdings lehnt sich § 17 Abs. 1 LGG offenbar an die Terminologie des Personalvertretungsrechts an (vgl. VG Berlin, Urteil vom 16. April 2002, a.a.O.; Beschluss vom 7. Februar 2007 - VG 80 A 34.04 -, juris Rn. 7), das den Begriff der Maßnahme enger fasst.

  • BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09

    Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt;

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 379.12
    Es handelt sich dabei um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit, dessen Gegenstand auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2013 - OVG 4 B 31.12 -, juris Rn. 15; vgl. zu der im wesentlichen gleichlautenden Bestimmung des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - BVerwG 6 C 3/09 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 19.10

    Stellenbewertung; mitbestimmungspflichtige Maßnahme

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 379.12
    Lediglich der Vorbereitung einer Maßnahme dienende Handlungen der Dienststelle sind, wenn sie nicht bereits die beabsichtigte Maßnahme vorwegnehmen oder unmittelbar festlegen, keine Maßnahmen (vgl. zum Maßnahmebegriff im schleswig-holsteinischen Personalvertretungsrecht BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 2011 - 6 P 19/10 -, juris Rn. 11 m.w.N.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78

    Vorstellungsgespräche - Personalrat - Dienststellenleiter - Auswahlkommission -

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 379.12
    Einige der in dieser Vorschrift "insbesondere" angeführten Rechte auf Beteiligung betreffen keine Maßnahmen im personalvertretungsrechtlichen Sinn, so etwa das Recht auf Teilnahme an "Bewerbungsgesprächen" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 2.78 -, juris Rn. 27 ff.) und wohl auch das Recht auf Beteiligung an "Stellenausschreibungen" und "Auswahlverfahren".
  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76

    Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung -

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 379.12
    Auch bei einer unberechtigten Abmahnung begründet das Bundesarbeitsgericht den Anspruch auf Entfernung damit, dass schriftliche Rügen, wenn sie unberechtigt seien, später die Grundlage für eine falsche Beurteilung des Arbeitnehmers abgeben und dadurch sein berufliches Fortkommen behindern oder andere seine Rechtsstellung beeinträchtigende arbeitsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben könnten (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 -, juris Rn. 63).
  • BVerwG, 27.06.2002 - 4 B 34.02

    Widmung eines Weges

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 379.12
    Aus dem Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen, insbesondere § 18 Abs. 1 Satz 1 LGG, ergibt sich aber, dass die Frauenvertreterin Vollzug und Durchführung des Landesgleichstellungsgesetzes zu fördern und zu überwachen hat und der Gesetzgeber ihr zu diesem Zweck unter anderem in § 17 LGG Beteiligungsrechte und in § 18 LGG ein Beanstandungsrecht eingeräumt hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. November 2005 - OVG 4 B 34.02 -, UA S. 8).
  • BAG, 23.10.1984 - 1 AZR 126/81

    Lehrer - Arbeitskampf - Unterrichtsausfall

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 379.12
    Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen (BAG, Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 AZR 126/81, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 10.01.1983 - 6 P 11.80

    Ausübung einer Nebenbeschäftigung gegen Entgelt - Erteilung einer

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 379.12
    Für das bremische Personalvertretungsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass die schlichte Abmahnung des Arbeitgebers, die eine Pflichtverletzung darlegt und auf die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Pflichten unter Aufzeigung etwaiger kündigungsrechtlicher Folgen bloß hinweist, keine personelle Maßnahme ist und selbst dann nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, wenn sie zu den Personalakten genommen wird (BVerwG, Urteil vom 10. Januar 1983 - BVerwG 6 P 11/80 -, juris Rn. 13 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 4 B 31.12

    Recht, einmal jährlich eine Versammlung der weiblichen Beschäftigten

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 379.12
    Es handelt sich dabei um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit, dessen Gegenstand auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2013 - OVG 4 B 31.12 -, juris Rn. 15; vgl. zu der im wesentlichen gleichlautenden Bestimmung des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - BVerwG 6 C 3/09 -, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2012 - 1 A 2043/11

    Hinzuziehen der Gleichstellungsbeauftragten im Verfahren einer arbeitsrechtlichen

  • VG Berlin, 18.09.1995 - 25 A 27.95

    Fehlen eines Rechtsschutzinteresses bei Bestehen einer gemeinsamen Spitze zur

  • VG Berlin, 05.07.2016 - 5 K 261.13

    Beteiligung der Frauenvertreterin

    Nachdem die Beklagte in der mündlichen Verhandlung am 30. April 2015 zugesichert hat, ihre Beteiligungspraxis bei Abmahnungen an einer rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren VG 5 K 379.12 (Urteil der Kammer vom 27. Februar 2014 - juris; Berufungsverfahren noch anhängig - OVG 4 B 20.14) zu orientieren, hat die Klägerin ihre Klage insoweit zurückgenommen.

    Offen bleiben kann, ob unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzbedürfnisses stets ein Beanstandungsverfahren vor Klageerhebung durchzuführen ist (vgl. dazu die Urteile der Kammer vom 27. Januar 2014 - VG 5 K 75.12 - juris Rn. 24 f. und VG 5 K 379.12 - juris Rn. 18).

    Die Auslegung der Vorschrift hat sich daher nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen am Wortlaut, der Entstehungsgeschichte, der systematischen Stellung und der mit der Regelung verfolgten gesetzgeberischen Zielsetzung zu orientieren (vgl. dazu und zum folgenden bereits das Urteil der Kammer vom 27. Februar 2014 - VG 5 K 379.12 -, juris Rn. 21 ff.).

    Nach Auffassung der Kammer folgt aus der beispielhaften Aufzählung in § 17 Abs. 2 Satz 1 LGG, dass der Maßnahmebegriff des Landesgleichstellungsgesetzes weiter zu fassen ist als im Personalvertretungsrecht (vgl. Urteil der Kammer vom 27. Februar 2014 - VG 5 K 379.12 -, juris Rn. 24).

    Das vorliegende Verfahren wirft die bislang noch nicht obergerichtlich geklärte Rechtsfrage auf, wie der Begriff der personellen Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 1 LGG zu bestimmen ist (vgl. dazu bereits das Urteil der Kammer vom 27. Februar 2014 - VG 5 K 379.12 -, juris Rn. 21 ff.) und ob die Erteilung eines Zeugnisses anlässlich des Ausscheidens eines Beschäftigten eine solche Maßnahme bzw. eine Beurteilung im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 1 LGG ist.

  • VG Stuttgart, 02.03.2012 - 5 K 691/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen (Teil-)Verbot eines Aufzugs durch den

    In Anbetracht der Ausführungen der Antragsgegnerin sowie der Beigeladenen im gerichtlichen Verfahren sowie der aus den vorgelegten Behördenakten zu entnehmenden Informationen - insbesondere der Angaben der Bundespolizei und der ausführlichen Stellungnahme der Beigeladenen vom 21.02.2012, die im Nachgang zum ersten gerichtlichen Eilverfahren anlässlich des am 06.02.2012 geplanten Aufzugs durch das Hauptbahnhofsgebäude eingeholt wurden (Beschl. der Kammer v. 06.02.2012 - 5 K 379/12 -) - sind hinreichende Tatsachen dafür gegeben, dass durch den geplanten Aufzug durch die Kopfbahnsteighalle gravierende Störungen in der Abwicklung des Reiseverkehrs zu befürchten sind.

    Auch eine sinnvolle Beschränkung des Aufzugsweges erscheint aufgrund der Architektonik der Kopfbahnsteighalle kaum möglich, wie bereits im Beschluss vom 06.02.2012 (5 K 379/12) im Einzelnen dargelegt; auf die dortigen Ausführungen wird Bezug genommen (§ 117 Abs. 5 VwGO analog).

  • VG Berlin, 02.07.2015 - 26 K 313.14
    Es spricht vieles dafür, dass es sich bei der Feststellung in den angefochtenen Bescheiden, ein erfolgreicher Abschluss der Probezeit gemäß § 97 LBG sei nicht feststellbar, um eine "personelle Maßnahme' i. S. d. § 10 Abs. 1 LGG handelt (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 27. Februar 2014 - VG 5 K 379.12 -, EA S. 6 ff.).
  • VG Berlin, 05.04.2016 - 5 L 92.16

    Beteiligung der Frauenvertretung bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Nach der Rechtsprechung der Kammer orientiert sich der Begriff der Maßnahme im Landesgleichstellungsgesetz im Ausgangspunkt an dem Maßnahmebegriff des Personalvertretungsrechts, geht aber im Einzelfall mit Blick auf die Zielrichtung des Landesgleichstellungsgesetzes auch darüber hinaus (vgl. zur Abmahnung: Urteil vom 27. Februar 2014 - VG 5 K 379.12 -, juris Rn. 20 ff., nicht rechtskräftig).
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