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VG Trier, 17.11.2010 - 5 K 727/10.TR |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 76 Abs 1 S 1 Nr 3 SchulG RP, § 76 Abs 2 S 1 SchulG RP, § 76 Abs 3 S 1 SchulG RP, § 79 Abs 1 SchulG RP, § 79 Abs 2 SchulG RP
Voraussetzungen für die Festlegung eines Schulverbands - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Bildung eines Schulbezirks zur gemeinsamen Trägerschaft einer "Realschule plus" durch mehrere örtliche Verbandsgemeinden bei finanzieller Überforderung einer einzelnen Verbandsgemeinde; Gerichtliche Überprüfbarkeit und Auslegung des unbestimmten ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Kein Schulverband zwischen Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron und Landkreis Bernkastel-Wittlich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die gemeinsame Schule von Stadt und Kreis
Verfahrensgang
- VG Trier, 17.11.2010 - 5 K 727/10.TR
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 2 A 11416/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.1993 - 7 B 12364/93
Ausscheiden aus Zweckverband; Wesentliche Bestandteile der Verbandsordnung; …
Auszug aus VG Trier, 17.11.2010 - 5 K 727/10
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt (§§ 52 Abs. 2, 63 Abs. 2 GKG), weil hier letztlich eine innerorganschaftliche Streitigkeit und damit eine Streitigkeit vorliegt, für die sich nähere Anhaltspunkte für die Bemessung des finanziellen Interesses der Klägerin nicht erkennen lassen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06. Dezember 1993 - 7 B 12364/93.OVG -).