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   FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 5 K 5319/11   

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https://dejure.org/2012,48396
FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 5 K 5319/11 (https://dejure.org/2012,48396)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.10.2012 - 5 K 5319/11 (https://dejure.org/2012,48396)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 5 K 5319/11 (https://dejure.org/2012,48396)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Wahlrecht hinsichtlich des Vorliegens einer umsatzsteuerfreien Geschäftsveräußerung Veräußerung einer vermieteten Ferienwohnung bei fortgesetzten Vermietungseinkünften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Wahlrecht hinsichtlich des Vorliegens einer umsatzsteuerfreien Geschäftsveräußerung - Veräußerung einer vermieteten Ferienwohnung bei fortgesetzten Vermietungseinkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 889
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.04.2009 - V R 4/07

    Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 5 K 5319/11
    Bei Grundstücksgeschäften führt die Übertragung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks zu einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG, da durch den mit Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in den Miet- oder Pachtvertrag ein Vermietungs- oder Verpachtungsunternehmen übernommen wird (BFH-Urteil vom 30.4.2009, V R 4/07, BStBl II 2009, 863).

    Eine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG durch Übertragung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks liegt auch dann vor, wenn dieses nur teilweise vermietet oder verpachtet ist, die nicht genutzten Flächen aber zur Vermietung oder Verpachtung bestimmt sind, da hinsichtlich dieser Flächen auf die Fortführung der bisherigen Vermietungs- oder Verpachtungsabsicht abzustellen ist (BFH-Urteil vom 30.4.2009, V R 4/07, BStBl II 2009, 863).

    Der Geschäftsveräußerung steht nicht entgegen, dass der Erwerber vom Inventar der Wohnung lediglich die Küche übernommen hat, da eine Geschäftsveräußerung auch dann vorliegt, wenn er das Unternehmen in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert (BFH-Urteil vom 30.4.2009, V R 4/07, BStBl II 2009, 863).

    Dass auch die Übertragung zum Teil nicht vermieteter Objekte eine Geschäftsveräußerung darstellen kann, hat der BFH -wie oben dargestellt- bereits entschieden (BFH-Urteil vom 30.4.2009, V R 4/07, BStBl II 2009, 863).

  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 5 K 5319/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 27.11.2003 C-497/01, Zita Modes (Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128) setzt die Geschäftsveräußerung die Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines selbständigen Unternehmensteils voraus, der als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bildet, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann.
  • BFH, 06.05.2010 - V R 25/09

    Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung ohne Übergang eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 5 K 5319/11
    Soweit er im Verfahren V R 25/09 trotzdem eine Geschäftsveräußerung angenommen habe, habe dies auf besonderen Umständen beruht, die im Streitfall nicht vorlägen.
  • BFH, 28.10.2010 - V R 22/09

    Anforderungen an Geschäftsveräußerung - Richtlinienkonforme Auslegung des § 1

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 5 K 5319/11
    Im Rahmen einer Gesamtwürdigung ist zu entscheiden, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht, und ob die vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten übereinstimmen oder sich hinreichend ähneln (BFH-Urteil vom 28.10.2010, V R 22/09, BFH/NV 2011, 854).
  • BFH, 05.06.2014 - V R 10/13

    Geschäftsveräußerung im Immobilienbereich

    Das Finanzgericht (FG) gab mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 889 veröffentlichten Urteil der Klage statt.
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