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   VG Münster, 03.05.2021 - 5 L 276/21   

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https://dejure.org/2021,11819
VG Münster, 03.05.2021 - 5 L 276/21 (https://dejure.org/2021,11819)
VG Münster, Entscheidung vom 03.05.2021 - 5 L 276/21 (https://dejure.org/2021,11819)
VG Münster, Entscheidung vom 03. Mai 2021 - 5 L 276/21 (https://dejure.org/2021,11819)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verpflichtung von Lehrkräften zur Beaufsichtigung von Corona-Tests rechtmäßig

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verpflichtung von Lehrkräften zur Beaufsichtigung von Corona-Tests rechtmäßig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verpflichtung von Lehrkräften zur Beaufsichtigung von Corona-Tests rechtmäßig - Corona-Virus

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Lehrkräfte dürfen zur Beaufsichtigung von Corona-Tests verpflichtet werden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2021 - 13 B 559/21

    Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen erfolglos

    Auszug aus VG Münster, 03.05.2021 - 5 L 276/21
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2021 - 13 B 559/21.NE -, juris, Rn. 40 ff. (zu § 1 Abs. 2a CoronaBetrVO).

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2021 - 13 B 559/21.NE -, juris, Rn. 52 ff.

  • VG Schleswig, 19.01.2021 - 12 B 1/21

    Corona-Krise; Weigerung eines Lehrers, der einer Risikogruppe angehört,

    Auszug aus VG Münster, 03.05.2021 - 5 L 276/21
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 5 C 12.12 -, juris, Rn. 24; VG Schleswig, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 12 B 1/21 -, juris, Rn. 5.

    vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 12 B 1/21 -, juris, Rn. 16.

  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12

    Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer;

    Auszug aus VG Münster, 03.05.2021 - 5 L 276/21
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 5 C 12.12 -, juris, Rn. 24; VG Schleswig, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 12 B 1/21 -, juris, Rn. 5.
  • VG Trier, 08.02.2022 - 7 K 3107/21

    Klage eines Lehrers gegen Corona-Tests bei Schülern erfolglos

    Durch die Aufforderung, die Schüler bei der Durchführung der Antigen-Selbsttests (SARS-CoV-2) - im Folgenden kurz: Selbsttestung - anzuleiten, zu beaufsichtigen und zu betreuen, die Tests vor- und nachzubereiten sowie die Ergebnisse zu dokumentieren und an die Schulleitung weiterzuleiten, wird dem Kläger ein bestimmtes Handeln innerhalb der Schule während des Schulbetriebs auferlegt, das ihn nicht als Privatperson betrifft (so auch VG Münster, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 5 L 276/21 -, Rn. 3; vgl. zum Maßstab: BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1980 - 2 C 30.78 -, Rn. 15 und vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, Rn. 10; alle juris).

    Zudem ist die besondere pädagogische Kompetenz der Lehrkräfte für diese Aufgabe unverzichtbar, da auf diese Weise den besonderen psychologischen Bedürfnissen der Schüler - etwa bei einem positiven Testergebnis - Rechnung getragen werden kann (so im Ergebnis auch: VG Münster, Beschluss vom 3. Mai 2021 a.a.O., Rn. 22).

    dem beklagten Land bereits deshalb eingeschränkt, weil er sich in seiner Funktion als Lehrkraft und seiner damit zusammenhängenden Dienstleistungspflicht einer allgemeinen Infektionsgefährdung in Bezug auf sämtliche Infektionserkrankungen auszusetzen hat (VG Münster, Beschluss vom 3. Mai 2021 a.a.O., Rn. 14; VG Schleswig, Beschluss vom 19. Januar 2021 a.a.O., Rn. 16).

  • VG Wiesbaden, 20.01.2023 - 28 L 42/22

    Erfolgloser Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der

    Im Übrigen hat es insoweit mit dem durchgeführten Remonstrationsverfahren nach § 36 Abs. 2 BeamtStG sein Bewenden (vgl. VG Münster, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 5 L 276/21 -, juris Rn. 22).
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