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   VG Aachen, 25.08.2009 - 5 K 919/07   

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VG Aachen, 25.08.2009 - 5 K 919/07 (https://dejure.org/2009,23164)
VG Aachen, Entscheidung vom 25.08.2009 - 5 K 919/07 (https://dejure.org/2009,23164)
VG Aachen, Entscheidung vom 25. August 2009 - 5 K 919/07 (https://dejure.org/2009,23164)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2004 - 7 A 2671/03

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines Wohnhauses;

    Auszug aus VG Aachen, 25.08.2009 - 5 K 919/07
    Die Grenzen der Ortsdurchfahrt sind vielmehr regelmäßig nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereichs zu bestimmen, wo dieser sich gegenüber dem "freien Gelände" absetzt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. September 2004 - 7 A 2671/03 -, ; vgl. auch zu den mit § 5 Abs. 1 StrWG NRW weitgehend identischen Regelungen des § 5 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG): Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 3. April 1981 - 4 C 41.77 -, BVerwGE 62, 143, und vom 18. März 1983 - 4 C 10.80 -, BVerwGE 67, 79.

    Zum einen steht eine nur einseitige Bebauung der straßenrechtlichen Zuordnung eines Streckenabschnitts zu einer geschlossenen Ortslage aber ohnehin nicht grundsätzlich entgegen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. September 2004 - 7 A 2671/03 -, a.a.O., zum anderen verbleibt beim objektiven Betrachter angesichts der im Übrigen fast durchgehend vorhandenen Bebauung auch unter Berücksichtigung dieser baulichen Besonderheiten der Eindruck einer geschlossenen Ortslage, die sich von "freiem Gelände" deutlich absetzt, zumal nach § 5 Abs. 1 Satz 3 StrWG NRW zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände den Bebauungszusammenhang nicht unterbricht.

    In diesem Interesse liegt es, die Landesstraßen von Sichtbeeinträchtigungen freizuhalten, Ablenkungen des fließenden Verkehrs durch Werbeanlagen oder durch andere bauliche Anlagen zu vermeiden und die Straßen außerhalb der zur Erschließung bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt vor störenden Zufahrten oder Zugängen freizuhalten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. September 2004 - 7 A 2671/03 -, a.a.O.; zum Fernstraßenrecht: BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 2.82 -, NVwZ 1985, 825.

    Tritt die zuständige Behörde einer derartigen Entwicklung, welche sich gegenüber der Verkehrsfunktion der Landesstraße nachteilig auswirken kann, nicht entgegen, so erwächst der Straße auch eine Erschließungsfunktion, vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. September 2004 - 7 A 2671/03 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 2.82 -, a.a.O.

  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 2.82

    Erforderlichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Außenwerbung an Brücken über

    Auszug aus VG Aachen, 25.08.2009 - 5 K 919/07
    In diesem Interesse liegt es, die Landesstraßen von Sichtbeeinträchtigungen freizuhalten, Ablenkungen des fließenden Verkehrs durch Werbeanlagen oder durch andere bauliche Anlagen zu vermeiden und die Straßen außerhalb der zur Erschließung bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt vor störenden Zufahrten oder Zugängen freizuhalten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. September 2004 - 7 A 2671/03 -, a.a.O.; zum Fernstraßenrecht: BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 2.82 -, NVwZ 1985, 825.

    Tritt die zuständige Behörde einer derartigen Entwicklung, welche sich gegenüber der Verkehrsfunktion der Landesstraße nachteilig auswirken kann, nicht entgegen, so erwächst der Straße auch eine Erschließungsfunktion, vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. September 2004 - 7 A 2671/03 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 2.82 -, a.a.O.

    Ein Indiz kann auch sein, dass die anliegenden Grundstücke bereits rückwärtig erschlossen sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 2.82 -, a.a.O.

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 10.80

    Begriff der "geschlossenen Ortslage"

    Auszug aus VG Aachen, 25.08.2009 - 5 K 919/07
    Die Grenzen der Ortsdurchfahrt sind vielmehr regelmäßig nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereichs zu bestimmen, wo dieser sich gegenüber dem "freien Gelände" absetzt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. September 2004 - 7 A 2671/03 -, ; vgl. auch zu den mit § 5 Abs. 1 StrWG NRW weitgehend identischen Regelungen des § 5 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG): Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 3. April 1981 - 4 C 41.77 -, BVerwGE 62, 143, und vom 18. März 1983 - 4 C 10.80 -, BVerwGE 67, 79.
  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 41.77

    Neubau der Bundesautobahn A 57

    Auszug aus VG Aachen, 25.08.2009 - 5 K 919/07
    Die Grenzen der Ortsdurchfahrt sind vielmehr regelmäßig nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereichs zu bestimmen, wo dieser sich gegenüber dem "freien Gelände" absetzt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. September 2004 - 7 A 2671/03 -, ; vgl. auch zu den mit § 5 Abs. 1 StrWG NRW weitgehend identischen Regelungen des § 5 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG): Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 3. April 1981 - 4 C 41.77 -, BVerwGE 62, 143, und vom 18. März 1983 - 4 C 10.80 -, BVerwGE 67, 79.
  • OLG Hamm, 05.02.2016 - 9 U 134/15

    Werbeanlagen; Verkehrssicherungspflicht

    Von Werbeanlagen ohne Bildwechsel gehen nach dieser Rechtsprechung nur ganz ausnahmsweise verkehrsgefährdende Wirkungen aus, nämlich wenn sie beispielsweise in ihrer konkreten Ausgestaltung besonders auffällig sind, die verkehrliche Situation an der maßgeblichen Stelle besonders schwierig ist oder mit greller Beleuchtung Aufmerksamkeit erregt wird (vgl. dazu VG Gelsenkirchen, Urt. v. 30.10.2015 - 6 K 5047/14, zitiert nach juris, dort insbes. Rdn. 20 ff., unter Hinweis auf OVG NRW, Baur 2014, 537, dort insbes. Rdn. 27 ff. im juris-Ausdruck; ferner VG Aachen, Gerichtsbescheid v. 25.08.2009 - 5 K 919/07, zitiert nach juris, dort insbes. Rdn. 26, jeweils m.w.N.).
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