Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 23.12.2016 - 5 L 2591/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48133
VG Saarlouis, 23.12.2016 - 5 L 2591/16 (https://dejure.org/2016,48133)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23.12.2016 - 5 L 2591/16 (https://dejure.org/2016,48133)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23. Dezember 2016 - 5 L 2591/16 (https://dejure.org/2016,48133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,48133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Mainz, 05.01.2016 - 3 L 1528/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2016 - 5 L 2591/16
    Diese sei erforderlich, weil das Beförderungsgewerbe vielfach gerade von Fahrgästen in Anspruch genommen werde, die verstärkt Gefährdungen ausgesetzt seien oder aus sonstigen Gründen auf Hilfe angewiesen seien, etwa infolge Alters, Krankheit, Gebrechlichkeit, Trunkenheit oder Ortsfremdheit.(VG Mainz, Beschluss vom 05.01.2016 - 3 L 1528/15.MZ -, juris) Ein Fahrzeugführer biete nicht die Gewähr dafür, dass er der besonderen Verantwortung gerecht werde, wenn nach umfassender Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit anhand aller Umstände des Falles ernsthaft zu befürchten sei, dass er die besonderen Sorgfaltspflichten bei der Beförderung von Fahrgästen zukünftig missachten werde.

    Nicht erforderlich sei hingegen, dass die Verfehlungen bei oder während der Personenbeförderung begangen worden seien.(VG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2016 - 10 K 3061/14 - VG Mainz, Beschluss vom 05.01.2016 - 3 L 1528/15.MZ - VG München, Beschluss vom 25.06.2007 - M 6a E 07.1782 - alle bei juris) Straftaten der vorsätzlichen Körperverletzung gäben Anlass zur Befürchtung, dass ihr Inhaber in Konfliktlagen, wie sie im Berufsalltag eines Taxifahrers häufig auftreten könnten, nicht situationsangemessen zu reagieren vermöge.(Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 48 FeV Rdnr. 26 mit Nachweisen) Die Forderung nach besonnenem und gelassenem Verhalten eines Taxifahrers gerade in schwierigen Situationen diene vor allem dem Schutz der Fahrgäste, die durch aggressives und unbeherrschtes Vorgehen eines Fahrers in Gefahr geraten könnten und zwar nicht nur dann, wenn dieser sich durch den Fahrgast provoziert fühle, sondern auch durch gefährliches Fahrverhalten, wenn ein Taxifahrer sich von einem dritten Verkehrsteilnehmer provozieren lasse.(Bay.VGH, Beschluss vom 03.09.2015 - 11 CE 15.1556 -, juris) Aufgrund des der Verurteilung des Antragstellers durch das Amtsgericht A-Stadt zugrunde liegenden Sachverhaltes bestünden auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass er bisher nicht einschlägig aufgefallen sei, erhebliche Bedenken, ob er in ihn belastenden Situationen zu gewaltfreiem Handeln fähig sei.

    Ein Fahrgast muss darauf vertrauen können, dass er ordnungsgemäß und sicher befördert wird, zumal er sich oftmals allein mit dem Fahrer im Fahrzeug befindet und vielfach besonders hilfsbedürftige Menschen wie etwa ältere Menschen, gebrechliche Kranke, sehr junge Menschen oder durch Übermüdung oder Alkoholgenuss eingeschränkte Personen die Dienste eines Inhabers einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Anspruch nehmen.(vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 12.03.2012 - 15 E 518/12 -, juris Rn. 24; VG Mainz, Beschluss vom 05.01.2016 - 3 L 1528/15.MZ -, juris Rn. 5) Ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung die Gewähr dafür bietet, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird, ist durch Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen anhand aller bekannten verwertbaren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verkehrsrechtlicher und nichtverkehrsrechtlicher Art sowie sonstiger Vorkommnisse zu beurteilen.(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.05.2016 - 10 S 254/16 -) Bei Verfehlungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Personenbeförderung stehen, kommt es darauf an, ob sie Charaktereigenschaften offenbaren, die sich auch bei der gewerblichen Beförderung zum Schaden der Fahrgäste auswirken können.

    Aggressives Verhalten steht einer Annahme der besonderen Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Fahrgastbeförderung entgegen.(VG Mainz, Beschluss vom 05.01.2016 - 3 L 1528/15.MZ -, juris Rn. 7, 9 mit weiteren Nachweisen).

  • VG München, 25.06.2007 - M 6a E 07.1782
    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2016 - 5 L 2591/16
    Dabei könnten auch Straftaten nichtverkehrsrechtlicher Art bedeutsam sein.(VG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2016 - 10 K 3061/14 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.03.2014 - 16 A 730/13 - VG München, Beschlüsse vom 17.02.2012 - M 6b E 11.5987 - und vom 25.06.2007 - M 6a E 07.1782 - BVerwG, Beschluss vom 19.03.1986 - 7 B 19.86 -, alle bei juris) Bei Verfehlungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Personenbeförderung stünden, komme es darauf an, ob sie Charaktereigenschaften offenbarten, die sich auch bei der gewerblichen Beförderung zum Schaden der Fahrgäste auswirken könnten.

    Nicht erforderlich sei hingegen, dass die Verfehlungen bei oder während der Personenbeförderung begangen worden seien.(VG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2016 - 10 K 3061/14 - VG Mainz, Beschluss vom 05.01.2016 - 3 L 1528/15.MZ - VG München, Beschluss vom 25.06.2007 - M 6a E 07.1782 - alle bei juris) Straftaten der vorsätzlichen Körperverletzung gäben Anlass zur Befürchtung, dass ihr Inhaber in Konfliktlagen, wie sie im Berufsalltag eines Taxifahrers häufig auftreten könnten, nicht situationsangemessen zu reagieren vermöge.(Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 48 FeV Rdnr. 26 mit Nachweisen) Die Forderung nach besonnenem und gelassenem Verhalten eines Taxifahrers gerade in schwierigen Situationen diene vor allem dem Schutz der Fahrgäste, die durch aggressives und unbeherrschtes Vorgehen eines Fahrers in Gefahr geraten könnten und zwar nicht nur dann, wenn dieser sich durch den Fahrgast provoziert fühle, sondern auch durch gefährliches Fahrverhalten, wenn ein Taxifahrer sich von einem dritten Verkehrsteilnehmer provozieren lasse.(Bay.VGH, Beschluss vom 03.09.2015 - 11 CE 15.1556 -, juris) Aufgrund des der Verurteilung des Antragstellers durch das Amtsgericht A-Stadt zugrunde liegenden Sachverhaltes bestünden auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass er bisher nicht einschlägig aufgefallen sei, erhebliche Bedenken, ob er in ihn belastenden Situationen zu gewaltfreiem Handeln fähig sei.

  • VG Stuttgart, 08.09.2016 - 10 K 3061/14

    Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung; aggressives Verhalten

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2016 - 5 L 2591/16
    Dabei könnten auch Straftaten nichtverkehrsrechtlicher Art bedeutsam sein.(VG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2016 - 10 K 3061/14 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.03.2014 - 16 A 730/13 - VG München, Beschlüsse vom 17.02.2012 - M 6b E 11.5987 - und vom 25.06.2007 - M 6a E 07.1782 - BVerwG, Beschluss vom 19.03.1986 - 7 B 19.86 -, alle bei juris) Bei Verfehlungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Personenbeförderung stünden, komme es darauf an, ob sie Charaktereigenschaften offenbarten, die sich auch bei der gewerblichen Beförderung zum Schaden der Fahrgäste auswirken könnten.

    Nicht erforderlich sei hingegen, dass die Verfehlungen bei oder während der Personenbeförderung begangen worden seien.(VG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2016 - 10 K 3061/14 - VG Mainz, Beschluss vom 05.01.2016 - 3 L 1528/15.MZ - VG München, Beschluss vom 25.06.2007 - M 6a E 07.1782 - alle bei juris) Straftaten der vorsätzlichen Körperverletzung gäben Anlass zur Befürchtung, dass ihr Inhaber in Konfliktlagen, wie sie im Berufsalltag eines Taxifahrers häufig auftreten könnten, nicht situationsangemessen zu reagieren vermöge.(Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 48 FeV Rdnr. 26 mit Nachweisen) Die Forderung nach besonnenem und gelassenem Verhalten eines Taxifahrers gerade in schwierigen Situationen diene vor allem dem Schutz der Fahrgäste, die durch aggressives und unbeherrschtes Vorgehen eines Fahrers in Gefahr geraten könnten und zwar nicht nur dann, wenn dieser sich durch den Fahrgast provoziert fühle, sondern auch durch gefährliches Fahrverhalten, wenn ein Taxifahrer sich von einem dritten Verkehrsteilnehmer provozieren lasse.(Bay.VGH, Beschluss vom 03.09.2015 - 11 CE 15.1556 -, juris) Aufgrund des der Verurteilung des Antragstellers durch das Amtsgericht A-Stadt zugrunde liegenden Sachverhaltes bestünden auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass er bisher nicht einschlägig aufgefallen sei, erhebliche Bedenken, ob er in ihn belastenden Situationen zu gewaltfreiem Handeln fähig sei.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2014 - 16 A 730/13

    Fehlen des Gewährbietens der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2016 - 5 L 2591/16
    Dabei könnten auch Straftaten nichtverkehrsrechtlicher Art bedeutsam sein.(VG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2016 - 10 K 3061/14 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.03.2014 - 16 A 730/13 - VG München, Beschlüsse vom 17.02.2012 - M 6b E 11.5987 - und vom 25.06.2007 - M 6a E 07.1782 - BVerwG, Beschluss vom 19.03.1986 - 7 B 19.86 -, alle bei juris) Bei Verfehlungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Personenbeförderung stünden, komme es darauf an, ob sie Charaktereigenschaften offenbarten, die sich auch bei der gewerblichen Beförderung zum Schaden der Fahrgäste auswirken könnten.

    Im Falle von wechselseitigen Beleidigungen hatte etwa das OVG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 21.03.2014 - 16 A 730/13 - die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung aufgehoben, weil die Regelung des § 199 StGB, nach der der Richter im Falle einer auf der Stelle erwiderten Beleidigung beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären könne, für ein zumindest erheblich herabgesetztes Strafverfolgungsinteresse spreche.

  • VG München, 17.02.2012 - M 6b E 11.5987

    Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2016 - 5 L 2591/16
    Dabei könnten auch Straftaten nichtverkehrsrechtlicher Art bedeutsam sein.(VG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2016 - 10 K 3061/14 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.03.2014 - 16 A 730/13 - VG München, Beschlüsse vom 17.02.2012 - M 6b E 11.5987 - und vom 25.06.2007 - M 6a E 07.1782 - BVerwG, Beschluss vom 19.03.1986 - 7 B 19.86 -, alle bei juris) Bei Verfehlungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Personenbeförderung stünden, komme es darauf an, ob sie Charaktereigenschaften offenbarten, die sich auch bei der gewerblichen Beförderung zum Schaden der Fahrgäste auswirken könnten.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2016 - 5 L 2591/16
    Der Schluss auf die Nichteignung sei aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig sei.(; BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 -, juris) Bei der Vorschrift des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV handele es sich nicht um eine Ermessensvorschrift, sondern um eine Befugnisnorm, so dass insoweit eine gebundene Entscheidung der Behörde vorliege.(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2012 - 10 S 3175/11 -, juris; VG Minden, Urteil vom 10.03.2016 - 9 K 2521/15 -, juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 11 FeV Rdnr. 51) Diese Voraussetzungen lägen vor.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2006 - 1 M 22/06

    Für die Feststellung der Nichteignung wegen der Einnahme von Betäubungsmitteln

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2016 - 5 L 2591/16
    Im Interesse der Gefahrenabwehr hat der Betroffene auch die absehbaren Nachteile in Kauf zu nehmen, die insoweit in beruflicher Hinsicht entstehen.(Vgl. dazu VG Saarlouis, Beschluss vom 6 L 1295/14; BVerfG, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378; ferner OVG Mecklenburg/Vorpommern, Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2016 - 5 L 2591/16
    Der Schluss auf die Nichteignung sei aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig sei.(; BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 -, juris) Bei der Vorschrift des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV handele es sich nicht um eine Ermessensvorschrift, sondern um eine Befugnisnorm, so dass insoweit eine gebundene Entscheidung der Behörde vorliege.(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2012 - 10 S 3175/11 -, juris; VG Minden, Urteil vom 10.03.2016 - 9 K 2521/15 -, juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 11 FeV Rdnr. 51) Diese Voraussetzungen lägen vor.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2016 - 5 L 2591/16
    Im Interesse der Gefahrenabwehr hat der Betroffene auch die absehbaren Nachteile in Kauf zu nehmen, die insoweit in beruflicher Hinsicht entstehen.(Vgl. dazu VG Saarlouis, Beschluss vom 6 L 1295/14; BVerfG, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378; ferner OVG Mecklenburg/Vorpommern, Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris).
  • VG Saarlouis, 20.01.2012 - 10 L 1872/11

    Fahrerlaubnisentziehung; Verdacht auf Einnahme von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2016 - 5 L 2591/16
    Diese auf die typische Interessenlage abstellende Begründung ist zulässig und ausreichend, weil es um die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs geht und in Fällen der vorliegenden Art sich das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung gerade aus den Gesichtspunkten ergibt, die für den Erlass des Verwaltungsakts selbst maßgebend sind.(Ständige Rechtsprechung, vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.05.2008 - 2 B 187/8 - VG Saarlouis, Beschlüsse vom 28.07.2011 - 10 L 558/11 -, vom 20.01.2012 - 10 L 1872/11 -, m.w.N., vom 27.10.2014 - 6 L 961/14 - und vom 08.06.2015 - 5 L 555/15 -).
  • VG Minden, 10.03.2016 - 9 K 2521/15

    Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei Eignungszweifel wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 10 S 243/12

    Zur Beurteilung der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers bei ärztlich

  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CE 15.1556

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • BVerwG, 19.03.1986 - 7 B 19.86

    Ablehnung der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12

    Zur Rechtmäßigkeit der Entziehung eines Taxischeins nach wiederholter

  • VG Saarlouis, 18.01.2017 - 5 L 38/17

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Auch eine jahrelange Unfallfreiheit und der Umstand, dass der Betroffene bisher nicht verkehrsrechtlich aufgefallen sei, führten nicht zum Erfolg.(VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.07.2016 - 5 L 1017/16 - und - 5 L 2591/16 -, juris) Die Anordnung des Sofortvollzugs entspreche den gesetzlichen Vorgaben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht