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LSG Rheinland-Pfalz, 20.02.2020 - L 5 KR 22/18 |
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LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - L 5 KR 22/18 (https://dejure.org/2020,30801)
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Verfahrensgang
- SG Speyer, 30.11.2017 - S 17 KR 377/17
- LSG Rheinland-Pfalz, 20.02.2020 - L 5 KR 22/18
- BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 3/20 BH
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Hessen, 26.01.2023 - L 8 BA 51/20
Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit -hier ungarischer Staatsangehöriger - …
Das Eilverfahren (S 5 KR 22/18) endete durch übereinstimmende Erledigungserklärung, nachdem die Beklagte erklärt hatte, den Vollzug der Beitragsnachforderung aufgrund der vom Kläger geltend gemachten unbilligen Härte bis zum Abschluss des Klageverfahrens auszusetzen. - SG Kassel, 25.10.2019 - S 5 KR 253/18 Das Eilverfahren unter dem Az. S 5 KR 22/18 erledigte sich durch übereinstimmende Erledigungserklärung, da die Beklagte zum damaligen Zeitpunkt von einer unbilligen Härte ausging.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, das beigezogene Eilverfahren S 5 KR 22/18 ER sowie einen großen Leitzordner der Beklagten und die Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 25.10.2015 Bezug genommen.
- BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 3/20 BH
Anerkennung eines selbst entwickelten sogenannten Selbstmanagements eines …
f) Die unterlassene "Verbindung der Beweisanträge" der Verfahren L 4 SO 104/18 und L 5 KR 22/18 scheidet als - mit der Nichtzulassungsbeschwerde rügbarer - Verfahrensmangel ebenfalls von vornherein aus.