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   FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - 5 K 5117/17   

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https://dejure.org/2021,66030
FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - 5 K 5117/17 (https://dejure.org/2021,66030)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2021 - 5 K 5117/17 (https://dejure.org/2021,66030)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - 5 K 5117/17 (https://dejure.org/2021,66030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erhebung des Verspätungsgeldes bei fehlender Abgabe der Rentenbezugsmitteilungen innerhalb der Frist

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 5 K 10070/15

    Nicht fristgerechte Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - 5 K 5117/17
    Der Senat hält zunächst an seiner Auffassung fest, dass die Regelung in § 22 a Abs. 5 E$tG verfassungsgemäß ist und verweist dazu auf seine ständige Rechtsprechung (siehe im Einzelnen Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.5.2017 - 5 K 10070/15, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE 2018, 411 ; Urteil vom 17.5.2017 - 5 K 10290/15, juris; Urteil vom 22.6.2017 - 5 K 5043/16, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1669 ; Urteil vom 22.6.2017 - 5 K 5102/16, EFG 2018, 962 ).

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 17.5.2017 ( 5 K 10070/15, DStRE 2018, 411 ) entschieden, dass die Bezeichnung des Mitteilungspflichtigen schon angesichts der eindeutigen Regelung in § 22 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG erforderlich ist.

  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 192/00

    Annahme der Bevollmächtigung im Falle einer Anrufweiterleitung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - 5 K 5117/17
    Der Lieferant ist kein Erfüllungsgehilfe des Werkunternehmers (BGH, Urteil vom 9.2.1978, am angegebenen Ort - aaO-; Urteil vom 12.12.2001 - X ZR 192/00, NJW 2002, 1565 , unter l.2.d; Grüneberg in Palandt, aaO, Rn. 14; Grundmann in Münchener Kommentar zum BGB , 7. Auflage München 2015, § 278 Rn. 34).
  • BGH, 09.02.1978 - VII ZR 84/77

    Haftung des Werkunternehmers für den Lieferanten eines Ersatzteils

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - 5 K 5117/17
    Erfüllungsgehilfe ist nämlich nur, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine "Hilfsperson" tätig wird (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH -, siehe z.B. Urteil vom 9.2.1978 - VII ZR 84/77, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1978, 1157 ; Grüneberg in Palandt, BGB , 77. Auflage München 2018, § 278 Rn. 12 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - 5 K 5043/16

    Keine Verfassungswidrigkeit von § 22a Abs. 5 EStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - 5 K 5117/17
    Der Senat hält zunächst an seiner Auffassung fest, dass die Regelung in § 22 a Abs. 5 E$tG verfassungsgemäß ist und verweist dazu auf seine ständige Rechtsprechung (siehe im Einzelnen Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.5.2017 - 5 K 10070/15, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE 2018, 411 ; Urteil vom 17.5.2017 - 5 K 10290/15, juris; Urteil vom 22.6.2017 - 5 K 5043/16, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1669 ; Urteil vom 22.6.2017 - 5 K 5102/16, EFG 2018, 962 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 5 K 10290/15

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Verspätungsgeldes bei Rentenbezugsmitteilungen nach

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - 5 K 5117/17
    Der Senat hält zunächst an seiner Auffassung fest, dass die Regelung in § 22 a Abs. 5 E$tG verfassungsgemäß ist und verweist dazu auf seine ständige Rechtsprechung (siehe im Einzelnen Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.5.2017 - 5 K 10070/15, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE 2018, 411 ; Urteil vom 17.5.2017 - 5 K 10290/15, juris; Urteil vom 22.6.2017 - 5 K 5043/16, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1669 ; Urteil vom 22.6.2017 - 5 K 5102/16, EFG 2018, 962 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - 5 K 10235/13

    Kein Verspätungsgeld bei unverschuldeter Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - 5 K 5117/17
    Der erkennende Senat hat dazu bereits mit Urteil vom 12.11.2015 ( 5 K 10235/13, juris) entschieden, dass dem Mitteilungspflichtigen ein etwaiges Verschulden eines IT-Dienstleisters dann nicht zuzurechnen ist, wenn er dem IT-Dienstleister nicht die Verarbeitung und Übermittlung der fraglichen Daten übertragen hat, sondern von diesem lediglich das Programm bezieht, mit dem er selbst die Datenverarbeitung und -übermittlung vornimmt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - 5 K 5102/16

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung eines Verspätungsgeldes nach § 22a Abs. 5 EStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - 5 K 5117/17
    Der Senat hält zunächst an seiner Auffassung fest, dass die Regelung in § 22 a Abs. 5 E$tG verfassungsgemäß ist und verweist dazu auf seine ständige Rechtsprechung (siehe im Einzelnen Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.5.2017 - 5 K 10070/15, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE 2018, 411 ; Urteil vom 17.5.2017 - 5 K 10290/15, juris; Urteil vom 22.6.2017 - 5 K 5043/16, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1669 ; Urteil vom 22.6.2017 - 5 K 5102/16, EFG 2018, 962 ).
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   FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2019 - 5 K 5117/17   

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https://dejure.org/2019,13374
FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2019 - 5 K 5117/17 (https://dejure.org/2019,13374)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2019 - 5 K 5117/17 (https://dejure.org/2019,13374)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verspätungsgeld - fehlende Angaben zum Mitteilungspflichtigen - IT-Dienstleister als Erfüllungsgehilfe

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Wird zitiert von ...

  • BFH, 06.05.2020 - X R 8/19

    Abgrenzung zwischen nicht fristgerecht und lediglich fehlerhaft übermittelten

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 19.02.2019 - 5 K 5117/17 aufgehoben.
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