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   VG Stuttgart, 20.02.2012 - 5 K 89/12   

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https://dejure.org/2012,2624
VG Stuttgart, 20.02.2012 - 5 K 89/12 (https://dejure.org/2012,2624)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20.02.2012 - 5 K 89/12 (https://dejure.org/2012,2624)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Februar 2012 - 5 K 89/12 (https://dejure.org/2012,2624)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Videoüberwachung im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs als hoheitlicher Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung; allgemeines Polizeirecht; (polizeiliches) Obdachlosenrecht - Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Videoüberwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Videoüberwachung im Stuttgarter Hauptbahnhof

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen die Videoüberwachung im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs erfolglos

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen die Videoüberwachung im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung für Stuttgart 21 rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag gegen Videoüberwachung im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs erfolglos - Verwaltungsgericht Stuttgart verneint Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch Videoüberwachung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 1 S 377/02

    Videoüberwachung - Kriminalitätsbrennpunkt

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2012 - 5 K 89/12
    Da die bloße Beobachtung öffentlicher Räume mittels Videokameras der Informationsgewinnung dient und nicht unmittelbar auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge, sondern lediglich auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet ist, handelt es sich hierbei um ein schlicht hoheitliches Handeln, gegen das in der Hauptsache eine allgemeine Leistungsklage in der Form der Unterlassungsklage zulässig wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.07.2003 - 1 S 377/02 -, VBlBW 2004, 20 ff.).

    Auf diese Weise lassen sich anhand der Aufzeichnungen nachträglich detaillierte Informationen mit Personenbezug erlangen (vgl. m. w. N. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.07.2003 - 1 S 377/02 -, VBlBW 2004, 20 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 22.06.2010 - 4 Bf 276/07 -, NordÖR 2010, 498 ff.).

    Darüber hinaus kommt selbst der Möglichkeit der bloßen Beobachtung mittels Bildübertragung (sog. Kamera-Monitor-Prinzip) aufgrund der bestehenden technischen Möglichkeiten wie insbesondere von Zoomfunktionen sowie Dreh- und Schwenktechniken - die vorliegend an zehn von elf Kameras möglich sind - Eingriffscharakter zu, da sie damit gegenüber dem bloßen menschlichen Auge eine weit großflächigere und intensivere Beobachtung ermöglicht (vgl. m. w. N. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.07.2003 - 1 S 377/02 -, VBlBW 2004, 20 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 22.06.2010 - 4 Bf 276/07 -, NordÖR 2010, 498 ff.; VG Sigmaringen, Beschl. v. 02.07.2004 - 3 K 1344/04 -, ).

    Das bloße Unterlassen eines ausdrücklichen Protestes beim Betreten des videoüberwachten Gebietes kann insbesondere unter Berücksichtigung der zentralen Lage des Stuttgarter Hauptbahnhofs sowie der ggf. bestehenden Abhängigkeiten vom Verkehrsangebot dieses Verkehrsknotenpunktes nicht mit einer Einverständniserklärung gleichgesetzt werden (vgl. m. w. N. BVerfG, Beschl. v. 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06 -, NVwZ 2007, 688 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.07.2003 - 1 S 377/02 -, VBlBW 2004, 20 ff.).

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2012 - 5 K 89/12
    Unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung kann auch das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit eine vom Schutzbereich des Grundrechts grundsätzlich erfasste personenbezogene Information sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06 -, NVwZ 2007, 688 ff.;Urt. v. 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05 -, DVBl 2008, 575 ff.).

    Das bloße Unterlassen eines ausdrücklichen Protestes beim Betreten des videoüberwachten Gebietes kann insbesondere unter Berücksichtigung der zentralen Lage des Stuttgarter Hauptbahnhofs sowie der ggf. bestehenden Abhängigkeiten vom Verkehrsangebot dieses Verkehrsknotenpunktes nicht mit einer Einverständniserklärung gleichgesetzt werden (vgl. m. w. N. BVerfG, Beschl. v. 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06 -, NVwZ 2007, 688 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.07.2003 - 1 S 377/02 -, VBlBW 2004, 20 ff.).

    Diese Beschränkungen bedürfen jedoch nach Art. 2 Abs. 1 GG einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage, die insbesondere dem rechtsstaatlichen Gebot der Bestimmtheit und Normklarheit sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu genügen hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06 -, NVwZ 2007, 688 ff.).

  • OVG Hamburg, 22.06.2010 - 4 Bf 276/07

    Umfang der erlaubten polizeilichen Videoüberwachung von hamburgischen

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2012 - 5 K 89/12
    Auf diese Weise lassen sich anhand der Aufzeichnungen nachträglich detaillierte Informationen mit Personenbezug erlangen (vgl. m. w. N. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.07.2003 - 1 S 377/02 -, VBlBW 2004, 20 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 22.06.2010 - 4 Bf 276/07 -, NordÖR 2010, 498 ff.).

    Darüber hinaus kommt selbst der Möglichkeit der bloßen Beobachtung mittels Bildübertragung (sog. Kamera-Monitor-Prinzip) aufgrund der bestehenden technischen Möglichkeiten wie insbesondere von Zoomfunktionen sowie Dreh- und Schwenktechniken - die vorliegend an zehn von elf Kameras möglich sind - Eingriffscharakter zu, da sie damit gegenüber dem bloßen menschlichen Auge eine weit großflächigere und intensivere Beobachtung ermöglicht (vgl. m. w. N. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.07.2003 - 1 S 377/02 -, VBlBW 2004, 20 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 22.06.2010 - 4 Bf 276/07 -, NordÖR 2010, 498 ff.; VG Sigmaringen, Beschl. v. 02.07.2004 - 3 K 1344/04 -, ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2012 - 5 K 89/12
    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1983, BVerfGE 65, 1 ff.; Beschl. v. 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99 -, NJW 2001, 879 f.).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2012 - 5 K 89/12
    Unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung kann auch das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit eine vom Schutzbereich des Grundrechts grundsätzlich erfasste personenbezogene Information sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06 -, NVwZ 2007, 688 ff.;Urt. v. 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05 -, DVBl 2008, 575 ff.).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2012 - 5 K 89/12
    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1983, BVerfGE 65, 1 ff.; Beschl. v. 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99 -, NJW 2001, 879 f.).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2012 - 5 K 89/12
    Grundlage für einen derartigen Anspruch ist in Ermangelung einer spezialgesetzlichen Grundlage der gewohnheitsrechtlich anerkannte allgemeine öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.05.2008 - 6 C 13/07 -, DVBl 2008, 1242 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 6 S 19/04

    Feststellungsklage und Eilantrag zur Klärung der handwerksrechtlichen

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2012 - 5 K 89/12
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Antragstellung nach § 123 Abs. 1 VwGO bei Gericht besteht grundsätzlich nicht, wenn die zuständige Behörde zuvor noch nicht vom Antragsteller mit der Sache befasst worden ist (vgl. m. w. N. VGH Bad.-Württ., Beschl v. 22.07.2004 - 6 S 19/04 -, NVwZ-RR 2005, 174; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., 2011, § 123 Rn. 22).
  • VG Sigmaringen, 02.07.2004 - 3 K 1344/04

    Zulässigkeit polizeirechtlicher Videoüberwachung eines Volksfestes

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2012 - 5 K 89/12
    Darüber hinaus kommt selbst der Möglichkeit der bloßen Beobachtung mittels Bildübertragung (sog. Kamera-Monitor-Prinzip) aufgrund der bestehenden technischen Möglichkeiten wie insbesondere von Zoomfunktionen sowie Dreh- und Schwenktechniken - die vorliegend an zehn von elf Kameras möglich sind - Eingriffscharakter zu, da sie damit gegenüber dem bloßen menschlichen Auge eine weit großflächigere und intensivere Beobachtung ermöglicht (vgl. m. w. N. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.07.2003 - 1 S 377/02 -, VBlBW 2004, 20 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 22.06.2010 - 4 Bf 276/07 -, NordÖR 2010, 498 ff.; VG Sigmaringen, Beschl. v. 02.07.2004 - 3 K 1344/04 -, ).
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